Seniorenheim St. Stephanus gGmbH

Sundern 14, 59073 Hamm, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 2621
Eingetragen
19.9.2000
Branche
Ambulante Betreuungsdienste für ältere MenschenSonstige vollstationäre PflegeeinrichtungenSonstige teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Gegenstand
Gegenstand geändert; nunmehr: Verwirklichung der Aufgaben der Caritas als Lebens- und Wesensäußerung der katholischen Kirche durch den Betrieb von katholischen caritativen Heimen und/oder Einrichtungen sowie Nebeneinrichtungen, wobei die katholischen caritativen Heime und/oder Einrichtungen sowie Nebeneinrichtungen von der Gesellschaft allein und/oder mit Dritten betrieben werden können. Die Einrichtungen der Gesellschaft dienen der Aufnahme, Betreuung, Versorgung und Pflege hilfebedürftiger älterer Menschen. Die Aufnahme von Bewohnern erfolgt grundsätzlich ohne Unterschied der Konfession und des Wohnsitzes. Die Gesellschaft bildet geeignete Kräfte für die caritative Arbeit aus. Die Gesellschaft kann auch weitere gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Tanja Warias
seit 11.9.2025
Prokura
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Katholische Kirchengemeinde Papst Johannes
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Katholische Kirchengemeinde Papst Johannes
Germany
400.000 €
100.00%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seniorenheim St. Stephanus gGmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.449,00 12.045,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebsbauten 10.230.991,00 10.511.518,00
2. Technische Anlagen 240.280,00 263.234,00
3. Einrichtungen und Ausstattungen ohne Fahrzeuge 633.561,00 531.730,00
4. Anlagen im Bau 7.653,48 3.237,40
11.112.485,48 11.309.719,40
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 36.064,59 36.064,59
2. Genossenschaftsanteile 4.480,00 4.480,00
40.544,59 40.544,59
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 62.090,55 83.821,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 742.509,49 658.029,95
- davon gegen verbundene Unternehmen: € 112.116,87 (Vj. € 34.670,48)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 8.412.741,01 8.442.958,61
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 9.529,79
20.393.820,12 20.556.648,84

Passiva

Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 400.000,00 400.000,00
II. Kapitalrücklage 3.408.728,35 3.408.728,35
III. Instandhaltungsrücklage 1.520.050,00 1.520.050,00
IV. Investitionsrücklage 2.035.000,00 1.645.000,00
V. Investierte Rücklage 3.507.257,38 3.570.803,37
VI. Rücklage gem. § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO 1.323.770,00 1.231.050,00
VII. Bilanzgewinn 1.070,69 1.419,17
12.195.876,42 11.777.050,89
B. Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 253.700,00 261.392,00
C. Rückstellungen 677.695,00 687.870,00
D. Verbindlichkeiten 7.266.548,70 7.813.508,35
- davon gegenüber Kreditinstituten € 5.922.104,62 (Vj. € 6.182.857,63)
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 16.827,60
20.393.820,12 20.556.648,84

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1. - 31.12.2023
1.1. - 31.12.2022
1. Rohergebnis 14.578.453,95 14.244.519,95
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.397.617,05 6.900.365,21
b) Sozialabgaben, Altersversorgung und sonstige Aufwendungen 2.294.780,15 2.118.586,89
- davon für Altersversorgung: € 469.085,12 (Vj. € 453.064,75)
3. Materialaufwand
a) Lebensmittel 647.946,40 584.541,95
b) Medizinisch-pflegerischer Bedarf, Betreuungsaufwand 127.459,07 266.906,74
c) Wasser, Energie, Brennstoffe 540.365,01 254.595,26
d) Wirtschaftsbedarf/Verwaltungsbedarf 1.841.985,83 1.739.076,97
4. Steuern, Abgaben, Versicherungen 143.429,14 156.024,20
5. Miete, Pacht, Leasing 134.393,49 160.168,56
13.127.976,14 12.180.265,78
Zwischenergebnis 1.450.477,81 2.064.254,17
6. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten und Verbindlichkeiten 214.300,11 30.392,84
7. Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten und Verbindlichkeiten 2.773,40 2.129,50
8. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 546.331,32 525.047,21
b) Abschreibungen auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 64.705,85 75.994,73
9. Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung 600.478,35 511.859,22
10. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.101,75 18.464,05
Zwischenergebnis 445.387,25 961.152,30
11. Erträge aus Genossenschaftsanteilen 90,00 159,60
12. Zinsen und ähnliche Erträge 81.553,99 19.359,48
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 108.205,71 127.886,52
14. Jahresüberschuss 418.825,53 852.784,86
15. Gewinnvortrag 1.419,17 1.852,81
16. Auflösung Rücklagen 63.545,99 47.791,50
17. Zuführung zu Rücklagen 482.720,00 901.010,00
18. Bilanzgewinn 1.070,69 1.419,17

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 2 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen des § 276 HGB wurde Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht des § 288 HGB hat die Gesellschaft in Anspruch genommen.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG). Die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB wurde um die Posten der Pflege-Buchführungsverordnung (PBV) ergänzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Das gesetzliche Gliederungsschema gemäß § 275 HGB und nach § 277 Abs. 1 HGB wurde um die Posten der PBV erweitert.

Die Form der Darstellung im Jahresabschluss entspricht der des Vorjahres.

Die Bewertungs- und Abschreibungsmethoden werden grundsätzlich beibehalten.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) abzüglich Rabatte, Skonti und Abschreibungen bewertet. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Für geringwertige Wirtschaftsgüter wird die steuerliche Vereinfachung in Anspruch genommen.

Soweit das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wurde, ist ein Ausgleichsposten in Höhe der Zuwendung passiviert worden. Dieser Sonderposten wird entsprechend der Nutzungsdauer des geförderten Vermögensgegenstandes ratierlich aufgelöst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren Marktwert waren nicht erforderlich.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind ausgehend von ihren Anschaffungskosten unter Berücksichtigung erkennbarer Risiken angesetzt.

Der Kassenbestand und die Bankguthaben sind zu Nennwerten bewertet.

Im aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Der Sonderposten enthält Zuwendungen öffentlicher und nicht-öffentlicher Einrichtungen für die Anschaffung von Gegenständen des Anlagevermögens.

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland e.V. in Köln (KZVK). Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH, Hamm, hat von dem Passivierungswahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 S. 2 EGHGB keinen Gebrauch gemacht, gleichwohl besteht eine Anhangsangabepflicht für den nicht passivierten Teil von Rückstellungen aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB.

Die Altersversorgung wird durch Beiträge für alle ständig Beschäftigten der Gesellschaft an die KZVK finanziert. Zusätzlich zu dem regulär zu zahlenden Beitrag wird ein Finanzierungsbeitrag erhoben. Dieser Finanzierungsbeitrag wurde letztmalig für das Jahr 2019 erhoben. Durch die 26. Änderung der Kassensatzung der KZVK wurde eine Änderung des Finanzierungssystems beschlossen. Der Finanzierungsbeitrag wurde ab dem 1. Januar 2020 durch einen Angleichungsbeitrag ersetzt und voraussichtlich eine Laufzeit bis 2027 haben. Für den verbliebenen 4-jährigen Erhebungszeitraum ergibt sich - bei den zunächst gleichbleibenden Parametern - eine Bruttoverpflichtung von € 307.030,00. Daraus ermittelt sich ein Barwert von € 243.651,73 auf den Bilanzstichtag mit einer Abzinsung von 1,12 % (7-Jahres-Durchschnitt) über den 4-jährigen verbliebenen Erhebungszeitraum. Dieser näherungsweise ermittelte Barwert stellt den auf die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH entfallenden Betrag aus dem nicht passivierten Teil der Rückstellungen aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB dar.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Wert der Rückzahlungsverpflichtung bilanziert.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die im Anlagevermögen unter dem Posten Immaterielle Vermögensgegenstände erfassten Anlagegüter betreffen gemäß § 266 Abs. 2 A I. Nr. 2 HGB ausschließlich entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel zu entnehmen.

Am 31. Dezember 2023 war die Gesellschaft an den folgenden Unternehmen beteiligt:

a) Heessener Senioren Dienstleistungs gGmbH

Die "Seniorenheim St. Stephanus gGmbH" ist zu 100 % beteiligt. Das Stammkapital beträgt € 25.000,00. Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist die Übernahme von Dienstleistungen, weiteren Wirtschaftsdiensten sowie Pflege-Hilfsdiensten für die Einrichtungen der Seniorenheim St. Stephanus gGmbH sowie weiteren Einrichtungen.

b) Ambulante Caritas-Pflegedienste Hamm gemeinnützige GmbH

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von € 100.000,00, an dem die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH zum 31.12.2023 einen Geschäftsanteil im Nennbetrag von € 10.500,00 hält.

Die Vorräte sind zum kurzfristigen Verbrauch bestimmt. Sie betreffen ausschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 3.408,7 wurde unverändert aus dem Vorjahr übernommen.

Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von T€ 418,8 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss zuzüglich des Ertrages aus der Auflösung von Rücklagen in Höhe von T€ 63,4 den Rücklagen wie folgt zuzuführen und den verbleibenden Bilanzgewinn von € 1.070,69 auf das neue Geschäftsjahr vorzutragen.

Stand 1.1.2023
T€
Zuführung 2023
T€
Auflösung 2023
T€
Stand 31.12.2023
T€
Instandhaltungsrücklage 1.520,1 0,0 0,0 1.520,1
Rücklage für Investitionen 1.645,0 390,0 0,0 2.035,0
Investierte Rücklage 3.570,7 0,0 ./. 63,4 3.507,3
Freie Rücklage gemäß § 62 Abs. 1
Nr.3 AO 1.231,1 92,7 0,0 1.323,8
7.966,9 482,7 ./. 63,4 8.386,2

Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

2023/T€ 2022/T€
Noch nicht genommener Urlaub 157,8 67,5
Mehrarbeitsstunden 276,3 206,3
Leistungsentgelt gem. § 15 AVR 100,3 102,6
Jubiläumsrückstellung 49,2 52,6
Risiko Rückzahlung Corona-Erstattungen 0,0 55,6
Risiko Rückzahlung Vergütungen Schnelltests 57,3 135,5
Sonstige 36,8 67,8
677,7 687,9

Die sonstigen Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden gemäß Wahlrecht aus § 253 Abs. 2 S. 1 HGB nicht abgezinst.

Die erhaltenen Anzahlungen betreffen Teilzahlungen der Kostenträger auf Pflegeentgelte und Rentenvorauszahlungen für das Folgejahr.

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Vorauszahlungen auf Mieterträge ausgewiesen.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Aufwendungen und Erträge wurden unter Beachtung von § 246 Abs. 2 HGB auf das Geschäftsjahr abgegrenzt.

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Definition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst und gegliedert.

V. Sonstige Angaben

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres Beschäftigten (§ 285 Nr. 7 HGB) beträgt 198,50 (Vj. 199,75).

Im Berichtsjahr hat die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH von der Heessener Senioren Dienstleistungs gGmbH Leistungen in Höhe von T€ 1.395,8 bezogen.

Herr Jens Jörger ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt.

Aufgrund der Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge für den Geschäftsführer.

Die Gesellschafterversammlung wird durch den Kirchenvorstand der Kirchengemeinde Papst Johannes gebildet, dem Kirchenvorstand gehören zum 31. Dezember 2023 an:

Herr Pfarrer Christoph Gerdemann, Hamm - Vorsitzender -

Frau Ursula Rühl, Hamm - stellvertretende Vorsitzende -

Herr Norbert Droste, Hamm

Herr Mathias Beckmann, Hamm

Frau Ulrike Jörrißen, Hamm

Herr Günter Knicker, Hamm

Herr Ulrich Schmitt

Herr Andreas Kaup

Frau Dr. Nora Spranke, Hamm

Herr Peter Sparding

Herr Andreas Rütz

Dem Beirat gehörten im Berichtsjahr an:

Herr Pfarrer Christoph Gerdemann, - Vorsitzender -

Herr Martin Beckmüller, - stellvertretender Vorsitzender -

Frau Kirsten Willmann,

Frau Michaela Schulte (Zentralrendantur)

Herr Andreas Rütz

Frau Eva Maria Brockmann

VI. Entwicklung des Sachanlagevermögens in 2023

Entwicklung der Anschaffungswerte
Anfangsbestand 1.1.2023
Zugang 2023
Abgang 2023
Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 325.271,18 25.542,16 0,00 350.813,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebsbauten 12.801.901,58 1.255,52 0,00 12.803.157,10
2. Technische Anlagen 1.247.508,73 10.278,95 0,00 1.257.787,68
3. Einrichtung und Ausstattung ohne Kfz 3.744.483,23 319.008,69 0,00 4.063.491,92
4. Fahrzeuge 94.387,16 0,00 0,00 94.387,16
5. Anlagen im Bau 43.781,99 44.960,67 40.544,59 48.198,07
Summe Sachanlagen 17.932.062,69 375.503,83 40.544,59 18.267.021,93
Anlagevermögen gesamt 18.257.333,87 401.045,99 40.544,59 18.617.835,27
Entwicklung der Abschreibungen
Anfangsbestand 1.1.2023
Abschreibung des Jahres 2023
Entnahmen für Abgänge 2023
Endstand 31.12.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 313.226,18 14.138,16 0,00 327.364,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebsbauten 2.290.383,58 281.782,52 0,00 2.572.166,10
2. Technische Anlagen 984.274,73 33.232,95 0,00 1.017.507,68
3. Einrichtung und Ausstattung ohne Kfz 3.212.753,23 217.177,69 0,00 3.429.930,92
4. Fahrzeuge 94.387,16 0,00 0,00 94.387,16
5. Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 6.581.798,70 532.193,16 0,00 7.113.991,86
Anlagevermögen gesamt 6.895.024,88 546.331,32 0,00 7.441.356,20
Restbuchwert
Stand 31.12.2023
Stand 31.12.2022
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.449,00 12.045,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebsbauten 10.230.991,00 10.511.518,00
2. Technische Anlagen 240.280,00 263.234,00
3. Einrichtung und Ausstattung ohne Kfz 633.561,00 531.730,00
4. Fahrzeuge 0,00 0,00
5. Anlagen im Bau 48.198,07 43.781,99
Summe Sachanlagen 11.153.030,07 11.350.263,99
Anlagevermögen gesamt 11.176.479,07 11.362.308,99

VIII. Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2023

mit einer Restlaufzeit von
Gesamt
bis zu einem Jahr
1 bis 5 Jahre
mehr als 5 Jahre
Besicherung
7.266.548,70 1.606.350,41 1.059.843,89 4.600.354,40
(Vorjahr:) (7.813.508,35) (1.891.403,72) (1.061.494,04) (4.860.610,59)
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 5.922.104,62 261.906,33 1.059.843,89 4.600.354,40 Verpfändung Bankguthaben,
(Vorjahr:) (6.182.857,63) (260.753,00) (1.061.494,04) (4.860.610,59) Grundschuld

 

Hamm, 27. August 2024

gez. J. Jörger, Geschäftsführer

Lagebericht

Struktur und Größe der Gesellschaft

Die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH erbringt teil- und vollstationäre Leistungen der Kurzzeit- und Dauerpflege gem. §§ 42,43 SGB XI an zwei Standorten im Stadtteil Heessen der Stadt Hamm in Westfalen. Alleinige Gesellschafterin ist die Katholische Kirchengemeinde Papst Johannes.

Die Einrichtungen sind eingebunden in das Gemeindewesen der Kirchengemeinde. Zu den umliegenden Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schulen, Gesundheitseinrichtungen und Vereinen bestehen ausgeprägte Kontakte.

Die spitzenverbandliche Vertretung der Gesellschaft erfolgt über den Diözesan-Caritasverband Münster e.V. Der Verband lässt seine Interessen in Teilen über die AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW vertreten.

Tarifrechtlich unterliegt die Gesellschaft den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Die kirchenrechtliche Aufsicht ist an das Bischöfliche Generalvikariat der Diözese Münster gebunden.

Die satzungsgemäße Aufsicht der gGmbH erfolgt durch die Gesellschafterversammlung, die sich aus den Mitgliedern des Kirchenvorstandes bildet. Als zusätzliches Aufsichtsorgan steuert ein Beirat die wesentlichen operativen und strategischen Belange.

Die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH gilt als mittelgroße Kapitalgesellschaft und stellt sich in Hamm-Heessen als zweitgrößter Arbeitgeber dar. In Hamm deckt die Gesellschaft mit 259 stationären Heimplätzen einen Marktanteil von rd. 13 % ab.

Als mittelständisches Unternehmen lässt die Gesellschaft ihre Interessen zusätzlich über den Verband des Mittelstandes BVMW e.V. vertreten.

Die Gesellschaft unterhält eine enge Kooperation mit der Westfälischen Pflegeschule des Berufsförderungswerks Hamm zur Ausbildung von Nachwuchskräften im Sektor Pflege. Seit 2023 werden auch Pflegepersonen in dem neuen Berufsfeld Pflegeassistenzkraft ausgebildet.

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Angebot und Nachfrage nach stationären Pflegeleistungen:Die Altersstruktur der Bevölkerung der Stadt Hamm liegt im statistischen Mittel. Durch die bestehende Demographie wird der Bedarf an stationärer Heimpflege bis 2060 weiter steigen. Dabei hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass komplementäre Versorgungsformen wie teilstationäre Leistungen, alternative Wohnformen oder ambulante Pflegesettings zwar angenommen werden, die stationäre Versorgung allerdings nicht vollständig ersetzen können.

Auf Grund der steigenden Kosten wird die Finanzierbarkeit der stationären Heimpflege über die Eigenanteile für die Nutzer zunehmend zur Belastung. Gleiches gilt für die öffentlichen Kostenträger und die Pflegekassen. Prognostisch ist zu erwarten, dass sich die Finanzierbarkeit von Heimplätzen wachstumsbegrenzend auf diesen Wirtschaftssektor auswirkt.

Durch die Einführung der Tarifpflicht im Sektor Pflege haben sich die Personalkosten tarifgebundener- und nichtgebundener Einrichtungen deutlich angeglichen. Somit haben sich im Ergebnis auch die Eigenanteile nivelliert. Bestehen bleiben je nach Gebäudesubstanz hohe Unterschiede in den Investitionskosten. In der Heimplatzauswahl bleiben neben den Heimkosten die klassischen Auswahlkriterien wie Heimatnähe, Nähe zu Familienangehörigen, Wohnkomfort, Lage und Reputation weiterhin bestehen. Die Stadt Hamm führt das Instrument der kommunalen Bedarfsplanung, welches den regionalen Pflegemarkt reguliert, weiter fort. Aufgrund sinkender Renditeaussichten haben sich private Investoren und Pflegekonzerne deutlich vom Markt der stationären Pflege zurückgezogen.

Finanzierbarkeit stationärer Leistungen durch die Nutzer:Die Bildung eines einrichtungseinheitlichen Eigenanteils hat seinen Nutzen entfaltet: Die Zuordnung des Pflegebedarfs nach Pflegegraden wurde vom Eigenanteil der Nutzerinnen und Nutzer entkoppelt. Zusätzlich wurde der Medizinische Dienst von den Pflegekassen abgespalten. Seitdem verlaufen Eingraduierungsverfahren ohne konträren Erwartungsdruck zwischen Leistungserbringer und Leistungsempfänger. Eingruppierungsverfahren finden in einem höchst professionellen Setting statt und weisen eine erheblich gesunkene Widerspruchsrate auf.

Geblieben ist der überproportionale Preissteigerungseffekt für die selbstzahlenden Nutzer:innen im Rahmen regulärer Budgetanpassungen. Die pauschalen Zuzahlungsbeträge der Pflegekassen haben die Steigerungsraten der Eigenanteile der letzten Jahre nicht aufgefangen. Maßgeblicher Kostentreiber im Budget der Einrichtungen sind die Personalkosten. Das Lohnniveau von Pflegekräften ist im Vergleich zu anderen Berufsgruppen überproportional gestiegen.

Weil die Erbringung pflegerischer Leistungen naturgemäß personalintensiv ausfällt, ist in Bezug auf die Personalkosten nicht mit einer Entspannung der Kostenentwicklung zu rechnen. Personelle Ressourcen:Im Jahr 2023 wurde im Bereich der stationären Altenhilfe ein neuer, bundeseinheitlicher Personalschlüssel eingeführt. Dieser beinhaltet eine quantitative Anhebung des Pflege- und Betreuungsschlüssels bei gleichzeitiger Absenkung der Fachkraftquote. Letzteres soll durch einen anteiligen Austausch von 3-jährig ausgebildeten Fachkräften gegen 1-jährig ausgebildete Pflegefachassistenten:innen erreicht werden. Der neue Stellenschlüssel soll im Rahmen einer mehrjährigen Übergangsfrist in den Pflegebetrieben umgesetzt werden.

Die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH hat sich bereits frühzeitig auf den Weg gemacht, um inhaltlich-konzeptionelle Vorbereitungen für die Umsetzung des neuen Stellenschlüssels nach § 113c SGB XI vorzubereiten. In der Zwischenauswertung zeigt sich, dass die Umstellung von einem 2-stufigen zu einem 3-stufigen Qualifikationsniveau inhaltlich gut bewältigt werden kann. Allerdings fehlt es in der Fläche an geeigneten Kandidaten:innen für das Berufsfeld der/des Pflegeassistent:in. Es ist davon auszugehen, dass der Bund die Übergangsfristen für die Umsetzung der Stellenschlüssel nach § 113c SGB XI verlängern wird.

Grundsätzlich bleibt die Personalgewinnung und -bindung eine wesentliche Aufgabe für den Träger. Hierzu wurde eine besondere Strategie zur Gewinnung und Bindung von Ausbildungskandidaten:innen aus Drittstaaten aufgebaut.

Wirtschaftliche Entwicklung

Personalsituation:

Das Geschäftsjahr 2023 war durch mehrere Infektionswellen innerhalb der Belegschaft geprägt. Zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs fielen überdurchschnittlich viele Mehrarbeitsstunden und nicht genommene Urlaubsansprüche an. Auf den Einsatz von Leiharbeit wurde gezielt verzichtet.

Für Mehrarbeit und Urlaubsansprüche wurden entsprechende Rückstellungen gebildet.

Auslastung:

Die Heimplatznachfrage am Standort St. Josef stellte sich außerordentlich ausgeglichen dar, 98,7 % (i. Vj. 98,0 %). Die Nachfrage am Standort St. Stephanus zeigte sich im Jahr 2023 verhaltener, 95,5 % (i. Vj. 95,8 %). Es ist zu vermuten, dass die allgemeine Nachfragesituation postpandemischen Effekten unterlag. Die Auslastungswerte haben sich im Nachgang zunehmend stabilisiert.

Ertragslage:

Die Pflegestruktur zeigte im Jahr 2023 einem sehr stabilen Case-Mix. Der Rückgang der Auslastung hat die Ertragslage im Betrachtungszeitraum entsprechend verändert. Die Belegungstage lagen unterhalb der Prognose.

Im Geschäftsjahr 2023 liefen alle staatlichen Coronahilfen aus. Mehraufwand für Schutzkleidung und -material, Aufwand für Coronatests sowie Ausgleichszahlungen für Mindereinnahmen waren im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Die Erträge für Zuwendungen und Zuschüsse vielen entsprechend geringer aus.

Aufwand

Der Personal- und Sachkostenaufwand des Jahres 2023 war maßgeblich durch die indirekten Folgen des Ukraine-Konflikts geprägt. Im Personalaufwand wurden auf tariflicher Ebene Sonderzahlungen vereinbart, die von den Kostenträgern im Vorfeld nicht vereinbart worden und somit nicht gegenfinanziert waren. Insgesamt sind die Personalaufwendungen um 7,47 % angestiegen. Im Sachaufwand kam es zu erheblichen Kostensteigerungen in den Bereichen Lebensmittel, Verbrauchsmaterial, Ersatzbeschaffung, Bezug externer Dienstleistungen, Versicherungsprämien und Verwaltungsgebühren. Insbesondere die Aufwendungen für Strom und Gas sind im St. Stephanus um 135 % bzw. um T€ 263,3 und im St. Josef um 47,4 % bzw. um T€ 24,8 angestiegen. Der Mehraufwand wurde durch die Energie-Ergänzungshilfe gem. § 154 SGB XI in Höhe von T€ 229,3 abgemildert. Insgesamt sind die Sachaufwendungen um 12,3 % angestiegen.

Aus der Perspektive der Budgetverhandlungen kam die Ukraine-Krise und die damit veränderten Rahmenbedingungen unerwartet, was der prospektiven Verhandlungsform von Pflegesatzverhandlungen geschuldet bleibt. Insbesondere die o. g. tariflichen Sonderzahlungen lagen nicht im Kalkulationsspektrum der vorausgegangenen Budgetverhandlungen. Das operative Ergebnis wurde dementsprechend belastet.

Geschäftsergebnisse

Zusammengefasst unterlag das Geschäftsergebnis unvorhersehbaren Kostensteigerungen im Jahr 2023. Die Lohn- und Sachkostenentwicklungen waren zum Zeitpunkt der Budgetverhandlungen nicht absehbar und somit nicht verhandelt. Die zeitweise gedämpfte Auslastung sowie der erhöhte Personalaufwand in den Erkrankungswellen der Belegschaft des Jahres 2023 haben das Geschäftsergebnis deutlich belastet und zu einem negativen Betriebsergebnis von T€ 305,6 geführt.

Investitionsergebnis:Am Hauptstandort wurden im Vergleich zu den Vorjahren außerordentliche Maßnahmen der Gebäudeinstandhaltung angestoßen. Neben der Gebäudesanierung wurden zusätzliche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz getätigt. Ebenso wurde die Digitalstruktur des Unternehmens weiter ausgebaut. Ein Teil der Investitionen entsprang zurückgehaltenen Investitionen aus der Pandemiezeit. Die Instandhaltungsaufwendungen sind um T€ 119,8 auf T€ 529,3 angestiegen.

Weiterhin verfolgt der Träger für den Hauptstandort die Strategie der Gebäudeinstandhaltung und -sanierung im Bestand. Den Kosten steht die Refinanzierung gem. APG-DVO gegenüber. Im Berichtsjahr wurden nicht verwendete Mittel gem. AGP-DVO aus Vorjahren in Höhe von T€ 201,0 eingesetzt.

Gesamtergebnis:

Das Gesamtergebnis von T€ 418,8 ist positiv beeinflusst durch Überschüsse aus dem Bereich Vermietung T€ 136,3, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen T€ 170,4, Zinserträgen T€ 81,6 sowie periodenfremden Erträgen in Höhe von T€ 116,5.

Finanz- und Vermögenslage

Das Anlagevermögen in Höhe von 11.176,4 T€ ist zu 132,6 % mit langfristigen Finanzierungsmitteln gedeckt, der Anteil hat sich gegenüber Vorjahr mit 132,4 % kaum verändert. Somit ist das langfristig gebundene Vermögen ausschließlich durch langfristige Finanzierungsmittel finanziert. Auch die Liquiditätslage hat sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag nur geringfügig verändert und bietet mit einer Barliquidität von T€ 2.835,6 eine ausreichende Liquiditätsreichweite, um plötzlich eintretende Ertragseinbußen kurzfristig abzufedern.

Risiken und Chancen

Die Sicherstellung einer adäquaten Personalausstattung in allen Arbeitsbereichen bleibt maßgeblicher Erfolgsfaktor der Zukunft. Dabei wird der gegenwärtige und in der Zukunft bestehende Personalnotstand nicht nur als Risiko, sondern auch als Chance betrachtet, wenn es der Gesellschaft weiterhin gelingt, die bestehende Personalentwicklungsstrategie weiter fortzuschreiben. Die Tatsache, dass die Gesellschaft in und nach der Pandemie ohne Leiharbeitskräfte auskam, zeigt die Resilienz des Unternehmens.

In der Nachbetrachtung zeigte sich die Strategie Leiharbeit als letztes Mittel als richtige Entscheidung. Die Kostenträger verweigerten den Betreibern stationärer Heime im Umfeld die Anerkennung von Mehraufwand für Leiharbeit. Der Seniorenheim St. Stephanus gGmbH blieb somit ein typischer, postpandemischer Kostenblock erspart. Ein Risiko neuer Dimension seit 2023 ist durch die neuen Verhandlungsformen der Kostenträger, der Vertretungen der Pflegekasse und des zuständigen Landschaftsverbandes aufgekommen. Unter dem Druck der Kostenträger, die Budgets der Pflegeeinrichtungen nicht mehr pauschal, sondern individuell zu verhandeln, ist das gesamte Verhandlungsgeschehen deutlich beschädigt worden. Verhandlungszeiträume von 6 - 9 Monaten stellen keine Seltenheit mehr dar und verursachen neue wirtschaftliche Risiken für die Leistungserbringer. Eine kurzfristige Entspannung des Verhandlungsgeschehens steht nicht in Aussicht. Auf Grund des erheblichen Drucks der Spitzenverbände ist zu erwarten, dass die Budgetverhandlungen mittelfristig wieder in ruhigeres Fahrwasser gelangen und somit die notwendige Gewissheit über Erträge (auf der Einrichtungsseite) und Kosten (auf der Nutzer:innen-Seite) abgebildet werden.

Eine inhaltliche Herausforderung der nächsten Jahre bleibt die Überregulation von stationären Pflegebetrieben durch fehlende Harmonisierung von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen. So stehen teilweise behördliche Forderungen einer fehlenden Refinanzierung der Kostenträger gegenüber, die sich ihrerseits auf das gesetzlich verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot berufen. Es liegt in den Händen der Gesellschaft, den Geschäftsbetrieb normenkonform auszugestalten, ohne über das geforderte Maß hinaus zu agieren.

Von zunehmender Bedeutung wird die Erfassung, Bewertung, Aufbereitung und Weitergabe von betrieblichen Wissen für die die Belegschaft. Durch fortschreitende Digitalisierung wird der Abruf von Wissen innerhalb von Pflegebetrieben zunehmend vorausgesetzt. Diesen Erfordernissen begegnet die gGmbH mit einer modularen Erweiterung von Softwarelösungen, die ihrerseits in eine mittelfristige Digitalstrategie eingebettet sind. Strategisch betrachtet wird das bestehende Wissensmanagement weiter ausgebaut werden müssen.

 

27. August 2024

Jens Jörger, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk

Der vorstehende und zur Offenlegung nach § 325 HGB bestimmte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 sowie der Lagebericht entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Seniorenheim St. Stephanus gGmbH, Hamm

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Seniorenheim St. Stephanus gGmbH, Hamm, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Seniorenheim St. Stephanus gGmbH, Hamm, für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Münster, 6. September 2024

Dr. Merschmeier + Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Tigger, Wirtschaftsprüfer

Dierkes, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 11.9.2024 festgestellt.

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