Herstellung von Strumpfwaren
KAWO-Bau GmbHLiquidiert
Kasernenstraße 17A, 08523 Plauen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wolfgang Paul seit 14.1.2026 | Liquidator |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 75.00% | |
| 25.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KAWO-Bau GmbHPlauen(vormals: Leubnitz)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGI. Allgemein Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des §§ 242ff. und §§ 264ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Dabei wurden die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung beachtet. Aufgrund der Merkmale der Firma KAWO - Bau GmbH liegt gem. § 267 (1) HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft" vor. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB und wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten. Die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden in vollem Umfang erstmals zum 01. Januar 2010 angewendet. Dieser Anhang ist zu Veröffentlichungszwecke beim Bundesanzeiger angepasst unter Berücksichtigung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften. Daher ist insbesondere zu den Gewinn- und Verlustrechnungsposten keine Stellung genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die folgenden Grundsätze beziehen sich lediglich auf Bilanzposten sofern diese in der Bilanz ausgewiesen sind. Aktivseite Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht. Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. In die Herstellungskosten wurden die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Gemeinkostenanteile einbezogen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Finanzanlagen wurden mit ihren Anschaffungskosten bilanziert bzw. ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren wurde zum Bilanzstichtag eine Inventur durchgeführt. Die Bewertung erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Bei den in Arbeit befindlichen Aufträgen wurden zum Bilanzstichtag die geleisteten Arbeitswerte, das für den Auftrag verwendete Material (vorrätig sowie verarbeitet), sowie die von den Subunternehmern erbrachten Fremdleistungen aufgenommen. Die Bewertung erfolgte mit den Herstellungskosten, die sich aus den Aufwendungen für die Materialeinzelkosten, den Materialgemeinkosten, den Fertigungseinzelkosten, den Fertigungsgemeinkosten, den Aufwendungen für Fremdleistungen, den dazugehörigen Gemeinkosten und den angemessenen Verwaltungsgemeinkosten zusammensetzen. Zinsen für Fremdkapital, Forschungs- und Vertriebskosten wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Herstellkosten der unfertigen Aufträge wurden einzeln betrachtet und falls erforderlich mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Dabei wurden erkennbare Risiken berücksichtigt. Der Kassenbestand und die Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Aktivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von aktiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. Passivseite Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags nach §253(1) S. 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von einer Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betragen hat, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 (2) S. 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrags wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verpflichtungen gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passivposten in fremder Währung -sofern vorhanden- wurden zu Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Auf die Bildung von passiven latenten Steuern wurde gemäß der Befreiungsvorschrift nach § 274a Nr. 5 HGB verzichtet. III. Bilanz Aktiva
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie folgt:
Passiva
Nach § 268 (8) HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 € der Ausschüttungssperre. Eine Aufgliederung des Gesamtbetrages unterbleibt, da keine Sachverhalte nach §268 (8) HGB vorliegen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen waren keine zu bilden. Das Verrechnungsgebot von Vermögensgegenständen mit deren Schulden nach § 246 (2) S. 2 HGB war nicht anzuwenden, da keine derartigen Sachverhalte vorlagen. Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnisse bestehen wie folgt:
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 400,31 € (Vorjahr 1.293,30 €) und im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von 346,94 € (Vorjahr 566,44 €) enthalten. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen 1.785,73 € (Vorjahr: 1.274,51 €). Durch Pfandrechte und ähnliche Rechte sind Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) abgesichert. Die Sicherung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen erfolgte durch Eigentumsvorbehalt. Haftungsverhältnisse gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €) eingegangen. Das Wechselobligo beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Bürgschaften für fremde Verbindlichkeiten sind keine gewährt (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Gewährleistungen sind als Rückstellung berücksichtigt. Das Avalkonto bei Bürgschaftsinstituten (für Gewährleistungsverpflichtungen) hatte zum Bilanzstichtag einen Gesamtsaldo von 20.481,81 € (Vorjahr: 20.786,28 €). Die Avalkredite sind durch eine Kautionsversicherung und durch die Verpfändung der bei der bürgenden Bank verwahrten Wertpapiere rück gedeckt. Verpflichtungen aus Leasingverträgen bestanden für Ausstattung in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verpflichtungen aus Mietverträgen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. IV. Sonstige Angaben Gesellschaftsorgane Geschäftsführer ist Herr Wolfgang Paul. Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung befugt. Herr Wolfgang Paul ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Vom Schutzrecht nach § 286 (4) HGB bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge für Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wird Gebrauch gemacht. Vorschüsse und Kredite sind keine gewährt sowie keine Haftung für Verbindlichkeiten und Verpflichtungen, die den Geschäftsführer persönlich betreffen, übernommen wurden. Zur Ergebnisverwendung werden keine Angaben gemacht. Gem. §325 (1) S. 4 HGB besteht ein Schutzrecht, wenn die Gesellschafter natürliche Personen sind. Plauen, den 30.12.2011 gez. Wolfgang Paul, Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011 |
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