N.S.O.
Consulting GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
10.749,00 |
16.817,00 |
| I.
Sachanlagen |
10.749,00 |
16.817,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
9.165,20 |
9.190,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.188,60 |
3.319,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.976,60 |
5.870,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
88,00 |
88,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
20.002,20 |
26.095,07 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.756,84 |
9.450,84 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
15.549,16 |
609,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.306,00 |
-14.939,95 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
800,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.245,36 |
15.843,77 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.245,36 |
1.343,77 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
14.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
20.002,20 |
26.095,07 |
Anhang
zum Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2017
A. Allgemeines
(1) Der Jahresabschluss ist unter Beachtung der
Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes sowie des § 42
GmbHG erstellt worden. Die Ausweis- und
Gliederungsvorschriften wurden unter teilweiser
Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelungen für
kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1
HGB befolgt.
(2) Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(3) Die Gesellschaft ist gemäß § 267
Abs. 1 HGB eine "kleine Kapitalgesellschaft".
(4) Gemäß § 264 Abs. 1 HGB wurde auf
die Aufstellung des Lageberichtes verzichtet.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1)
Bilanzierungswahlrechte und
Bilanzierungshilfen wurden nicht ausgeübt bzw.
nicht in Anspruch genommen.
(2) Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet
und planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zur
Höhe von € 150,00 (€ 410,00) netto wurden,
sofern gegeben, gemäß § 6 Abs. 2 EStG im
Jahr der Anschaffung als Betriebsausgaben in voller
Höhe abgesetzt. Im Anlagenspiegel finden diese
Wirtschaftsgüter keine Berücksichtigung mehr.
Für abnutzbare bewegliche
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren
Anschaffungskosten über € 150,00 (netto)
liegen, aber den Betrag von € 1.000,00 (netto) nicht
übersteigen, wurde gemäß § 6 Abs. 2a
EStG ein Sammelposten eingerichtet, in dem alle
entsprechenden Wirtschaftsgüter des jeweiligen
Wirtschaftsjahres zusammengefasst sind. Dieser Sammelposten
wird im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier
Wirtschaftsjahren linear abgeschrieben. Der
Anschaffungszeitpunkt im Wirtschaftsjahr beeinflusst die
Berechnung der Abschreibungsumme nicht. Sofern ein
Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen und somit aus
einem Sammelposten der Gesellschaft ausscheidet, wird der
Sammelposten nicht vermindert bzw. wertberichtigt. Aus
diesem Grund ist für jedes Wirtschaftsjahr ein
entsprechender Sammelposten neu anzulegen. Jeder dieser
Sammelposten wird als ein separates Konto in den
Sachanlagen geführt und im Anlagenspiegel entsprechend
ausgewiesen.
(3) Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennbetrag angesetzt. Eine Pauschalwert- berichtigung
für das allgemeine Ausfallrisiko, das Skontorisiko,
den Zinsverlust und die Kosten des Mahnwesens im
Zusammenhang mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
wurde nicht vorgenommen. Forderungen in Fremdwährung
bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Das
übrige Umlaufvermögen ist ebenso mit dem
Nennbetrag ausgewiesen.
(4) Die Posten der
Rechnungsabgrenzung wurden gemäß den
Vorschriften des § 250 Abs. 1 HGB i. V. m.
§ 5 Abs. 5 EStG angesetzt und
beinhalten Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlussstichtag.
(5) Das
gezeichnete Kapital in Höhe von €
25.000,00 ist zum Bilanzstichtag in voller Höhe
eingezahlt.
(6) Die
Rückstellungen sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung passiviert und
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen.
(7) Die
Verbindlichkeiten wurden unter Berücksichtigung
des Imparitätsprinzips mit dem Rückzahlungsbetrag
ausgewiesen und einzeln nachgewiesen. In Fremdwährung
valutierende Schuldposten bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von €
6.500,00 (Vorjahr: € 14.500,00). Bei diesen
Verbindlichkeiten handelt es sich um ein zinsloses
Gesellschafterdarlehen zur Finanzierung von
Anlagevermögen, mit einer Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
C. Sonstige Angaben
(1) Alleiniger Geschäftsführer der
Gesellschaft ist Herr Werner Dittrich, Dipl. Volkswirt,
Mülheim.
(2) Im Jahr 2017 betrug die durchschnittliche
Beschäftigtenzahl 1,0 Angestellte einschließlich
Gesellschafter-Geschäftsführer.
(3) Es wird vorgeschlagen den
handelsrechtlichen Jahresüberschuss in
Höhe von € 2.306,00 mit dem
bestehenden Verlustvortrag in Höhe von €
-15.549,16 zu verrechnen und in Höhe von
€ -13.243,16 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 29. Juni 2018
gez. Werner Dittrich
(Geschäftsführer)
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 6.500,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 14.500,00 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.06.2018 festgestellt.
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