Stammdaten

Register
Amtsgericht Hof HRB 3040
Vorher
Thomas Bodenschatz Verwaltungs GmbH
Eingetragen
28.2.2000
Branche
Herstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und Antriebselementen
Gegenstand
Maschinenbau, Metallbearbeitung und Zerspanung.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Bodenschatz
seit 21.8.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Klaudia Bodenschatz
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Klaudia Bodenschatz
Schwarzenbach/Wald-Döbra
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Thomas Bodenschatz Verwaltungs GmbH

Schwarzenbach a. Wald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 74.571,27 67.991,76
I. Finanzanlagen 74.571,27 67.991,76
B. Umlaufvermögen 7.855,24 8.744,32
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.033,18 8.523,41
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 822,06 220,91
Bilanzsumme, Summe Aktiva 82.426,51 76.736,08

Passiva

1.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 62.802,49 57.788,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 24.999,77
II. Gewinn- /Verlustvortrag 32.642,03 28.082,85
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 5.160,46 4.705,39
B. Rückstellungen 2.074,23 2.938,66
C. Verbindlichkeiten 17.549,79 16.009,41
Bilanzsumme, Summe Passiva 82.426,51 76.736,08

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angaben-erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

7.033


8.523

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 17.549
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 16.009

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von € 1.100,00 ausgewiesen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Geschäftsführer

Name, Vorname Tätigkeit
Bodenschatz, Thomas Geschäftsführer

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Döbra, den 29. Dezember 2011

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 29.12.2011.

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