Manfred Strauß Verwaltung GmbH
Selbe AdresseVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingeborg Olga Guggolz seit 16.12.2013 | Geschäftsführer |
Manfred Strauß seit 19.9.2007 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Elrena GmbH | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elrega GmbHNeuhausen auf den FildernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
der Elrega GmbH, Neuhausen auf den Fildern,
|
| Stand am | Stand am | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.458,00 | 2.802,00 |
| II. Sachanlagen | 6.041,00 | 10.632,07 |
| III. Finanzanlagen | 4.324.090,66 | 4.550.478,78 |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 2.156.471,25 | 2.157.237,99 |
| II. Wertpapiere | 921,00 | 921,00 |
| III. Flüssige Mittel | 457.717,31 | 266.954,79 |
| 6.946.699,22 | 6.989.026,63 |
P a s s i v a
| Stand am | Stand am | |
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 1.100.000,00 | 1.100.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 2.100.000,00 | 2.100.000,00 |
| III. Gewinnvortrag | 3.581.328,38 | 3.720.200,83 |
| IV. Jahresfehlbetrag | -15.119,01 | -138.872,45 |
| 6.766.209,37 | 6.781.328,38 | |
| B. Rückstellungen | 156.335,49 | 170.858,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 24.154,36 | 36.840,25 |
| 6.946.699,22 | 6.989.026,63 |
A. Rechnungslegungsgrundsätze
Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Elrega GmbH, Neuhausen auf den Fildern (Amtsgericht Stuttgart, HRB 205621), überwiegend die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/ Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 14 Jahren.
Seit 2008 werden Zugänge ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Pensionsverpflichtungen werden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Heubeck-Richttafeln 2018 G) nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Zukünftig erwartete Rentensteigerungen werden bei der Ermittlung der Verpflichtung berücksichtigt. Dabei wird derzeit von einer jährlichen Anpassung von 1,50 % ausgegangen. Bei der Festlegung des laufzeitkongruenten Rechnungszinssatzes wird in Anwendung des Wahlrechts nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB bei der Abzinsung pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Der Rechnungszinssatz basiert entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf dem von der Deutsche Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre in Höhe von 1,82% (i. V. 1,78%).
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich zum 31. Dezember 2023 im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre eine Verminderung der Rückstellung für Pensionen in Höhe von EUR 726,00 (Unterschiedsbetrag).
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.
Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.
B. Erläuterungen zur Bilanz
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände betreffen in Höhe von EUR 9.460,00 (i. V. EUR 8.801,00) Forderungen gegen Gesellschafter.
2. Flüssige Mittel
Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten.
3. Eigenkapital
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 726,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt.
Aus dem Bilanzgewinn stehen somit für Ausschüttungszwecke nur EUR 3.565.483,37 zur Verfügung.
4. Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
C. Sonstige Angaben
1. Personal
Während des Geschäftsjahrs wurde durchschnittlich ein Mitarbeiter beschäftigt.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus einem Mietvertrag. Die künftigen Zahlungen bis zur frühestmöglichen Kündigung des Vertrags haben folgende Fälligkeiten:
| 31.12.2023 | |
| EUR | |
| Fälligkeiten innerhalb eines Jahres | 10.200,00 |
| Fälligkeit nach mehr als einem bis fünf Jahren | 10.200,00 |
| 20.400,00 |
Neuhausen auf den Fildern, 11. Februar 2025
Elrega
GmbH
Geschäftsführung
Manfred Strauß
Ingeborg Guggolz
Feststellungsbeschluss der Elrega GmbH, Neuhausen auf den Fildern
Der Jahresabschluss der Elrega GmbH, Neuhausen auf den Fildern, für das Geschäftsjahr 2023 wurde von der Gesellschafterversammlung am 11. März 2025 festgestellt.
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