Hotel Rothenfels GmbHLiquidiert

87509 Immenstadt i. Allgäu, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kempten HRB 4100
Eingetragen
29.1.1991
Branche
BeteiligungsgesellschaftenVermittlungstätigkeiten für BeherbergungsdienstleistungenBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Gegenstand
Betrieb des Hotels Rothenfels in Immenstadt und alle damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Enns
seit 3.12.2014
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Alexander Erns
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alexander Erns
Missener Straße 60, 87509 Immenstadt
50.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hotel Rothenfels GmbH

Immenstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.11.2015 bis zum 26.11.2016

Bilanz

Aktiva

26.11.2016
EUR
26.11.2015
EUR
A. Anlagevermögen 2.705,00 4.285,00
I. Sachanlagen 1.205,00 2.785,00
II. Finanzanlagen 1.500,00 1.500,00
B. Umlaufvermögen 13.593,78 465,03
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 13.201,08 265,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 392,70 199,96
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 894.129,20 877.343,41
Bilanzsumme, Summe Aktiva 910.427,98 882.093,44

Passiva

26.11.2016
EUR
26.11.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 927.343,41 897.718,20
III. Jahresfehlbetrag 16.785,79 29.625,21
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 894.129,20 877.343,41
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 908.427,98 880.093,44
Bilanzsumme, Summe Passiva 910.427,98 882.093,44

Anhang


für das Geschäftsjahr 2016

Fassung für Offenlegungszwecke

A. Allgemeine Angaben zur Bilanzierung und Bewertung


1. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss zum 26.11.2016 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den Regelungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie stellt nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB nur eine verkürzte Bilanz auf. Von den Erleichterungen gem. §§ 266 Abs. 1, 276 und 288 Abs. 1 HGB wird Gebrauch gemacht, soweit es der Übersichtlichkeit dient. Der Grundsatz der Gliederungsstetigkeit wird beachtet.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der §§ 246-251 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 265, 268-274a, 276-277 HGB unter Beachtung der generellen  Bewertungsvorschriften der §§ 252- 256a HGB aufgestellt. Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung finden die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und soweit abnutzbar, um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegen der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge werden grundsätzlich linear, pro rata temporis abgeschrieben. Bei vorausichtlich dauernder Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens, deren Einzelanschaffungskosten 410,00 € nicht übersteigen, werden im Wirtschaftsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden sie gemäß § 253 Absatz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe  für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Absatz 5 HGB.

Die Vorräte werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten gemäß § 255 Abs. 1 HGB auch die Anschaffungsnebenkosten sowie nachträgliche Anschaffungskosten abzüglich Anschaffungspreisminderungen. Die Herstellungskosten enthalten alle aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht angesetzt. Zinsen für Fremdkapital sind nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Soweit notwendig wird auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert abgewertet.

Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden mit ihrem Nennwert bewertet. Erkennbare Ausfallrisiken werden soweit notwendig durch individuelle Wertabschläge berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Kurzfristige Forderungen, die auf fremde Währung lauten, werden mit dem Währungskurs im Entstehungszeitpunkt umgerechnet. Soweit erforderlich, erfolgt  eine Abschreibung auf den niedrigeren am Bilanzstichtag beizulegenden Wert.

Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten sind gebildet, für Ausgaben und Einnahmen soweit diese Aufwand oder Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Die Rückstellungen sind mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen, der unter Beachtung des Vorsichtprinzips bei vernünftiger kaufmännischer Beurteilung anzusetzen ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewisse Verpflichtungen sowie künftig zu erwartende Preis- und Kostensteigerungen.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Aufwendungen und Erträge sind auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. Periodenfremde und außerordentliche Aufwendungen und Erträge mit Bedeutung für die Ertragslage liegen nicht vor.

B. Angaben zur Bilanz


1. Anlagevermögen

Auf die Darstellung des Anlagespiegels nach § 268 Abs. 2 HGB wird nach § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Laufzeit bis zu einem Jahr (Vj. 0 T€).

Im Berichtsjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter (Vj. 0 T€).

3. Gezeichnetes Kapital

Das als gezeichnetes Kapital ausgewiesene Stammkapital von 50.000,00 € ist voll einbezahlt.

4. Rückstellungen

Auf die Angaben zu den sonstigen Rückstellungen nach § 285 Nr. 12 HGB wird unter Hinweis auf § 288 Abs. 1 HGB verzichtet.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter betragen 670 T€ (Vj. 645 T€).

Die Darstellung zeigt die in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten nach Art, Höhe und - soweit feststellbar und vereinbart - die Restlaufzeit:
  

Verbindlichkeiten
Gesamt-
davon mit einer Restlaufzeit
besicherte
Art der
 
betrag
in Jahren
Beträge
Sicherheit
 
 
bis 1
.1-5
über 5
 
 
 
T€
T€
T€
T€
T€
Vermerk
 
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
(Vorjahr)
 
gegenüber
 
 
 
 
 
 
Kreditinstituten
0
 
 
 
 
keine
 
(0)
 
 
 
 
 
aus Lieferungen
 
 
 
 
 
 
und Leistungen
0
0
 
 
 
keine
 
(12)
(12)
 
 
 
 
gegenüber verbundenen
 
 
 
 
 
 
Unternehmen/Gesellschafter
670
670
 
 
 
1)
 
(645)
(645)
 
 
 
 
Sonstige
238
238
 
 
 
2)
 
(223)
(223)
 
 
 
 
Gesamt
908
908
 
 
 
 
 
(880)
(880)
 
 
 
 



1) Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von 670 T€ setzen sich zusammen aus:

 
 
26.11.2016
T€
 


 

 
Darlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
645
 
 


In 2017 werden weitere Darlehen des Gesellschafters gewährt.

2) In den Sonstigen Verbindlichkeiten ist ein Darlehen in Höhe von 205 T€ qualifiziertem Rangrücktritt enthalten.

C. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB


Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Bilanzstichtag zum 26.11.2016 keine besonderen Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB.

D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung


Auf die Offenlegung der Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung wird unter Hinweis auf § 326 HGB verzichtet.

E. Sonstige Angaben


1. Liquidation
 
In der Gesellschafterversammlung am 27. November 2014 wurde die Auflösung der Gesellschaft beschlossen. Am 03. Dezember 2014 erfolgte die Eintragung in das Handelsregister.

2. Geschäftsführungsorgan

Liquidator der Gesellschaft ist ab 27. November 2014.

Herr Alexander Enns, Liquidator

3. Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt im Geschäftsjahr im Durchschnitt 0 Mitarbeiter.

4. Lagebericht

Ein Lagebericht wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB nicht erstellt.

5. Ergebnisverwendungsvorschlag

Auf die Offenlegung des Vorschlags und des Beschlusses zur Verwendung des Jahresergebnisses wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 S. 4 HGB verzichtet.

Immenstadt, 10. Mai 2017     

         gez. Alexander Enns           
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.05.2017 festgestellt.

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