Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 310527
Eingetragen
13.2.1989
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Betrieb eines Autohauses, insbesondere Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen aller Art, mit Kraftfahrzeug-Zubehör und Ersatzteilen, Betrieb von Kfz.-Reparaturwerkstätten und Tankstellen sowie Ausübung aller mit dem Kraftfahrzeughandel zusammenhängenden erlaubnisfreien Tätigkeiten .

Historie

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Management

NameRolle
Erich Betz
seit 18.9.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

AH Betz GmbH

Steinheim an der Murr

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Umlaufvermögen 953.298,05 986.876,26
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 306.039,72 299.149,66
II. Wertpapiere 400.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 247.258,33 687.726,60
Bilanzsumme, Summe Aktiva 953.298,05 986.876,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 457.907,26 510.539,03
I. gezeichnetes Kapital 255.645,94 255.645,94
II. Gewinnvortrag 254.893,09 264.012,28
III. Jahresfehlbetrag 52.631,77 9.119,19
B. Rückstellungen 494.916,00 475.891,00
C. Verbindlichkeiten 474,79 446,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 953.298,05 986.876,26

Anhang


 
AH Betz GmbH, Steinheim an der Murr

Anhang zum 31. Dezember 2010

 

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Ergänzend waren die Vorschriften des GmbHG zu beachten.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt, Wertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Die Rückstellungen für Pensionen stellt den handelsrechtlichen Barwert gem. § 253 Abs. 1 und 2 HGB dar. Von der Übergangsregelung und einer damit verbundenen Verteilung des Differenzbetrages wurde kein Gebrauch gemacht.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Erich Betz, Steinheim an der Murr


Steinheim an der Murr, 27. Oktober 2011

Die Geschäftsführung
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.10.2011 festgestellt.

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