TPO
Holz-Systeme GmbH
Leutershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
594.280,00 |
415.824,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.445,00 |
4.620,00 |
| II.
Sachanlagen |
591.835,00 |
411.204,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.299.985,51 |
1.751.884,84 |
| I.
Vorräte |
360.690,00 |
801.224,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
665.148,92 |
674.335,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
274.146,59 |
276.325,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
23.905,58 |
23.137,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.918.171,09 |
2.190.846,13 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.112.637,64 |
1.047.953,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
20.000,00 |
20.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.067.637,64 |
1.002.953,51 |
| B.
Rückstellungen |
278.780,46 |
276.035,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
526.752,99 |
866.857,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
152.222,73 |
705.060,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.918.171,09 |
2.190.846,13 |
Anhang
A. Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz entspricht §
266 HGB.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen der §§ 242 bis 256 und §§
264 bis 288 des Handelsgesetzbuchs und den
einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es liegen die allgemeinen Vorschriften des HGB
über den Ansatz (§§ 242 ff. HGB) von
Vermögensgegenständen, Schulden,
Rechnungsabgrenzungs-posten, Aufwendungen und Erträgen
zugrunde.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach
handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 266 ff. HGB).
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt (§ 275 Abs. 2
HGB).
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die
Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgten
grundsätzlich zeitanteilig. Der Übergang von der
degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den
Fällen, in denen dies zu einer höheren
Jahresabschreibung führt.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug von Einzelwertberichtigungen -bei erkennbaren
Einzelrisiken- und Pauschalwertberichtigungen zur Abgeltung
des allgemeinen Kreditrisikos angesetzt. Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht
vor.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt. Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Geschäftsjahr sowie latente
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem
Nennbetrag angesetzt. Das gezeichnete Kapital wurde
vollständig einbezahlt.
Ausschüttungssperre
Nach § 268 Abs.8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag
von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen 0,00
Euro
Forderungen
0,00 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro
E. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr war als
Geschäftsführer Herr Martin Krauß
bestellt.
Leutershausen, den 30.06.2016
TPO Holz Systeme GmbH
- Geschäftsführung -
Martin Krauß
gez. Martin Krauß
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2016 festgestellt.
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