creative
analytic 3000 GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.826,00 |
7.905,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
96,00 |
289,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.730,00 |
7.616,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
174.706,77 |
356.081,29 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
142.084,04 |
185.205,73 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.622,73 |
170.875,56 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
216,51 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
111.056,93 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
291.589,70 |
364.202,80 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
86.201,09 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
137.056,93 |
-60.201,09 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
111.056,93 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
227.901,71 |
171.773,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
63.687,99 |
106.228,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
63.687,99 |
106.228,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
291.589,70 |
364.202,80 |
Anhang zur Bilanz
per 31.12.2019
I. Allgemeine Angaben zur Bilanz
Der Jahresabschluss der creative analytic 3000 GmbH,
Frankfurt, ist nach den Vorschriften des Zweiten
Abschnittes des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und
den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es handelt sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. von § 267 Abs. 2 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Angaben, die zulässigerweise in der Bilanz oder
im Anhang aufgeführt werden können, sind im
Anhang aufgeführt.
Von bestehenden Ansatzwahlrechten wird nur Gebrauch
gemacht, soweit aufgrund steuerrechtlicher Vorschriften
eine Aktivierungs- bzw. Passivierungspflicht besteht.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
II. Gliederungs- und Bewertungsmethoden
Die Vermögensgegenstände und Schulden
werden einzeln bewertet. Es wird vorsichtig bewertet,
namentlich werden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung der Bilanz bekannt
geworden sind. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn
sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Das Anlagevermögen wird nach Abzug der
planmäßigen Abschreibungen mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
sonstigen Vermögensgegenstände und flüssigen
Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung zu den Forderungen Rechnung
getragen.
Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) wird mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
sind in Höhe des Betrages, der nach vorsichtiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zu
Rückzahlungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Aktiva
Der
Anlagenspiegel zum Bilanzstichtag ist dem Bericht
als Anlage beigefügt.
Für die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von € 133.953,28 wurden in angemessener
Höhe eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die
Pauschalwertberichtigung wurde in Höhe von zwei
Prozent des Forderungsbestandes per 31. Dezember 2019
abzüglich der Umsatzsteuer angesetzt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von € 10.415,76 weisen zum Bilanzstichtag
folgende Laufzeiten aus und setzen sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2019
|
|
|
Davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
zwischen einem
|
von mehr
|
|
Ende Geschäftsjahr
|
einem Jahr |
und fünf
Jahren |
als fünf
Jahren |
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Kautionen
|
3.300,00
|
3.300,00
|
0,00
|
0,00
|
Forderungen gegen
Personal (bis 1Jahr)
|
2.339,05
|
2.339,05
|
0,00
|
0,00
|
Vorst. in Folgeperiode
/-jahr abziehbar
|
4.762,48
|
4.762,48
|
0,00
|
0,00
|
Körperschaftsteuerrückforderung
|
14,23
|
14,23
|
0,00
|
0,00
|
|
10.415,76
|
10.415,76
|
0,00
|
0,00
|
Die
flüssigen Mittel in Höhe von €
32.622,73 setzen sich wie folgt zusammen:
|
31.12.2019
|
|
€
|
Kasse
|
93,73
|
Commerzbank 907 315 00
|
32.529,00
|
|
32.622,73
|
Passiva
Das
gezeichnete Kapital beträgt € 26.000,00.
Die
Rückstellungen für Pensionen wurden auf
der Grundlage der Berechnungen eines
versicherungsmathematischen Gutachtens gebildet. Die
Projected Unit Credit Method i.S.d. IAS 19 wurde für
die versicherungsmathematische Bewertung angewendet. Der
Diskontierungszinssatz der vergangenen zehn Jahre von 3,68
% für Restlaufzeiten von 15 Jahren kam
gemäß § 253 Abs. 2 HGB i.V. mit der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
zur Anwendung. Ebenso wurde die Sterbetafel RT 2005 G von
Prof. Dr. K. Heubeck zugrundegelegt. Es wurden keine
jährlichen Gehaltssteigerungen, jedoch jährliche
Steigerungen der späteren Renten Leistungen um 2% p.a.
berücksichtigt. In 2019 erfolgte eine Zuführung
zur Pensionsrückstellung von € 82.209,00.
Damit betragen die Erfüllungsbeträge aus
Pensionszusagen € 528.165,00.
Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe von
€ 335.218,29 an den Pensionsberechtigten abgetreten.
Deshalb erfolgt im Geschäftsjahr 2019 eine Verrechnung
dieses Guthabens mit den Erfüllungsbeträgen der
Pensionszusagen gem. BilMoG. Der Überhang der
BilMoG-Rückstellung von € 192.946,71 wird nach
der Verrechnung in der Passiva unter Pensions- und
ähnliche Rückstellung ausgewiesen.
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von 84.465 EUR. Der abzinsungsbedingte
Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 Satz
2 HGB n. F. unterliegt der Ausschüttungssperre.
Die
sonstigen Rückstellungen in Höhe von
€ 34.955,00 haben sich zum Bilanzstichtag wie folgt
entwickelt:
|
01.01.2019
|
Auflösung
|
Zuführung
|
31.12.2019
|
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Rückstellungen
für Personalkosten
|
30.000,00
|
30.000,00
|
29.238,00
|
29.238,00
|
Rückstellungen
für Aufbewahrungspflicht
|
1.500,00
|
0,00
|
0,00
|
1.500,00
|
Sonstige
Rückstellungen
|
1.011,76
|
1.011,76
|
717,00
|
717,00
|
Rückstellungen
für Abschluss u. Prüfung
|
3.500,00
|
3.498,40
|
3.498,40
|
3.500,00
|
|
36.011,76
|
34.510,16
|
33.453,40
|
34.955,00
|
Die
Verbindlichkeiten der Gesellschaft weisen zum
Bilanzstichtag folgende Laufzeiten aus und setzen sich wie
folgt zusammen:
|
31.12.2019
|
|
|
Davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis zu
|
zwischen einem
|
von mehr
|
|
Ende Geschäftsjahr
|
einem Jahr |
und fünf
Jahren |
als fünf
Jahren |
|
€
|
€
|
€
|
€
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
49.601,79
|
49.601,79
|
0,00
|
0,00
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
14.086,20
|
14.086,20
|
0,00
|
0,00
|
|
63.687,99
|
63.687,99
|
0,00
|
0,00
|
Die
sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von €
14.086,20 setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt
zusammen:
|
31.12.2019
|
|
€
|
Abziehbare Vorsteuer 7%
|
-398,83
|
Abziehbare Vorsteuer aus
EU-Erwerb 19%
|
-18,81
|
Abziehbare Vorsteuer 19%
|
-49.029,96
|
Abziehbare Vorsteuer
§ 13b UStG 19%
|
-10.909,04
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
4,10
|
Verbindlichkeiten gg.
Personal
|
1.988,99
|
Verbindlichk. Lohn- und
Kirchensteuer
|
2.369,57
|
Umsatzsteuer aus
EU-Erwerb 19%
|
18,81
|
Umsatzsteuer 19%
|
97.885,41
|
Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
|
-48.481,55
|
Umsatzsteuer nach §
13b UStG 19%
|
10.909,04
|
Umsatzsteuer laufendes
Jahr
|
9.748,47
|
|
14.086,20
|
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
Die Gesellschaft hat keine Sicherheiten i. S. d.
§ 285 Nr. 1 b HGB für ihre Verbindlichkeiten
gestellt.
IV. Vermögens, Finanz- und Ertragslage
Der Jahresabschluss ergibt nach § 264 Abs. 2 HGB
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft.
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 weist einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von € 197.258,02 aus.
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag
beträgt zum Bilanzstichtag € 111.056,93. Die
Gesellschaft ist buchmäßig überschuldet.
V. Sonstige Angaben
Als Geschäftsführer bestellt und im
Handelsregister eingetragen ist Herr Clemens Sommer. Herr
Sommer ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Frankfurt am
Main unter HRB 47225 geführt.
Die Gesellschaft beschäftigte im Jahr 2019 neben
dem Geschäftsführer weitere drei festangestellte
Mitarbeiter und eine geringfügige Beschäftigte.
Über das Jahresergebnis wurde beschlossen (siehe
Anlage zum Anhang - Gesellschafterbeschluss -).
Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme
gesetzlicher Vorschriften nur teilweise offengelegt.
Zum 31. Dezember 2019 ist wiederum das nominelle
Eigenkapital aufgezehrt, ein nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag wird in Höhe von
€ 111.056,93 ausgewiesen.
Ergänzend weisen wir darauf hin, dass die
Gesellschaft unter der Annahme der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit bilanziert hat; dies fordert in
Anbetracht der Verlustsituation die Zuführung von
weiteren Eigenmitteln der Gesellschafter.
Frankfurt am Main, den 31.12.2020
creative analytic 3000 GmbH
Geschäftsführung / gez. Clemens Sommer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2020 festgestellt.
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