Automobilhandel Möbus GmbH
Frankfurt
(Oder)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
371.148,84 |
297.628,84 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
929,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
284.894,00 |
212.303,00 |
| III.
Finanzanlagen |
85.325,84 |
85.325,84 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.422.738,06 |
1.746.977,80 |
| I.
Vorräte |
2.065.773,24 |
1.414.871,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
354.540,38 |
331.286,78 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.424,44 |
819,15 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.498,18 |
3.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
2.798.385,08 |
2.047.606,64 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
90.705,47 |
79.476,66 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.476,66 |
-3.314,74 |
| III.
Jahresüberschuss |
11.228,81 |
32.791,40 |
| B.
Rückstellungen |
8.087,00 |
7.581,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.676.203,27 |
1.960.548,98 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.389,34 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
2.798.385,08 |
2.047.606,64 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß §§ 242ff, 246ff HGB sowie den
einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der G.u.V. ist zu jedem Posten
der entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind nicht in der Bilanz gesondert
ausgewiesen. Soweit diese vorhanden sind, erfolgt der
Ausweis im Anhang.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
I. Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Zugänge des Wirtschaftjahres werden pro-rata-temporis
abgeschrieben. Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von
EUR 150,00 werden in voller Höhe als Betriebsausgaben
abgezogen. Selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter
mit einem Nettowert zwischen EUR 150,00 und EUR 1000,00
werden gemäß § 6. Abs. 2a EStG über 5
Jahre abgeschrieben.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Vermögensgegenstände sind
grundsätzlich zum Nennwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Forderungen
Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr
|
41.602,07 EUR
|
Forderungen
gegenüber Gesellschaftern
|
50.468,07 EUR
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II. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr
|
428.719,25 EUR
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Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
|
10.225,84 EUR
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D. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens vom 01.01.2008
bis 31.12.2008 durch Herrn Hartmut Möbus und Frau
Monique Möbus-Zweig geführt.
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