TEAM-HAUS
Baugesellschaft mbH
Dessau-Roßlau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
49.168,00 |
74.078,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
49.166,00 |
74.076,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
839.244,83 |
1.234.345,38 |
| I.
Vorräte |
370.519,93 |
620.614,35 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
75.182,91 |
51.538,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
393.541,99 |
562.192,39 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.527,97 |
0,00 |
| Aktiva |
892.940,80 |
1.308.423,38 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.168,40 |
102.775,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.075,89 |
26.075,89 |
| II.
Gewinnvortrag |
16.699,62 |
16.055,97 |
| III.
Jahresüberschuss |
78.392,89 |
60.643,65 |
| B.
Rückstellungen |
180.030,03 |
173.005,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
581.791,82 |
1.016.881,20 |
| D.
Passive latente Steuern |
9.950,55 |
15.760,70 |
| Summe
Passiva |
892.940,80 |
1.308.423,38 |
Anhang
für das Geschäftsjahr vom
01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
I.
Allgemeine Angaben
Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, die
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages zugrunde.
Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit sowie die
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr wurden beachtet.
II.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
von § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Der Jahresabschluss
wurde unter Beachtung der generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246-251 HGB sowie der Anwendung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 268 - 274a, 276 -278 HGB erstellt.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275
HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das
Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 -
256a HGB erstellt. Die Bewertungswahlrechte wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
Im Einzelnen erfolgte die Bewertung wie folgt:
ANLAGEVERMÖGEN
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen bewertet.
Sachanlagen wurden mit den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
abzüglich Skonti bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis EUR 800,00 wurden in voller
Höhe abgeschrieben
(§ 6 Abs. 2 EStG).
UMLAUFVERMÖGEN
Vorräte wurden unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Sie betreffen im Wesentlichen zum Bilanzstichtag in
Ausführung befindliche Bauaufträge in Höhe
von EUR 370.519,93. Die Bewertung erfolgte entsprechend der
steuerlichen Vorschriften mit den Herstellungskosten
zuzüglich eines Gemeinkostenzuschlages.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihren
Nominalwerten angesetzt. Zweifelhafte Forderungen und
Pauschale Wertberichtigungen waren nach Auskunft der
Geschäftsführung im Geschäftsjahr nicht zu
berücksichtigen.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks wurden zu Nennwerten
angesetzt.
RECHNUNGSABGRENZUNG
Unter Wesentlichkeitsgesichtspunkten hat die
Berichtsgesellschaft vom Bilanzierungswahlrecht für
geringfügige Rechnungsabgrenzungsposten Gebrauch
gemacht und diese bei der Bilanzierung bis zu einem Betrag
in Höhe von EUR 800,00 außer Ansatz gelassen.
EIGENKAPITAL
Das
Eigenkapital wurde zum Nennwert bewertet. Es setzt
sich aus dem gezeichneten Kapital (EUR 26.075,89), dem
Gewinnvortrag (EUR 16.699,62) und dem Jahresüberschuss
des Berichtsjahres (EUR 78.392,89) zusammen.
RÜCKSTELLUNGEN
Die
Steuerrückstellungen sind in Höhe des
voraussichtlichen Anfalls entsprechend den steuerlichen
Bemessungsgrundlagen dotiert.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist.
VERBINDLICHKEITEN
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihren
Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sie sind
hinsichtlich der Restlaufzeiten wie folgt zu gliedern:
|
bis zu einem Jahr EUR
|
ein bis fünf Jahre
EUR
|
mehr als fünf Jahre
EUR
|
Bilanzansatz EUR
|
Gesamtsumme
|
581.791,82
|
0,00
|
0,00
|
581.791,82
|
Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR
14,8 (i.V. TEUR 60,0) und Verbindlichkeiten im Rahmen der
sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 0,0 (i.V. TEUR
0,0).
LATENTE STEUERN
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise
gem. § 274 HGB. Die sich ergebenden Steuerbe- und
-entlastungen werden dabei unverrechnet angesetzt (§
274 Abs. 1 Satz 3 HGB). Der zur Berechnung der latenten
Steuern verwendete Ertragsteuersatz liegt bei 31,57 %.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei 450 %.
III.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
(§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2
(Vorjahr: 3) Arbeitnehmer beschäftigt.
(§ 285 Nr. 7 HGB)
Zu Geschäftsführern des
Geschäftsjahres waren bestellt: -
Herr Dietmar Heinelt,
Frau Marlis Walther.
Die Geschäftsführer waren
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Nach Auskunft der Geschäftsführung
bestanden keine nicht benannten
Gewährleistungsverpflichtungen und keine nicht
benannten sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
V.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Dessau-Roßlau, den 28.
April 2025
gez.
Dietmar Heinelt, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.05.2025
festgestellt.
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