G.J. Immobilien GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Gunther Krines seit 6.8.2002 | Geschäftsführer |
Jochen Krines seit 6.8.2002 | Geschäftsführer |
Peter Krines seit 13.7.2001 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.00% | |
| 5.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
Schreinerei Peter Krines GbR | 90.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Krines GmbHSand am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Handelsregister HRB 749BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Krines GmbH, Sand am Main1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von §§ 264, 267 Absatz 2 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Zusätzlich waren die Bestimmungen des GmbHG zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind im Vergleich zum Vorjahr beibehalten worden. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden a) Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Bilanzierungsverbote gemäß § 248 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden ausschließlich gemäß § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Absatz 7 HGB im Anhang angegeben. b) Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Im Einzelnen gelten die folgenden Besonderheiten: • Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. • Es wurde ausschließlich von der linearen oder von der degressiven Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Die Abschreibungen bei den Zugängen wurden zeitanteilig vorgenommen. • Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden entsprechend der steuerlichen Vorschriften linear oder degressiv vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von jeweils über 250,00 € bis 800,00 € Anschaffungskosten wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 EStG im Zugangsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Waren erfolgte zu den Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten. Bei den älteren Ausstellungsstücken wurden angemessene Wertabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Ansatz der liquiden Mittel erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 3. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung Die Summe der Anschaffungskosten und der kumulierten Abschreibungen je Anlageposition sowie die Zugänge, Abgänge und Abschreibungen des Berichtsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr waren mit € 0,00 auszuweisen (Vorjahr € 0,00). Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt: • Durchschnittlicher Marktzins von 1,78 % für eine Restlaufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde. • Rententrend 1,5%, Anwartschaftstrend: keine. • Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G". Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellung bei Anwendung des sieben- und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt zum 31.12.2023 € 3.425,00, der einer Ausschüttungssperre unterliegt. Auf eine Erläuterung der sonstigen Rückstellungen wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen. Zum Abschlussstichtag bestehen keine ausschüttungsgesperrten Beträge im Sinne von § 285 Nr. 28 HGB. 4. Sonstige Angaben a) Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB bestanden nicht. b) Sonstige finanzielle Verpflichtungen Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne von § 285 Nr. 3a HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind: • Pacht- und Überlassungsvertrag zwischen der Krines GmbH (Pächterin) und der Schreinerei Peter Krines GbR (Verpächterin) im Rahmen einer steuerlichen Betriebsaufspaltung (Verpachtung des gesamten beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens): o Laufzeit des Vertrages: unbestimmt. o Jährliche Pacht: Festpacht i.H.v. € 180.000,00 zzgl. variable Pacht i.H.v. € 164.386,65 (2020 = € 212.812,71; 2021 = € 214.179,98; 2022 = € 185.860,00). c) Geschäftsführung Mitglieder der Geschäftsführung waren im Geschäftsjahr: • Herr Peter Krines, Schreinermeister • Herr Gunther Krines, Schreinermeister • Herr Jochen Krines, Schreinermeister Auf die Angabe der Vergütungen an die Geschäftsführer wird gemäß § 288 Absatz 1 HGB verzichtet. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden nicht gewährt. d) Gesellschafter Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen i.H.v. € 247.279,66 (Vorjahr € 205.352,22) und Verbindlichkeiten i.H.v. € 1.956,56 (Vorjahr € 53.614,00). e) Beschäftigte Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren entsprechend den Ausführungen des § 285 Nr. 7 HGB durchschnittlich 66 Arbeitnehmer beschäftigt. 5. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführer schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss i.H.v. € 4.891,44 zuzüglich des Gewinnvortrages i.H.v. € 1.154.543,76, insgesamt also € 1.159.435,20 auf neue Rechnung vorzutragen.
Sand am Main, den 11.10.2024 Krines GmbH Peter Krines, Geschäftsführer Gunther Krines, Geschäftsführer Jochen Krines, Geschäftsführer Anlagenspiegel (brutto)
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.10.2024. |
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