Gerhard Bowitz Verwaltung GmbH
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D. Bowitz GmbH & Co. KGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011der D. Bowitz GmbH & Co. KG, StuttgartAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2011der D. Bowitz GmbH & Co. KG, StuttgartAllgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale analog einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.V. mit § 264a HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Für die Offenlegung wurde zusätzlich § 326 HGB angewandt. Der Jahresabschluss wurde nach den Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies folgende Vorschriften, Grundsätze und Methoden: 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz (gemäß § 266 HGB) änderte sich gegenüber dem Vorjahr nicht. Die Posten der Bilanz sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Mitzugehörigkeit von Vermögensgegenständen und Schulden zu anderen Posten der Bilanz bestand nicht. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten nur nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterlagen - um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen linear vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410,00) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wurde aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt. Beteiligungen an Kapitalgesellschaften wurden zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt. Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Angaben zur BilanzDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von € 134.287,63 (Vorjahr: € 52.161,31). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von € 27.436,45 (Vorjahr: € 25.997,33). Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von € 678.293,76 (Vorjahr: € 691.286,30). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von € 195.403,26 (Vorjahr: € 221.492,35). Sonstige Angaben1. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Die Geschäftsführung erfolgt durch die D. Bowitz Verwaltung GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführer:
2. Angaben über Unternehmensbeziehungen Bezüglich der Angaben über Unternehmensbeziehungen im Sinne von § 285 Nr. 11 HGB wurde von der Schutzklausel des § 286 Abs. 3 Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht. ErgebnisverwendungDer Jahresüberschuss beträgt € 405.859,92; gem. Gesellschaftsvertrag wird er den Verlustkonten der Gesellschafter gutgeschrieben. Soweit das Verlustkonto des Gesellschafters ausgeglichen ist, wird der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 87,5 % gem. § 5 (3a) GV dem Kapitalkonto II und in Höhe von 12,5 % gem. § 5 (4b) GV dem Privatkonto gutgeschrieben.
Stuttgart, 12. Dezember 2012 gez. D. Bowitz Verwaltung GmbH Dieter Bowitz, Geschäftsführer Florian Bowitz, Geschäftsführer Sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 12. Dezember 2012 festgestellt. |
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