Alfred Weeth Verwaltungs GmbHLiquidiert

91725 Ehingen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Ansbach HRB 3055
Vorher
Elektro Weeth GmbH
Eingetragen
20.1.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Gegenstand geändert, nun: Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Alfred Weeth
seit 21.8.2017
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alfred Weeth Verwaltungs GmbH (vormals: Elektro Weeth GmbH)

Ehingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 36.113,00 72.666,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 7.848,00 47.536,00
III. Finanzanlagen 28.264,00 25.129,00
B. Umlaufvermögen 369.900,53 489.496,31
I. Vorräte 55.289,54 55.574,93
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 276.661,78 363.960,23
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 2.057,66 9.191,50
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.949,21 69.961,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.443,34 4.004,57
Bilanzsumme, Summe Aktiva 409.456,87 566.166,88

Passiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 292.764,59 362.675,72
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 237.675,72 302.458,02
III. Jahresüberschuss 30.088,87 35.217,70
B. Rückstellungen 38.497,00 92.240,17
C. Verbindlichkeiten 77.445,28 110.500,99
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 77.445,28 110.500,99
D. Rechnungsabgrenzungsposten 750,00 750,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 409.456,87 566.166,88

Anhang



1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.



2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibung gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt.

Zugänge beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 410,00 Euro wurden im Zugangsjahr vollumfänglich abgeschrieben.

Der Aktivierungswert für die Gruppen-Unfallversicherung wurde durch den Versicherer ermittelt und wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Die unfertigen Leistungen zum Bilanzstichtag wurden in Höhe des Fertigstellungsgrades mit den Herstellungskosten gem. § 255 (2) HGB bewertet.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit Ausnahme des Körperschaftsteuerguthabens zum Nennwert angesetzt. Das Körperschaftsteuerguthaben wurde unter Berücksichtigung der Restlaufzeit zum Barwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 3 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.



3. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften


Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.



4. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000,00 Euro wurde zum Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr ergeben sich aus der Bilanz. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind 2.619,04 Euro (Vj. 2.086,10 Euro) Forderungen gegenüber Gesellschaftern enthalten.



5. Sonstige Angaben


Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Geschäftsführer: Alfred Weeth   Beruf: Elektromeister


Ehingen, 5. Oktober 2016

gez. Alfred Weeth


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.10.2016 festgestellt.

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