Stammdaten

Register
Amtsgericht Lübeck HRB 1086 HL
Eingetragen
23.9.2005
Branche
Einzelhandel mit TextilienEinzelhandel mit BekleidungGroßhandel mit Textilien
Gegenstand
Der Betrieb eines Textilkaufhauses in Lübeck sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Kai Brune
seit 4.2.2013
Geschäftsführer
Moritz Dr. Koch
seit 4.2.2013
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Gode-Linde Koch
59.23%
M****** K***
20.77%
K** B****
10.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Gode-Linde Koch
30.800 €
59.23%
M****** K***
10.800 €
20.77%
K** B****
5.200 €
10.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Heick & Schmaltz GmbH

Lübeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

Vorj.:
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.215,00 4
II. Sachanlagen 82.053,00 85.268,00 70
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 614.931,42 422
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.122.096,84 1.680
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 84.482,14 2.821.510,40 462
2.906.778,40 2.638

PASSIVA

Vorj.:
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52
II. Gewinnvortrag 1.317.499,54 1.302
III. Jahresüberschuss 396.491,99 1.765.991,53 215
B. Rückstellungen 684.519,58 730
C. Verbindlichkeiten 456.267,29 339
- davon gegenüber Gesellschaftern € 221.047,64 (Vorj.: T€ 127)
2.906.778,40 2.638

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Heick & Schmaltz GmbH mit Sitz in Lübeck ist im Handelsregister B des Amtsgerichtes Lübeck unter der Nummer HRB 1086 eingetragen.

Der Jahresabschluss der Heick & Schmaltz GmbH, Lübeck, zum 31. Dezember 2023 wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die in den Vorjahren angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Von der Möglichkeit, gemäß § 265 HGB Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammenzufassen, wird nicht Gebrauch gemacht.

Die gesetzlichen Gliederungsschemata der §§ 266 bzw. 275 HGB werden nach Maßgabe des BilRUG angewendet. Die Umsatzerlöse, sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden entsprechend den Vorschriften des BilRUG ausgewiesen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der geschätzten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die Abschreibungen werden linear vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter gemäß § 6 Abs. 2 EStG werden im Jahre des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben und als Abgang erfasst.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten bewertet. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Zum Bilanzstichtag wurde der Warenbestand durch eine Stichtagsinventur am 14. Januar 2024 ermittelt. Die Bewertung erfolgte zu Einkaufspreisen. Zur Sicherstellung der Bewertung nach § 253 Abs. 4 HGB mit dem niedrigeren beizulegenden Wert werden Abschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.

Der Erfüllungsbetrag der Rückstellungen für Pensionen wird nach anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Teilwertverfahrens unter Zugrundelegung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Der Zinssatz zur Ermittlung des Barwerts der Pensionsverpflichtungen entspricht dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Der Berechnung liegen folgende Annahmen zugrunde:

Rechnungszinssatz p. a.: 1,82 % (Vorj.: 1,78 %)
Gehaltstrend p. a.: 0,00 % (Vorj.: 0,00 %)
Rententrend p. a.: 2,00 % (Vorj.: 2,00 %)
Fluktuation p. a.: 0,00 % (Vorj.: 0,00 %)

Bei der Ableitung des Diskontierungszinssatzes wurde pauschal von einer Restlaufzeit von 15 Jahren ausgegangen. Außerdem wurde die Rückstellung unter Zugrundelegung eines 10-Jahresdurchschnittszinssatzes ermittelt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Erfüllungsbetrag bei Anwendung eines 10-Jahresdurchschnittszinssatzes zu dem Erfüllungsbetrag bei Anwendung eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes beträgt € 6.610. In diese Höhe besteht eine Ausschüttungssperre nach § 253 Abs. 6 HGB.

Der sich aus der Umstellung auf die neue Bewertungsmethode nach dem BilMoG ergebende Zuführungsbetrag zur Pensionsrückstellung von T€ 122 wird gemäß dem Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB ratierlich über einen Zeitraum von 15 Jahren zugeführt. Zum 31. Dezember 2023 beträgt der Anteil, der auf Grund der Übergangsvorschriften des BilMoG in der Bilanz nicht ausgewiesenen Pensionsrückstellungen T€ 10. Mit dem BilRUG entfällt der Ausweis von außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen. Die Aufwendungen nach Artikel 67 Abs. 1 und 2 EGHGB sind daher unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gesondert angegeben.

Die sonstigen Rückstellungen werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage vernünftiger kaufmännischer Beurteilung. Die sonstigen Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert.

Die Währungsumrechnung erfolgte im Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes zu Durchschnittskursen. Zum Bilanzstichtag wurden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet, wobei Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder mehr höchstens mit dem Kurs im Zeitpunkt der Anschaffung bewertet werden.

III. Einzelangaben zur Bilanz

1. Forderungen

Die Forderungen sind wie im Vorjahr alle innerhalb eines Jahres fällig.

Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen sonstige Vermögensgegenstände.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind in vollem Umfang wie im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen sonstige Verbindlichkeiten.

3. Gewinn- und Verlustrechnung

Außerplanmäßige Abschreibung gem. § 277 Abs. 3 HGB bestehen nicht.

Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von € 9.504,47 werden aufgrund von BilRUG unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

4. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse bestehen nicht.

IV. Sonstige Pflichtangaben

1. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung besteht aus:

Herrn Dr. Moritz Koch

Geschäftsführer der Henschel Darmstadt GmbH, Darmstadt -

und

Herrn Kai Brune

Geschäftsführer der Henschel Darmstadt GmbH, Darmstadt -

2. Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von € 396.491,99 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Stammkapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 52.000,00.

4. Mitarbeiteranzahl

Die Gesellschaft hat im Berichtszeitraum 36 Mitarbeiter beschäftigt.

 

Lübeck, den 30. Juni 2024

Dr. Moritz Koch

Kai Brune

Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2024 festgestellt.

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