Schneider GmbHLiquidiert

Fabrikstraße 9, 67454 Haßloch, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) HRB 41850
Eingetragen
3.5.1988
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
Gegenstand
Das Betreiben einer Kfz-Werkstatt und Handel

Historie

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Management

NameRolle
Werner Schneider
seit 2.1.2020
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Jürgen Hartel
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Sägmühlenweg 129, 6733 Haßloch
25.000 DM
50.00%
Jürgen Hartel
Wiesenstraße 12, 6733 Haßloch
25.000 DM
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Schneider GmbH

Hassloch

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2.670,13 3.999,13
I. Sachanlagen 2.619,00 3.948,00
II. Finanzanlagen 51,13 51,13
B. Umlaufvermögen 83.973,68 94.133,24
I. Vorräte 24.588,25 37.703,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 58.917,63 54.769,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 467,80 1.659,96
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.595,26 1.239,03
Bilanzsumme, Summe Aktiva 88.239,07 99.371,40

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 55.392,78 56.682,64
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 31.118,05 38.610,15
III. Jahresfehlbetrag 1.289,86 7.492,10
B. Rückstellungen 21.968,10 21.773,10
C. Verbindlichkeiten 10.878,19 20.915,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 88.239,07 99.371,40

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um die planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens wurden grundsätzlich zeitanteilig vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 Euro wurden ab 2010 aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Für die Zugänge der Jahre 2008 und 2009 wurde ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abgeschrieben wird.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Angaben zu den Forderungen

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu den Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 0,00 Euro
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 6.442,00 Euro
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.044,80 Euro
sonstige Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr davon aus Steuern 2.391,39 Euro

5. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nicht bzw. waren für die Beurteilung der Finanzlage nicht von Bedeutung.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war bestellt

Herr Werner Schneider

Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt, er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

 

Idstein, 5. Oktober 2011

Werner Schneider

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 05.10.2011 festgestellt.

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