Mensing
Dorsten Textilhandel GmbH
Dorsten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
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31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
62.341,17 |
47.938,00 |
| I.
Sachanlagen |
62.091,17 |
47.688,00 |
| II.
Finanzanlagen |
250,00 |
250,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.174.656,46 |
1.435.282,36 |
| I.
Vorräte |
1.106.500,00 |
1.082.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
62.052,65 |
348.630,65 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.103,81 |
4.051,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.236.997,63 |
1.483.220,36 |
Passiva
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31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
315.784,29 |
315.784,29 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
255.210,53 |
255.210,53 |
| III.
Bilanzgewinn |
34.573,76 |
34.573,76 |
| B.
Rückstellungen |
444.330,00 |
429.664,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
476.883,34 |
737.772,07 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
476.883,34 |
737.772,07 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.236.997,63 |
1.483.220,36 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
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Die
Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264,
267 I HGB auf.
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Der
vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
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Die
Gesellschaft hat Ihren Sitz in Dorsten und ist im
Handelsregister unter HRB 6753 beim Amtsgericht
Gelsenkirchen eingetragen.
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II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
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Die
Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen
erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
unter Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB).
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv
abgeschrieben.
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Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150
wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150
bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.
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Die
Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
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Die
Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu
den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer
Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).
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Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
den Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktbezogenen Vollkosten (§ 255 II HGB).
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Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen erhaltenen Risiken wird
durch Bildung angemessen dotierter
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
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Rückstellungen für Pensionen werden
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Sie werden
pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
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Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten
und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst
(§ 253 II 1 HGB).
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Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2
HGB).
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Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
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III. Angaben zur Bilanz
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Die
Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist nachfolgend dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
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Forderungen
gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen
am Abschlussstichtag in Höhe von € 0
(Vorjahr: T€ 257).
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Die
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach der
versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet.
Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung
berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
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- es wurde
ein Rechenzinsfuß von 3,68% angesetzt
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-
Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005
G"
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Der sich
ergebende Abstockungsgewinn nach §253(6 HGB,
welcher aufgrund eines ermittelten
siebenjährigen Durchschnittsszinssatzes beruht,
berträgt € 31.916,00.
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€
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Die
sonstigen Rückstellungen betragen
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47.414,00
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davon entfallen auf:
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Jahresabschluss- und
Prüfungskosten (intern)
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2.000,00
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Resturlaub
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4.330,00
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Überstunden
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14.560,00
|
Berufsgenossenschafts-Beiträge
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5.564,00
|
Bonusausschüttung
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20.960,00
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Die
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1
HGB, § 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie
folgt:
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Verbindlichkeiten
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Gesamt
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davon
Restlaufzeit
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Betrag
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bis zu 1 Jahr
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1 bis 5 Jahre
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über 5 Jahre
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EUR
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EUR
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EUR
|
EUR
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gegenüber
Kreditinstituten
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18.830,00
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18.830,00
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0,00
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0,00
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aus Lieferungen und
Leistungen
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44.988,43
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44.988,43
|
0,00
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0,00
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gegenüber
Gesellschaftern
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321.660,29
|
321.660,29
|
0,00
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0,00
|
aus verbundenen
Unternehmen
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0,00
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0,00
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis
besteht
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0,00
|
0,00
|
0,00
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0,00
|
Sonstige
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91.404,62
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91.404,62
|
0,00
|
0,00
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Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen € 321.660
(Vorjahr: T€ 0).
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Zum
31.12.2017 bestanden neben den in der Bilanz
ausgewiesenen Verbindlichkeiten folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3a HGB):
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Jahresbetrag
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€
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Mietverpflichtungen
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417.318,00
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IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
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Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB)
aufgestellt.
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V. Sonstige Pflichtangaben
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Im
Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 56
(Vorjahr: 57) Arbeitnehmer beschäftigt.
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Während
des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die
Geschäfte des Unternehmens - unverändert -
geführt durch
Herrn André Gunselmann.
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Der
Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.
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Die
Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
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Von den
Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
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Bottrop, den 31.01.2018
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gez. André
Gunselmann
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 321.660,29 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 256.556,23
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2018 festgestellt.
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