Fahrschule
Lang GmbH
Kulmbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.673,00 |
7.231,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
14.673,00 |
7.230,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.725,04 |
28.410,88 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.394,65 |
13.679,11 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
17.330,39 |
14.731,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.906,50 |
2.087,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.304,54 |
37.729,50 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
22.312,11 |
30.325,39 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
5.325,39 |
15.894,58 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.013,28 |
10.569,19 |
| B.
Rückstellungen |
3.135,00 |
3.635,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
15.857,43 |
3.769,11 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
3.799,33 |
3.769,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.304,54 |
37.729,50 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Der Jahresabschluss der Fahrschule Lang GmbH für
das Geschäftsjahr 2010 ist auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögens-
gegenstände vorgenommen.
Der steuerliche Sammelposten nach § 6 Abs. 2a
EstG wurde in die Handelsbilanz übernommen, da der
vorliegende Sammelposten für das Unternehmen von
untergeordneter Bedeutung ist.
Geringwertige Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten bis EUR 150,- wurden im Anschaffungsjahr
grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe
abgeschrieben.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung der latenten Steuern wurde in
Anspruch genommen.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im wesentlichen
übernommen werden.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch den
Geschäftsführer:
Herrn Jörg Garzke, Fahrlehrer
Kulmbach, den 21.12.2011
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2011 festgestellt.
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