Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 6407
Vorher
MEDIATA Communications Dirk Pohlscheidt GmbH
Eingetragen
29.1.2002
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaftenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
Die Entwicklung, Umsetzung und der Betrieb von Internet- und Digitallösungen in den Bereichen Unternehmen/Organisation, digitale Marktentwicklung, Online-Marketing, Digitale Prozesse und IT Sicherheit sowie Beratung, Planung und Begleitung in den Bereichen digitaler Wandel, Transformation und Unternehmens-/Organisationsentwicklung sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Dirk Pohlscheidt
seit 23.4.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Dirk Pohlscheidt
Siegburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEDIATA Communications GmbH

Troisdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 1.968,00 1.839,00
B. Umlaufvermögen 32.733,56 45.922,27
davon Forderungen an Gesellschafter 5.928,83 4.922,29
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 134.021,78 77.390,24
Aktiva 168.723,34 125.151,51

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 7.000,00 9.668,78
C. Verbindlichkeiten 161.723,34 115.482,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 161.723,34 115.482,73
davon gegenüber Gesellschaftern 144.126,49 102.544,78
Passiva 168.723,34 125.151,51

ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS


der MEDIATA Communications GmbH
   zum  31. Dezember 2023   

A.  ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, MEDIATA Communications GmbH, Kölner Straße 114, 53840 Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Siegburg unter 6407, wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Auf die für kleine Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der Aufstellung einer verkürzten Bilanz gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275 Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks verzichtet.

B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Realisations- und Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) wurden eingehalten.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Soweit in den Vorjahren die degressive Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.

Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, um die Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert anzusetzen.

Die planmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen bemessen sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände unter Heranziehung der amtlichen AfA-Tabellen.

Für Anschaffungen wurde bei selbständig nutzbaren, beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung unterliegen von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem. § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde für Anschaffungen in 2023 kein Gebrauch gemacht.

Die Forderungen und sonstigen Vermögens­gegenstände sind unter Berücksichtigung erforderlicher Risikoabschläge (Einzel- und Pauschalwertberichtigung) mit den Nennbeträgen angesetzt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu ihrem Erfüllungsbetrag.

Die Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden verzinst.

C. ANGABEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.

2. Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschafter werden zum Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00 ausgewiesen (VJ Euro 4.922,29).

3. Eigenkapital
Der Jahresabschluss wurde ungeachtet der bilanziellen Überschuldung in Höhe von Euro 134.021,78 unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu Buchwerten aufgestellt. Mit Datum vom 23.08.2024 hat der Gesellschafter Dirk Pohlscheidt, dem gegenüber die Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten in Höhe von Euro 144.126,49 ausweist, eine Rangrücktrittserklärung abgegeben. Eine Beurteilung unter insolvenzrechtlichen Aspekten war nicht Gegenstand unseres Auftrags.
Im ausgewiesenen Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag in Höhe von Euro 102.390,24 enthalten (VJ Euro -16.796,59).

4. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Darlehensverbindlichkeit gegenüber Herrn Pohlscheidt in Höhe von Euro 106.103,11 (VJ Euro 102.022,22).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von Euro -,-- (VJ Euro 2.511,07).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro -,-- (VJ Euro -,--).

D.  DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG

Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1 Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.

Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.

E.  SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Geschäftsführer der MEDIATA Communications GmbH ist Herr Dirk Pohlscheidt, Kaufmann

Das Stammkapital ist in Höhe von Euro 25.000,00 eingezahlt.

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 6,58 (VJ 8,00).

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Eventual­verbindlichkeiten.

 

Troisdorf, den 10.09.2024

(gez. D. Pohlscheidt)

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024 festgestellt.

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