Allgemeine Gebäudereinigung
Volker Klein Handels-GmbH
Julius-Brecht-Straße 5A, 22609 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alena Malin Klein seit 15.7.2020 | Prokura |
Frederik Klein seit 15.1.2020 | Prokura |
Anja Klein seit 15.1.2020 | Prokura |
Volker Klein seit 15.1.2020 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Volker Klein Handels-GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Volker Klein Handels-GmbH, HamburgGeschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur Die Volker Klein Handels-GmbH wurde am 11.11.2013 unter dem Aktenzeichen HRB 10938 PI in das Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 6.12.2019 erfolgte die Sitzverlegung von Haselau nach Hamburg. Die Eintragung der Sitzverlegung erfolgte am 15.01.2020. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg unter dem Aktenzeichen HRB 160764 geführt. Alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter ist Herr Volker Klein, geboren am 07.12.1965, wohnhaft in Haselau. Die Volker Klein Handels-GmbH betreibt in der Julius-Brecht-Straße 5a, 22609 Hamburg einen EDEKA - Lebensmittelmarkt in einer ehemaligen C&A-Immobilie. Der Lebensmittelmarkt wird in der Vertriebsschiene "E - Center" geführt und präsentiert sich im Obergeschoss auf einer Verkaufsfläche von rund 2.550 qm als moderner Vollsortimenter mit gehobenem Sortiment und Fischabteilung. Das Objekt verfügt über etwa 110 Kundenparkplätze in einer Tiefgarage. Der Makrostandort umfasst das westliche Stadtgebiet Hamburgs im Bezirk Altona. Der Lebensmittelmarkt befindet sich unmittelbar südlich des Elbe-Einkaufszentrums. Das Einzugsgebiet des EDEKA-Verbrauchermarktes besteht aus den Stadtteilen Osdorf, Nienstetten, Iserbrook und Groß-Flottbek sowie dem westlichen Teil von Bahrenfeld. Dies sind Stadtteile mit tendenziell überdurchschnittlicher Kaufkraft und einer Affinität zu gehobenen Lebensmittelsortimenten. Aus wettbewerblicher Sicht operieren im abgegrenzten Einzugsgebiet verschiedene konkurrierende Verbraucher- und Supermärkte sowie Discounter. Insgesamt wird das Einzugsgebiet trotz der Wettbewerbssituation als positiv beurteilt. Gesamtwirtschaftliches und branchenbezogenes Umfeld Das preis-, saison- und kalenderbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2023 sank in Deutschland um 0,2% (VJ: Steigerung +1,9%). Grund für das Sinken ist, dass nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch 2022 mit einer Regeneration des BIP gerechnet wurde, die durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der hohen Inflationsrate aber niedriger ausfiel und es sogar zu einer Rezession kam. Als unser Hauptlieferant erzielte die EDEKA NORD 2023 eine Umsatzsteigerung von fast 6,3% gegenüber dem Vorjahr. Hiermit wird das Konzept der Lebensmittelvollsortimenter von den Kunden bestätigt. Umsatz und Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr ist der Umsatz in 2023 gesunken. Der Bruttowarenumsatz betrug rund 20,59 Mio. EUR (VJ: 21,53 Mio. EUR). Dies entspricht einer Senkung von 4,34%. Der durchschnittliche Einkaufsbon 2023 ist hingegen von 30,45 EUR auf 32,42 EUR gestiegen. In 2023 liegt die Flächenleistung im Supermarkt bei 7.629 EUR / qm (VJ: 7.976 EUR / qm). Der Nettowarenumsatz beträgt für das Kalenderjahr 2023 18,83 Mio. EUR (VJ: 19,69 Mio. EUR) und liegt damit unter dem geplanten Nettoumsatz von rund 19,46 Mio. EUR. Ursächlich dafür, dass die Planwerte nicht erreicht werden konnten, ist zum einen das veränderte Konsumverhalten der Endverbraucher nach der Pandemie. Ferner hat im Einzugsgebiet Globus einen neuen Standort eröffnet. Der Rohgewinn liegt laut der betriebswirtschaftlichen Unternehmensanalyse in 2023 bei rd. 5,75 Mio. EUR (VJ: rd. 6,02 Mio. EUR) und beträgt 30,53% (VJ: 30,59%) vom Nettowarenumsatz. Damit liegt er unter dem geplanten Wert von 33,42% vom Nettoumsatz (nur Ware). Die Personalkostenquote liegt in Relation zum Nettoumsatz (nur Ware) bei 16,12% (VJ: 15,59%) und liegt damit unter der geplanten Quote in Höhe von 16,23%. In der Reduzierung der Personalkostenquote liegt weiterhin die wesentliche unternehmerische Herausforderung für die Geschäftsführung. Insgesamt konnte somit aufgrund des gesunkenen Nettoumsatzes und des Rohgewinns ein EBIT von 47 TEUR erzielt werden, dass deutlich unter dem Plan von 592 TEUR und unter dem Vorjahreswert von 334 TEUR liegt. Insgesamt betrachtet bleibt der Geschäftsverlauf daher hinter den Erwartungen der Geschäftsführung. Finanzlage Primärziel der Geschäftsleitung bleibt die Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft über das Jahr 2023 hinaus. In 2023 war die Zahlungsfähigkeit jederzeit sichergestellt. Die Verbindlichkeiten weisen folgende Fälligkeitsstrukturen auf:
Das Anlagevermögen ist somit im Wesentlichen durch lang- und mittelfristige Verbindlichkeiten gedeckt. Der Rückgang der lang- und mittelfristigen Verbindlichkeiten resultiert aus planmäßiger Tilgung der Darlehen. Es bestehen offene Kreditlinien bei der Edekabank in Höhe von 203.056,14 EUR. Vermögenslage Der Buchwert des Sachanlagevermögens und der immateriellen Vermögensgegenstände beträgt zum 31.12.2023 4.879 TEUR (VJ: 4.985 TEUR). Einem Warenbestand von 978 TEUR (VJ: 994 TEUR) stehen zum Bilanzstichtag Warenschulden in Höhe von 1.641 TEUR (VJ: 1.541 TEUR) gegenüber. Die Bilanz auf den 31.12.2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 141 TEUR (VJ: Jahresüberschuss 122 TEUR). Prognosebericht Die Geschäftsführung der Volker Klein Handels-GmbH beurteilt die wirtschaftliche Lage weiterhin als herausfordernd. Aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine und dem Konflikt in Nahost besteht unverändert das Risiko einer erneuten Verschärfung der Energie-, Rohstoff- und Transportpreise. Diese Unsicherheiten belasten somit die Gewinnspannen des produzierenden Gewerbes und dürften auf die Verbraucher überwälzt werden. Aktuell liegt die Prognose für die Inflation 2024 laut der Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute bei 2,3 %. Durch kräftig steigende Nettolöhne und -gehälter in Verbindung mit der nachlassenden Inflation kann in weiten Teilen mit realen Einkommensgewinnen der privaten Haushalte gerechnet werden. Diese Entwicklung kann zu einem veränderten Konsumverhalten bei den Endverbrauchern führen und zu einem steigenden Umsatz im Lebensmitteleinzelhandel. Jedoch ist mit steigenden Einkaufspreisen zu rechnen, die das Jahresergebnis 2024 negativ beeinflussen können. Wie sich die aktuell hohe Preissteigerung auch bei Lebensmitteln im weiteren Jahresverlauf entwickeln wird ist insbesondere aufgrund der aktuellen Situation schwer einschätzbar. Die Planung für das Geschäftsjahr 2024 weist ein positives Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) in Höhe von rund 309 TEUR aus. Die tatsächlichen Nettoumsatzerlöse in den ersten 6 Monaten sind um 1.075 TEUR im Vergleich zum Plan gesunken. Bei der Planung wurde von Nettowarenumsatzerlösen in Höhe von rd. 20.031 TEUR für das Geschäftsjahr 2024 ausgegangen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde als Zielgröße für die Personalkosten der Betrag von 3.125 TEUR festgelegt. Dies entspricht einer Relation von rd. 15,60% vom Nettowarenumsatz. Als Zielgröße für den Rohgewinn wurde für das Jahr 2024 31,66% festgelegt. Die Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2024 geht von einem Liquiditätsüberschuss aus, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die durch die EDEKA Handelsgesellschaft Nord mbH gestundeten Beträge zurückgeführt werden können. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft wird nach Ansicht der Geschäftsführung aus dem eigenen operativen Geschäft im Geschäftsjahr 2024 sichergestellt werden können. Im Zeitpunkt der Berichtserstellung kann konstatiert werden, dass sich der Standort in Hinsicht Umsatzentwicklung, Rohgewinn und Personalkosten unter dem Plan befindet. Gründe hierfür sind die unverändert herausfordernde gesamtwirtschaftliche Lage, sowie die verschärfte Konkurrenzsituation durch den neuen Globus-Markt. Risikomanagementsystem Das Risikomanagement ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Eine zeitnahe und permanente Kontrolle der Warenbestände und Roherträge (abgesicherte durch unterjährige Inventuren) und eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Abschriften führen zu einer gesicherten Datenbasis aus der laufenden Finanzbuchhaltung. Die Geschäftsführung steuert den Betrieb durch laufende Auswertung vielfältiger betriebswirtschaftlicher personal- und flächenbezogener Kennziffern und stellt somit sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und durch geeignete Gegenmaßnahmen gegengesteuert wird. Weitere Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Einsatz von geschulten und motivierten Mitarbeitern, um den Anforderungen der Nachfrageseite angemessen und erfolgreich begegnen zu können. Zur Kontrolle der Personalkosten und des effizienten Personaleinsatzes wird das System PEP-Balance von der Geschäftsführung eingesetzt und umfangreiche Maßnahmen zu Erreichung der Zielpersonalkostenquote ergriffen. Risikobericht Mögliche Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in einer Verschlechterung der Nachfragesituation aufgrund negativer konjunktureller Entwicklungen sowie der Neueröffnung eines neuen Globus Marktes in unmittelbarer Nähe. Daneben bestehen beschaffungsseitige Preisänderungsrisiken, insbesondere aufgrund der aktuellen Störung der Lieferkette und der Inflation, sowie Standortrisiken. Dieses Risiko wird allerdings durch die Zugehörigkeit zum genossenschaftlichen Verbund der EDEKA deutlich abgemildert. Es besteht seitens der EDEKA Großhandlung die Zielsetzung, am Standort einen leistungsstarken EDEKA-Markt zu etablieren. Bestandsgefährdende, rechtliche und wirtschaftliche Risiken bestehen nach Auffassung der Geschäftsführung aktuell nicht. Chancenbericht Mögliche Chancen der künftigen Entwicklung sieht die Geschäftsführung in der weiterhin steigenden Akzeptanz bei den Kunden und dem wachsenden Bedürfnis nach qualitativ hochwertigen Lebensmitteln. Kundenbindung und Kundenneugewinnung stehen im Fokus der Aktivitäten. Beispielhaft sei hier die geplante Implementierung eines Onlineshops und online-Lieferservices genannt. Durch die Nähe des zweiten Standortes (Frischemarkt Volker Klein e. K., Wedel) ergibt sich zudem die Nutzung vielfältiger Synergieeffekte, was den Bereich der Personalplanung, des Warenmanagements und die Bündelung administrativer Aufgaben anbelangt.
Hamburg, 08.11.2024 Volker Klein Handels-GmbH Volker Klein, Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Volker Klein Handels-GmbH, Hamburg
Allgemeine Angaben Von der Gesellschaft sind die Vorschriften für mittelgroße Gesellschaften zu beachten. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 HGB wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Der Jahresabschluss wurde vor Ergebnisverwendung aufgestellt. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert werden, sofern notwendig, vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung. Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Zugängen von abnutzbaren Vermögenswerten wird die Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis 250,00 €) in den Aufwendungen ausgewiesen werden. Ein Abgang wird nicht unterstellt. Die Bandbreite der Nutzungsdauern beläuft sich auf:
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden bei dauernden Wertminderungen am Bilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Umlaufvermögen Vorräte Handelswaren werden zum gleitenden Durchschnittspreis (Anschaffungskosten) bilanziert. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung durch Abschreibungen auf den pauschal ermittelten niedrigeren beizulegenden Wert beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten ausgewiesen. Das strenge Niederstwertprinzip wurde beachtet. Eine Notwendigkeit zur pauschalen Wertberichtigung oder Einzelwertberichtigung der Forderungen ergab sich nicht. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Die anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, werden unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Latente Steuern Sofern sich bei der Ermittlung der Steuerauswirkungen von temporären und quasi permanenten Differenzen zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen unter Berücksichtigung von in den nächsten fünf Jahren zu erwartenden nutzbaren steuerlichen Verlustvorträgen ein aktiver Steuerabgrenzungsposten ergibt, wird von dem Wahlrecht der Aktivierung dieser Steuerentlastung Gebrauch gemacht. Die sich ergebenen Steuerbe- und -entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt. Eine Abzinsung dieser Beträge erfolgt nach § 274 Abs. 2 S. 1 HGB nicht. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie sind ausreichend bemessen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Alle zukünftigen Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Bei der passivierten Rückstellung für Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen wurde wegen Unwesentlichkeit für die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung von einer Berücksichtigung künftiger Preissteigerungen abgesehen. Alle Rückstellungen, mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wird unterstellt, dass die Zinsänderung am Jahresende eintritt. Der Zinsänderungseffekt wird im operativen Ergebnis abgebildet. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten Posten der Bilanz Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Forderungen gegen den Gesellschafter in Höhe von 43.143,21 € ausgewiesen (Vorjahr: 256.454,84 €). In den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von 0,00 € ausgewiesen (Vorjahr: 88.118,66 €). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Folgejahr abziehbare Vorsteuern in Höhe von 18.499,45 € (Vorjahr: 60.591,93 €). Aktive latente Steuern Die latenten Steuern werden mit dem unternehmensindividuellen am Abschlussstichtag gültigen Steuersatz (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbeertragsteuer) von 32,27% bewertet. Sie beruhen auf Differenzen aus dem Anlagevermögen. Daraus ergibt sich in Höhe von 134,90 € ein nach § 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag. Eigenkapital Es bestehen nicht eingeforderte ausstehende Einlagen in Höhe von 12.500,00 €. Diese wurden offen von dem Posten des gezeichneten Kapitals abgesetzt. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind nachfolgende Posten enthalten:
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten besichert. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 4.779.626,27 € sind mit einer selbstschuldnerischen Bürgschaft besichert. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von 75.621,26 € ausgewiesen (Vorjahr: 88.344,56 €). In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Personalaufwand Im Gesamtbetrag der Aufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 8.413,21 € (Vorjahr: 7.735,83 €) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind Aufwendungen aus latenten Steuern in Höhe von 406,34 € (Vorjahr: 2.885,14 €) enthalten. Die Gesellschaft ist nach § 1 MinStG von der Anwendung des Mindeststeuergesetzes befreit. Sonstige Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt 11.739.605,28 €.
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt Im Durchschnitt des Geschäftsjahres waren folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Als Geschäftsführer ist bestellt: Volker Klein, Haselau - Einzelhändler - Gesamtbezüge der Organe Die Angaben zu den Bezügen des Geschäftsführers entfallen unter Heranziehung der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9a HGB.
Hamburg, 08.11.2024 Volker Klein Handels-GmbH EDEKA Markt Volker Klein, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 08.11.2024 festgestellt. BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Volker Klein Handels GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Volker Klein Handels GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Volker Klein Handels GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 08. November 2024 UNIVERSA
Prüfungs- und
Hübotter, Wirtschaftsprüfer ppa. Jensen, Wirtschaftsprüfer |
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