Ley Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Patrick Jost seit 22.11.2021 | Prokura |
Karsten Eberhard Fricke seit 6.5.2019 | Geschäftsführer |
Karl Ley seit 4.8.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Jakob Pollmann | 75.00% |
| 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Carl Ley Landschaftsbau GmbHDüren-BirgelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang
Eckdaten zum Unternehmen, Gliederung Vorjahresbeträge Der Jahresabschluss der Carl Ley Landschaftsbau GmbH Düren, zum 31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft (§ 264 Abs. 1a) HGB)
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Betrag des Vorjahres mit angegeben. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine nicht prüfungspflichtige kleine Kapitalgesellschaft. Von der größenabhängigen Erleichterung zur Gewinn- und Verlustrechnung gem. § 276 Satz 1 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Von der größenabhängigen Erleichterung gem. § 288 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen werden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen. 2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten (gemäß § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Bei den Zugängen werden die Abschreibungen für alle Anlagegüter pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von € 250,00 bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Lagen der Börsen- oder Marktpreis oder der Wert, der den Gegenständen am Abschlussstichtag beizulegen war, niedriger als die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, kamen die hieraus sich ergebenden Werte zum Ansatz. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennbetrag bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Währungsforderungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Kasse und Bankguthaben sowie Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem Nennwert bewertet. Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind durch Versicherungsmathematisches Gutachten vom 05. Februar 2024 nachgewiesen. Die Berechnung der Pensionsrückstellung erfolgte entsprechend den Richttafeln 2018 G nach Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszinsfuß in Höhe von 1,82% der von der Deutschen Bundesbank ermittelt worden ist. Es wurde ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,0% berücksichtigt (§ 255 Nr. 24 HGB). Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB beträgt € 6.485,00. Der Zuführungsbetrag in Höhe von € 120.832,00 setzt sich aus Zinsaufwand in Höhe von € 8.658,00 und Personalaufwand in Höhe von € 112.174,00 zusammen. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Währungsverbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag nicht. 2.2 Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angaben und Erläuterungen einzelner Posten der Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlageposten mit ihren historischen Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres ist in einem Anlagengitter dargestellt (siehe Seite 6 dieser Anlage). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren (§ 285 Nr.1a HGB) bestehen nicht. Der Betrag der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). 4. Sonstige Angaben 4.1. Angaben über die beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigen Arbeitnehmer beträgt 41 (§ 285 Nr. 7 HGB). 4.2. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken bzw. sind solche nicht bekannt. 4.3. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Herr Karl Ley, Gartenbautechniker Herr Karsten Eberhard Fricke, Dipl.-Ing. (FH) Dem Geschäftsführer wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt (§ 285 Nr. 9c HGB). 4.4 Angaben nach § 42 GmbHG In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter i. H. v. € 0,00 (€ 0,00) enthalten. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern enthalten.
5. Unterschrift der Geschäftsführung
Düren, 01. Oktober 2023
Düren, den 01. Oktober 2024 gez. Karl Ley Karsten Eberhard Fricke
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