SWING Baustoff GmbH Handel und Entsorgung
Selbe AdresseGroßhandel mit sonstigen Baustoffen und Bauelementen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Drechsel seit 20.1.2015 | Geschäftsführer |
Jörg Stephan seit 20.1.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SWING Verwaltungs- und Beteiligungs-gesellschaft mbH | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWING Tiefbau GmbHGroßrückerswaldeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Offenlegungsbilanz zum 31. Dezember 2023der SWING Tiefbau GmbH, GroßrückerswaldeAKTIVA
PASSIVA
Offenzulegende Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der SWING Tiefbau GmbH, Großrückerswalde
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die SWING Tiefbau GmbH hat ihren Sitz in Großrückerswalde. Sie ist im Handelsregister vom Amtsgericht Chemnitz, Abteilung B, unter der HRB-Nr. 9097 eingetragen. Die SWING Tiefbau GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 HGB. Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. B. Rechnungslegungsgrundsätze Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die unfertigen Leistungen werden mit den bei ihrer Erstellung angefallenen Material- und Fertigungseinzelkosten sowie Sonderkosten der Fertigung zuzüglich angemessener Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten, den Abschreibungen und Kosten der allgemeinen Verwaltung bewertet. Sofern erforderlich, wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Erhaltene Anzahlungen werden - soweit möglich - gemäß § 268 Abs. 5 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Passive latente Steuern werden berücksichtigt, sofern sich nach Saldierung mit aktiven latenten Steuern eine Verpflichtung ergibt. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wird verzichtet. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Anlagevermögen Die Zusammensetzung und die Entwicklung des Anlagevermögens sind im Einzelnen aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.067 (Vorjahr: TEUR 2.023) sowie Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 4). Alle am 31. Dezember 2023 bilanzierten Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - soweit nachfolgend nichts anderes angegeben - innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr in Höhe von TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 88). Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten besicherte Darlehensforderungen gegen die Geschäftsführung von TEUR 70 (Vorjahr: TEUR 70), die mit 1,45 % p. a. und ab 1. April 2020 mit 0,97 % p. a. verzinst werden und in den Kalenderjahren 2026 bzw. 2027 rückzahlbar sind. 5. Verbindlichkeiten und gewährte Sicherheiten Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Abtretung von Forderungen sowie Sicherungsübereignung der finanzierten Wirtschaftsgüter besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen durch Eigentumsvorbehalt besichert. Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind TEUR 215 durch die Sicherungsübereignung der finanzierten Wirtschaftsgüter besichert. Insgesamt werden Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.244 durch Eigentumsvorbehalt sowie durch Sicherungsübereignung der finanzierten Maschinen besichert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit TEUR 2.162 (Vorjahr: TEUR 2.487) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten erhaltene Anzahlungen. Die Gesellschaft hat von dem Wahlrecht nach § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB Gebrauch gemacht und erhaltene Anzahlungen in Höhe von TEUR 19.496 (Vorjahr: 17.058 TEUR) von dem Vorratsvermögen offen abgesetzt. D. Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 11. E. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse Es besteht ein Darlehensvertrag für eine Schwestergesellschaft zwischen der SWING Tiefbau GmbH und einem Kreditinstitut. Die Auszahlung erfolgte direkt an die Schwestergesellschaft. Die Tilgung erfolgt ebenfalls direkt durch die Schwestergesellschaft, sodass sowohl das Darlehen als auch das beschaffte Wirtschaftsgut bei der Schwestergesellschaft bilanziert werden. Das Darlehen ist besichert. Das Darlehen weist zum Stichtag einen Saldo in Höhe von TEUR 132 auf. Derzeit ist mit keiner Inanspruchnahme der Haftung zu rechnen. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sonstige finanzielle Verpflichtungen für Miet- und Pachtverträge in Höhe von TEUR 1.134 sowie für Leasingverträge von Höhe von TEUR 152. Insgesamt belaufen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen auf TEUR 1.475. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen für Mietverträge betreffen TEUR 1.323 verbundene Unternehmen. Darüber hinaus bestanden zum Abschlussstichtag aus der operativen Geschäftstätigkeit sonstige finanzielle Verpflichtungen in geschäftsüblichem Umfang. 3. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 93 Arbeitnehmer, davon 12 Angestellte und 81 gewerbliche Arbeitnehmer. 4. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer zum Bilanzstichtag sind:
Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde aufgrund der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5. Nachtragsbericht Vorgänge, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von besonderer Bedeutung wären, sind nach dem 31. Dezember 2023 nicht eingetreten.
Großrückerswalde, 15. Juli 2024 SWING Tiefbau GmbH Geschäftsführung Daniel Drechsel Jörg Stephan Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023der SWING Tiefbau GmbH, Großrückerswalde
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Der baugewerbliche Umsatz im Bauhauptgewerbe für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten nahm im Gesamtjahr 2023 nominal um 3,5 % zu. Real entspricht dies einem Umsatzminus von 3,2 %. Der Rückgang lässt sich hauptsächlich auf die hohen Baumaterial-, Energie- und Zinskosten zurückführen, die wiederum die Nachfrage senken. Der nominale Auftragseingang stieg für Januar bis Dezember 2023 um 3,3 % im Vergleich zum Vorjahr, real war dies ein Minus von 4,4 %. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes haben sich die Preise für Leistungen des Bauhauptgewerbes (inkl. MwSt.) im Jahresdurchschnitt 2023 um 6,5 % erhöht. Die Stimmung im deutschen Bauhauptgewerbe hat sich im Jahr 2023 deutlich verschlechtert. Laut Ifo- Konjunkturumfrage meldeten über 40 % der befragten Baufirmen im Dezember 2023 einen Auftragsmangel. 28 % meldeten einen Fachkräftemangel und 13 % führten Auftragsstornierungen als Grund dafür an, dass ihre Bautätigkeit behindert wurde. Einen Materialmangel meldeten im Dezember 2023 nur noch 2 % nach über 50 % im Mai 2022. Mit Blick auf die einzelnen Bausparten zeigt sich ein deutlicher realer Einbruch im Wohnungsbau. Während der baugewerbliche Umsatz (für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten) von Januar bis Dezember 2023 um 11 % rückläufig war, sind die preisbereinigten Auftragseingänge um fast 20 % gesunken. Während sich der reale Umsatz im Wirtschaftstiefbau deutlich positiv entwickelte (+ 13,8 %), verzeichnete der Wirtschaftshochbau nur ein leichtes Plus (+ 0,9 %). Der Straßenbau verzeichnete einen realen Umsatzrückgang in Höhe von 6,5 %. Der Öffentliche Hochbau konnte hingegen eine positive Entwicklung verzeichnen.
Öffentlicher Bau Von Januar bis Dezember 2023 ist der nominale Umsatz im Öffentlichen Bau um 6,5 % gestiegen, der nominale Auftragseingang nahm im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 5,1 % zu. Ende September lag der Auftragsbestand mit 29,4 Mrd. Euro um 11,3 % über dem Vorjahreswert. Nach Angaben des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie ist der reale Umsatz im Öffentlichen Bau in 2023 um 1,6 % zurückgegangen. Die nominalen Baugenehmigungen im Öffentlichen Hochbau sind im Zeitraum von Januar bis November 2023 um 9,8 % gestiegen (real: + 3 %). Straßenbau Während der Straßenbau für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 nominal ein Auftragsplus von 3,9 % und ein nominales Umsatzplus von 3,5 % verzeichnete, lag der preisbereinigte Auftragseingang um 7,2 % und der preisbereinigte Umsatz um 6,5 % unter dem Niveau des Vorjahreszeitraums. Auftragseingang Januar bis Dezember 2023
Beschäftigung Im Jahr 2023 haben die Unternehmen des Bauhauptgewerbes trotz der schwachen baukonjunkturellen Entwicklung im Jahresdurchschnitt die Zahl ihrer Beschäftigten im Vergleich zum Vorjahr um 0,1 % auf 928.000 erhöht. Im Vergleich zum Tiefstand im Jahr 2009 beträgt das Beschäftigungsplus 31,1 %. Für die Neueinstellungen haben sich die Bauunternehmen vorrangig auf den europäischen Arbeitsmarkt konzentriert. Die Zahl der gemeldeten offenen Stellen ist deutlich höher als die Zahl der Arbeitslosen. Die Zahl der Auszubildenden im 1. Lehrjahr ist zwar von 2014 bis 2021 von 16.500 auf 21.200 gestiegen. Doch dies reicht nicht aus, um die Rentenabgänger auszugleichen. Im Jahr 2022 ist zudem die Zahl der begonnenen Ausbildungsverhältnisse auf 19.800 gesunken. Ende des Jahres gaben laut Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts über 28 % der befragten Bauunternehmen an, dass ihre Bautätigkeit aufgrund des Fachkräftemangels behindert wurde. Baupreise Im Jahresverlauf 2023 zeigte sich zwar eine Entspannung bei den Baumaterialpreisen. Das Preisniveau Stahl ging im Jahr 2023 deutlich im Vergleich zum Vorjahr zurück, wohingegen bei anderen Baumaterialien, wie Bitumen und Zement, die Preise weiter stiegen. Der Erzeugerpreisindex für Energie lag im Jahresdurchschnitt 2023 um 103 % über dem Niveau von 2020. Der Erzeugerpreis für Betonstahl hat 2023 um 42 %, für Zement um 59 %, für Bitumen um 79 %, für Dämmwolle um 40 % und für Diesel um 54 % zugelegt. 2. Geschäftsverlauf Die SWING Tiefbau GmbH ist ein sächsisches mittelständiges Unternehmen. Sie ist Teil der Unternehmensgruppe SWING & CUT, die im Jahr 2020 ihr 30-jähriges Jubiläum beging. Innerhalb der Firmengruppe nimmt die SWING Tiefbau neben 5 weiteren Firmen die führende Rolle ein. Aufgrund des Firmenverbundes kann ein breit gefächertes Spektrum an Leistungen angeboten werden. In der SWING Tiefbau GmbH werden Leistungen vor allem im allgemeinen Tiefbau, Kabelleitungsbau, Kanal- und Straßenbau, konstruktiven Ingenieurbau sowie im Bereich der maschinellen Gebäudeabbrüche erbracht. Wir sind regional im Raum des mittleren Erzgebirges bis in die Regionen Chemnitz und Mittelsachsen tätig. Folgende Zertifikate und Überwachungen stellen die hohe Qualität unserer Leistungen dar:
Die Probleme aus den letzten Jahren blieben auch in 2023 bestehen: Ein hohes Preisniveau bei Rohstoffen, weitere Preissteigerungen bei allen Energieträgern sowie Lieferengpässe von Materialien mussten mit Kalkulationen und Bauausführungen in Einklang gebracht werden. Das Rohergebnis verringerte sich auf TEUR 9.027. Wir sind weiterhin zu großen Teilen im Breitbandausbau tätig. Leistungen im Beton- und Stahlbetonbau (Straßeninstandsetzung, Brückenbau) sowie der allgemeine Straßen- Kanal- und Tiefbau rundeten das Leistungsspektrum im Geschäftsjahr 2023 ab. Im Unternehmen werden zum Ende des Geschäftsjahres 94 gut ausgebildete Mitarbeiter inkl. unserer aktuell 7 Auszubildenden beschäftigt. Damit erhöhte sich die Anzahl der Mitarbeiter gegenüber 2022 um 3. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das Jahr 2023 trotz der widrigen Umstände ein durchaus erfolgreiches Jahr für unser Unternehmen war. Bei gleichbleibend hohem Wettbewerbsdruck konnten wir uns erfolgreich auf dem Markt behaupten. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 3.1 Vermögenslage Die Vermögenslage entwickelte sich im Jahr 2023 gegenüber den Vorjahren weiterhin positiv. Die Erhöhung der Bilanzsumme auf TEUR 11.033 bedingt sich maßgeblich durch eine Erhöhung der liquiden Mittel. 3.2 Finanzlage Die Gesellschaft hatte im Jahr 2023 Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 10.098. Diese Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen erhaltene Anzahlungen längerfristig laufender Baustellen sowie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren aus Finanzierungen von Baumaschinen. Die erwirtschafteten Gewinne wurden im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrages an die Konzernmutter abgegeben. Da die SWING Tiefbau eine Tochtergesellschaft im Rahmen einer Konzernstruktur ist, sollte diese Kennzahl nicht als Hinweis auf die Kreditwürdigkeit unseres Unternehmens herangezogen werden. Die Liquidität der Firma war jederzeit gesichert. Dies ist auch an dem weiter hohen Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten ersichtlich. Eine Kontokurrentlinie wurde im Geschäftsjahr nicht beansprucht. Aufgenommene Kredite und Leasingverpflichtungen wurden jederzeit von uns termingemäß bedient. 3.3 Ertragslage Das Rohergebnis verringerte sich gegenüber 2022 von 9.701 TEUR auf 9.027 TEUR (ca. -6,9 %). Es konnten durch rechtzeitige Bezahlung von Lieferantenrechnungen Skontoerträge in Höhe von ca. TEUR 100 erzielt werden. Die Personalaufwendungen erhöhten sich aufgrund von Lohnsteigerungen um TEUR 225 auf TEUR 4.283. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entwickelten sich überproportional zum Rohertrag. Grund für den Anstieg sind unter anderem höhere Forderungsverluste. Das Jahresergebnis vor Ergebnisabführung reduzierte sich gegenüber 2022 von TEUR 1.885 auf TEUR 781. 3.4 Finanzielle Leistungsindikatoren in TEUR Wesentliche Kennzahlen zur internen Unternehmenssteuerung sind:
Im Vorjahr wurde mit einem Rohergebnis, Ergebnis vor Steuern sowie Cashflow auf dem Niveau des Vorjahres geplant. Aufgrund der in der Ertragslage dargelegten Faktoren konnte das geplante Ergebnis vor Steuern und der geplante Cash-Flow nicht erreicht werden. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4.1 Prognosebericht Zwar ist jede Prognose zur künftigen Entwicklung mit Unsicherheiten behaftet. Denn es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die für die Abschätzung der künftigen Wirtschaftsentwicklung von Bedeutung, aber gleichzeitig unbekannt sind. Doch seit 2020 ist die Ungewissheit aufgrund der vielen globalen Krisen höher als in den vergangenen Jahrzehnten. Der Internationale Währungsfonds prognostiziert für Deutschland ein Wirtschaftswachstum im Jahr 2024 von 0,5 % und für das Jahr 2025 ein Plus von 1,6 %. Die deutsche Bundesregierung hält im Jahreswirtschaftsbericht 2024 fest, dass die Aussichten für das laufende Jahr deutlich schlechter seien als noch in der Herbstprojektion 2023 erwartet worden war. Sie geht nun davon aus, dass das Bruttoinlandsprodukt um real 0,3 % zunimmt. Im Herbst wurde noch mit einem Plus von 1,2 % gerechnet. Für 2025 prognostiziert sie ein Wirtschaftswachstum in Höhe von einem Prozent. Die Bundesbank rechnet mit Inflationsraten von + 2,7 % für 2024, + 2,5 % für 2025 sowie + 2,2 % für 2026. Zudem wird ein stabiles, hohes Beschäftigungsniveau erwartet. Mit dem Einsetzen einer wirtschaftlichen Erholung dürfte sich der Arbeitsmarkt im Verlauf des Jahres 2024 beleben. Das Beschäftigungsniveau ist allerdings bereits sehr hoch und der Mangel an Fachkräften dürfte weiter zunehmen. Daher rechnet die Bundesbank für 2025 und 2026 mit einem deutlich angespannteren Arbeitsmarkt. Das Arbeitsangebot dürfte in den kommenden Jahren zunehmend der begrenzende Faktor am Arbeitsmarkt sein. Um das Wachstum wirtschaftspolitisch zu stützen, sollen steuerliche Anreize im Wachstumschancengesetz verankert (insbesondere für nachhaltige Investitionen), Bürokratieabbau vorangetrieben, schnellere staatliche Entscheidungen getroffen und die (Verkehrs-)Infrastruktur mithilfe öffentlicher Investitionen modernisiert werden. Im Februar 2024 war die Stimmung der Baufirmen laut ifo-Konjunkturumfrage im Vergleich zum Jahresbeginn 2023 deutlich schlechter. Der saisonbereinigte Geschäftsklimaindex lag bei - 35,4 Punkten. 40 Prozent der befragten Unternehmen beurteilten ihre aktuelle Geschäftslage als schlecht, während nur 13 % ihre aktuelle Lage als gut bewerteten. Auch die Erwartungen für die kommenden sechs Monate sind sehr pessimistisch. Rund 46 % erwarten zwar eine gleichbleibende Geschäftslage, doch 47 % rechnen mit einer ungünstigeren Geschäftslage. Ursächlich dürften hierfür vor allem fehlende Aufträge sein. So gaben 40 Prozent der befragten Bauunternehmen an, dass ihre Bautätigkeit im Februar 2024 durch einen Auftragsmangel behindert wurde. Auftragsstornierungen meldeten rund 11 Prozent. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie erwartet für 2024 einen realen Umsatzrückgang im Bauhauptgewerbe um rund 4 Prozent und einen Rückgang der Baupreise um 1 %. Der Hauptverband erwartet für den Öffentlichen Bau insgesamt ein reales Umsatzwachstum im Jahr 2024 von 1 %. Die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2024 hat sich lange verzögert. Geplant ist nun, dass der Bund in 2024 für Investitionen in Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und den kombinierten Verkehr mit über 10 Mrd. Euro nominal rund 4 % mehr zur Verfügung stellt als in 2023. Zwar besteht weiterhin ein großer Unterschied zwischen "armen" und "reichen" Kommunen, doch insgesamt sollen die kommunalen Steuereinnahmen mit 4,7 % nur leicht unterdurchschnittlich steigen. Nach einer Schätzung im Oktober 2023 sollen die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden in 2024 mit 927 Mrd. Euro das Ergebnis des Vorjahres um 5,4 % übertreffen. Die Entwicklung im laufenden Jahr wird neben der Preisentwicklung auch von der Zinsentwicklung abhängen. Denn Bund, Länder und Kommunen müssen zur Ausgabenfinanzierung Kredite am Kapitalmarkt aufnehmen. Zu Beginn des Jahres verfügte die SWING Tiefbau GmbH über einen Auftragsbestand von ca. 19,1 Mio. EUR. Somit konnte auf den unfertigen Baustellen zum Jahresbeginn weitergearbeitet werden. Durch den recht hohen Auftragsbestand sind wir in der Lage, zielgerichtet Ausschreibungen zu bedienen, die technisch, terminlich und kapazitiv in die Bedarfsplanung des Unternehmens passen. Für das laufende Jahr kann man aufgrund der angespannten Haushaltslage keine zuverlässigen Prognosen treffen. Durch die Ausrichtung unseres Unternehmens auf öffentliche Auftraggeber sind wir auf deren Ausschreibungen angewiesen. In welchem Umfang diese in diesem Jahr erfolgen werden, kann aufgrund der aktuellen Situation und Kassenlage nicht vorausgesagt werden. Trotz allem gehen wir von einer Vollauslastung im aktuellen Jahr 2024 aus. Wir planen mit einem Rohertrag auf dem Niveau des Vorjahres sowie einem leicht höheren Ergebnis vor Steuern und Cashflow als in 2023. Die Investitionen werden sich im Jahr 2024 voraussichtlich auf ca. 700 TEUR belaufen. Wir erhalten alle zum Jahresbeginn bestehenden Qualifikationen, Präqualifikationen und Zertifizierungen aufrecht. Hinsichtlich der Personalstärke streben wir keine weitere Erhöhung an und wollen das aktuelle Niveau in etwa halten. 4.2 Chancen- und Risikobericht Chancen Die Baubranche befand sich im Anschluss an die Finanzkrise 2008/2009 auf Wachstumskurs und hat auch zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 ihre Stärke gezeigt. In den letzten drei Jahren spürte das Bauhauptgewerbe jedoch stark die negativen ökonomischen Auswirkungen der veränderten Marktsituation. Für das laufende Jahr 2024 ergeben sich trotz dessen vielfältige Chancen und Möglichkeiten für die Geschäftstätigkeit. Ein aktives Chancen- und Risikomanagement ermöglicht eine erfolgreiche Projektgestaltung und interne Projektdurchführung sowie eine Anpassung der internen Geschäftsstrategie. Für das Jahr 2024 rechnet der HDB damit, dass das Bauhauptgewerbe die Zahl der Beschäftigten zum ersten Mal seit 2008 um 1 % (10.000 Personen) auf 917.000 Personen reduzieren wird. Denn aufgrund des Nachfrageeinbruchs planen die Bauunternehmen in den kommenden Monaten Personal abzubauen. Digitalisierung Wie auch in anderen Sektoren schreitet die Digitalisierung in der Baubranche voran. Nicht nur für Verwaltungs- und Planungsprozesse, sondern auch direkt auf der Baustelle und in der Arbeitssicherheit nehmen digitale Anwendungen zu. Die Digitalisierung der Baustelle (anhand von Bau-Drohnen, Zeiterfassungssoftware, Cloud-Technologien, Laserscanning, Fotodokumentation und Protokollierung von Materialverbrauch und Maschineneinsatz) gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es ergeben sich neue Chancen die Menschen von Routinetätigkeiten zu entlasten sowie die "analoge" Arbeit transparenter zu gestalten, zu vereinfachen und effizienter zu organisieren. Nachhaltigkeit Klima- und Umweltschutz werden vor dem Hintergrund der "UN-Agenda 2030" und des "European Green Deal" eines der wichtigsten Themen bleiben. Auch die Bauwirtschaft kann sich dem nicht entziehen. Neben der Sanierung muss auch neu gebaut werden: Der Ausbau der Radwege ist von großer Bedeutung für den Klimaschutz und auch Elektroautos benötigen die richtige Lade- und Straßeninfrastruktur. Darüber hinaus stehen Zulieferer in der Pflicht ihre Herstellungsverfahren und Baustoffe CO 2 -neutral anzupassen. Kreislaufwirtschaft, Recycling, ressourcenschonendes Bauen und Baustoffmix sind hier die Stichworte. Die EU-Taxonomie, die seit Sommer 2020 in Kraft ist, spielt in diesem Rahmen die größte Rolle. Denn sie wird in Zukunft Investitionsentscheidungen maßgeblich beeinflussen. Die Taxonomie definiert ein EU-weites Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten vor dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Das Bauhauptgewerbe betrifft die EU-Taxonomie einerseits im Bereich der Unternehmensfinanzierung und andererseits im Bereich der Projektfinanzierung. Für die Bauwirtschaft ist dies eine Chance und Gelegenheit neue Verfahren und Baumaterialen zu erforschen und einzusetzen sowie mit den anderen Marktakteuren eng zusammenzuarbeiten, um ein gemeinsames und übergeordnetes Ziel zu erreichen. Arbeitsmarkt Die Baubranche zeigte sich während der Corona-Pandemie, wie bereits in der Finanzkrise 2009, besonders krisensicher. Insbesondere die Bauindustrie bietet Jugendlichen eine zukunftssichere Ausbildung. Zudem setzen Bauunternehmen verstärkt auf die Sicherung, fachliche und persönliche Weiterbildung und Personalentwicklung ihrer vorhandenen qualifizierten Mitarbeiter. Mithilfe der Durchführung von Mitarbeitergesprächen, der Erstellung eines individuellen Entwicklungsplans und der Identifizierung des Weiterbildungsbedarfs werden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gefördert. Risiken Chancen sind jedoch auch mit Risiken verbunden. Nicht erkannte und eingetretene Risiken schmälern die Rendite oder gefährden gar die gesamte Geschäftstätigkeit. Einzelne Bauvorhaben unterliegen aufgrund der Heterogenität der Akteure entlang der Planungs-, Genehmigungs-, Ausführungs- und Betriebsphase einer breiten Palette von Einflussfaktoren. Eine systematische Risikoidentifikation, Risikobewertung und Risikobeherrschung von unternehmerischen Risiken sind somit essenziell und auch in Zukunft von entscheidender Bedeutung, um die langfristige Stabilität und Rentabilität des Unternehmens sicherzustellen. Eine regelmäßig angepasste individuelle Geschäftsstrategie unterstützt die Nutzung von Chancen und die Minimierung von Risiken. Folgende Risikofaktoren wurden für die Gesellschaft identifiziert: Rechtliche Risiken Sowohl der Bauvertrag als auch rechtliche Rahmenbedingungen beeinflussen den wirtschaftlichen Erfolg eines Bauvorhabens erheblich. Aus diesem Grund sind juristische Prüfungen - insbesondere bei der Projektakquisition - von hoher Bedeutung. Zudem sind technische Normen auf nationaler und europäischer Ebene einzuhalten. Hier besteht ein Risiko bezüglich möglicher Änderungen und Anpassungen seitens des Gesetzgebers. Im Jahr 2024 wird das MoPeG in Kraft treten, bis zu 135 Einzelnormen sind von der Neuordnung des Personengesellschaftsrechts, insbesondere des GbR-Rechts, betroffen. Durch die Anpassung fällt u. a. das sog. Gesamthandsvermögen weg. Arbeitsgemeinschaften ohne ARGE-Vertrag werden nach gegebenen Anteilen "gesteuert". Finanzwirtschaftliche Risiken Im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens können Kredit-, Liquidität-, Währungsänderungs- und Zinsrisiken auftreten. Hohe Inflationsraten sowie Volatilität der Wirtschafts- und Finanzmärkte stellen ein Geschäftsrisiko dar. Neben der Eigenkapitalquote spielt in Bauunternehmen auch die Liquidität eine große Rolle. Diese geraten je nach Marktentwicklung und Wettbewerb schnell unter Druck. Dies kann den Erfolg eines Bauprojekts erheblich beeinflussen. Daher ist es unabdingbar Liquidität und Forderungen zu managen und überwachen. Für den Immobilienmarkt sind die Zinsen für Baufinanzierungen entscheidend. Diese hängen maßgeblich von der Geldpolitik der Deutschen Bundesbank sowie der Europäischen Zentralbank ab bzw. von der zehnjährigen Bundesanleihe, an der sich die Bauzinsen traditionell orientieren. Risiken ergeben sich immer dann, wenn die Zinsen deutlich steigen. Auch Kredithürden vor dem Hintergrund strengerer Kreditkonditionen für den Mittelstand spielen eine große Rolle. Geopolitische Risiken Geopolitische Konflikte sowie internationale Handelskonflikte führen im Allgemeinen zu einem unsicheren wirtschaftlichen Umfeld. Die dadurch entstehenden unsicheren Rahmenbedingungen haben einen negativen oder verzerrenden Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen. Dies bedeutet schlussendlich auch einen dämpfenden Effekt für die Nachfrage nach Bauleistungen. Verfügbarkeit von Ressourcen und Fachkräfteengpass Eine hohe und veränderte Nachfrage nach Rohstoffen sowie ein gleichzeitig knappes Angebot der Ressourcen dürfte die Preise in Zukunft stark beeinflussen. Denn für die anstehende Energiewende werden insbesondere Stahl, Kupfer, Aluminium und Seltene Erden benötigt. Gleichzeitig verteuern volatile Energiepreise die Produktion dieser Materialien. Darüber hinaus dürfte nicht nur eine Knappheit von Materialien, sondern auch ein Fachkräfteengpass ein Risiko für die Baubranche darstellen. Neue Nachwuchskräfte und die Integration Geflüchteter können in der Bauindustrie die Abgänge in die Rente aktuell nicht mehr ausgleichen. Bisher kann die entstehende Lücke durch europäische Arbeitskräfte, ausländische Subunternehmer und einen Abbau der Arbeitslosigkeit geschlossen werden. Doch die Abwerbung von Arbeitskräften nimmt in der Baubranche zu. Mit Blick in die Zukunft wird das Problem noch größer. Denn die Zahl der potenziellen Nachwuchskräfte, die in den kommenden Jahren von der Schule abgehen werden, wird weiter sinken. Die Zahl der Arbeitslosen gleicht sich bereits jetzt der Zahl der offenen Stellen an. Eine interne Personalpolitik und Personalverwaltung sowie ein breit angelegtes Netzwerk von Partnern ermöglicht es den Engpass zu minimieren. Darüber hinaus sind ein gezieltes Recruiting sowie Weiterbildungsangebote, leistungsgerechte Vergütung und rechtzeitige Nachfolgeplanung unabdingbar. 5. Nachtragsbericht Im Nachtrag sind keine nennenswerten Ereignisse aufgetreten.
Großrückerswalde, 15. Juli 2024 SWING Tiefbau GmbH Geschäftsführung Daniel Drechsel Jörg Stephan Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte und nach § 326 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die SWING Tiefbau GmbH, Großrückerswalde Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWING Tiefbau GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWING Tiefbau GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Dresden 7. August 2024 ECOVIS
Wirtschaftstreuhand GmbH
Sven Blechschmidt, Wirtschaftsprüfer Christoph Daut, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 19. August 2024 festgestellt. |
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