MEDIATA
Communications GmbH
Troisdorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.968,00 |
1.839,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
32.733,56 |
45.922,27 |
| davon
Forderungen an Gesellschafter |
5.928,83 |
4.922,29 |
| C.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
134.021,78 |
77.390,24 |
| Aktiva |
168.723,34 |
125.151,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
7.000,00 |
9.668,78 |
| C.
Verbindlichkeiten |
161.723,34 |
115.482,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
161.723,34 |
115.482,73 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
144.126,49 |
102.544,78 |
| Passiva |
168.723,34 |
125.151,51 |
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS
der MEDIATA Communications GmbH
zum 31. Dezember
2023
A.
ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023, MEDIATA
Communications GmbH, Kölner Straße 114, 53840
Troisdorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts
Siegburg unter 6407, wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie der
Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem. § 266
Abs. 2 und 3 HGB. Auf die für kleine
Kapitalgesellschaften bestehende Möglichkeit der
Aufstellung einer verkürzten Bilanz gemäß
§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wurde verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gem. § 275
Abs. 1 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Auf
die größenabhängigen Erleichterungen gem.
§ 276 HGB wurde im Sinne eines besseren Einblicks
verzichtet.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgte nach
den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung des Realisations- und
Imparitätsprinzips (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die
Grundsätze der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1
Nr. 1 HGB), der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr.
6 HGB), des Going Concern (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
sowie der Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB)
wurden eingehalten.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen,
vermindert um planmäßige Abschreibungen,
bewertet.
Soweit in den Vorjahren die degressive
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht worden ist, wurde
diese Methode gem. Art. 67 Abs.4 EGHGB fortgeführt.
Soweit eine dauernde Wertminderung besteht, werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen, um die Vermögensgegenstände
gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB mit dem ihnen
am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert
anzusetzen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf das
Sachanlagevermögen bemessen sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände unter Heranziehung der
amtlichen AfA-Tabellen.
Für Anschaffungen wurde bei selbständig
nutzbaren, beweglichen Gegenständen des
Anlagevermögens mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis Euro 800,00, die der Abnutzung
unterliegen von dem Wahlrecht der Sofortabschreibung gem.
§ 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Von dem Wahlrecht
gemäß § 6 Abs. 2a EStG wurde für
Anschaffungen in 2023 kein Gebrauch gemacht.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung erforderlicher Risikoabschläge
(Einzel- und Pauschalwertberichtigung) mit den
Nennbeträgen angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass alle
Verpflichtungen und erkennbaren Risiken ausreichend
berücksichtigt sind. Die Rückstellungen sind gem.
§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden abgezinst.
Bei den Verbindlichkeiten erfolgt die Passivierung zu
ihrem Erfüllungsbetrag.
Die Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern wurden verzinst.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel
zu entnehmen.
2. Forderungen
Forderungen gegenüber Gesellschafter werden zum
Bilanzstichtag in Höhe von Euro 0,00 ausgewiesen (VJ
Euro 4.922,29).
3. Eigenkapital
Der Jahresabschluss wurde ungeachtet der bilanziellen
Überschuldung in Höhe von Euro 134.021,78 unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB)
zu Buchwerten aufgestellt. Mit Datum vom 23.08.2024 hat der
Gesellschafter Dirk Pohlscheidt, dem gegenüber die
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 Verbindlichkeiten in
Höhe von Euro 144.126,49 ausweist, eine
Rangrücktrittserklärung abgegeben. Eine
Beurteilung unter insolvenzrechtlichen Aspekten war nicht
Gegenstand unseres Auftrags.
Im ausgewiesenen Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag
in Höhe von Euro 102.390,24 enthalten (VJ Euro
-16.796,59).
4. Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten:
a) Darlehensverbindlichkeit gegenüber Herrn
Pohlscheidt in Höhe von Euro 106.103,11 (VJ Euro
102.022,22).
b) Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
Euro -,-- (VJ Euro 2.511,07).
c) Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen
Sicherheit Euro -,-- (VJ Euro -,--).
D.
DARSTELLUNG DER ERGEBNISVERWENDUNG
Die Bilanz wurde gemäß § 268 Abs. 1
Satz 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Nicht in der Bilanz ausgewiesene sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen nicht.
E.
SONSTIGE PFLICHTANGABEN
Geschäftsführer der MEDIATA Communications
GmbH ist Herr Dirk Pohlscheidt, Kaufmann
Das Stammkapital ist in Höhe von
Euro 25.000,00 eingezahlt.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 6,58 (VJ 8,00).
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Eventualverbindlichkeiten.
Troisdorf, den
10.09.2024
(gez.
D. Pohlscheidt)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024
festgestellt.
|