Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 6458
Eingetragen
23.7.1990
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Geräten der UnterhaltungselektronikHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von elektronischen und elektrischen Anlagen bzw. Anlagenteilen. Die Gesellschaft ist zur Erreichung dieses Zweckes befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen. Sie darf alle Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können.

Finanzübersicht

Historie

Keine Bekanntmachungen für diesen Filter verfügbar

Management

NameRolle
Prokura
Katharina Burgthaler
seit 12.1.2026
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

83352 Altenmarkt
52.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Burgthaler Elektronik-GmbH

Altenmarkt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 243.948,71 242.031,71
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 41.399,00 39.482,00
III. Finanzanlagen 202.547,71 202.547,71
B. Umlaufvermögen 892.786,01 842.952,33
I. Vorräte 355.716,01 333.844,56
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 51.873,75 90.402,33
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 485.196,25 418.705,44
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.643,63 1.774,53
Aktiva 1.138.378,35 1.086.758,57

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 954.085,41 928.779,46
I. Gezeichnetes Kapital 52.000,00 52.000,00
II. Gewinnrücklagen 90.000,00 90.000,00
III. Bilanzgewinn 812.085,41 786.779,46
davon Gewinnvortrag 786.779,46 960.498,71
B. Rückstellungen 48.190,38 85.830,35
C. Verbindlichkeiten 136.102,56 72.148,76
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 136.102,56 72.148,76
davon gegenüber Gesellschaftern 85.144,73 27.385,83
Passiva 1.138.378,35 1.086.758,57

Anhang zum 31. Dezember 2021

Burgthaler Elektronik-GmbH
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von elektronischen und elektrischen Anlagen bzw. Anlagenteilen
Altenmarkt

I.  Allgemeines

Bei der Firma Burgthaler Elektronik-GmbH handelt es sich um eine sog. kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB, da nicht mindestens zwei der in § 267 Abs. 1 Nr. 1 - 3 HGB genannten Größenmerkmale überschritten werden und andererseits die Voraussetzungen für eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267 a Abs. 1 HGB nicht erfüllt sind.

Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 ist unter Beachtung der handels-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften nach den Bestimmungen des zuletzt durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 17. Juli 2015 geänderten Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG) sowie den Vorgaben der Satzung aufgestellt worden. Dabei wurden die nach dem HGB vorgeschriebenen Ausweis- und Gliederungsbestimmungen beachtet. Mögliche Zusammenfassungen nach § 265 Abs. 7 HGB hat die Gesellschaft nicht vorgenommen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten ausgewiesen.

Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt (§ 268 Abs. 1 Satz 1 HGB). Der danach auf das nächste Geschäftsjahr vorzutragende Jahresüberschuss ist - zusammen mit dem Gewinnvortrag - als Bilanzgewinn ausgewiesen.

Die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlust­rechnung, entspricht der Darstellung des Vorjahres. Abweichungen haben sich nicht ergeben. Die Ver­gleichbarkeit der einzelnen Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung mit denen des Vorjahres ist damit gewährleistet.

Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert über­nommen, sodass insoweit keine Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unter­nehmens festzustellen sind (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

Da keine besonderen Umstände im Sinne des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB vorliegen, vermittelt der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

II.  Erläuterungen zur Bilanz

1. Grundsatzangaben

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG zu Anschaffungskosten erfasst und nach § 253 Abs. 3 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG planmäßig (linear) abgeschrieben.

Die Abschreibung eines entgeltlich erworbenen Geschäftswerts erfolgt dabei nach § 253 Abs. 3 HGB planmäßig unter Berücksichtigung seiner voraussichtlichen Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte, planmäßige Abschreibungen, angesetzt (§ 253 Abs. 3 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Soweit im Einzelfall Herstellungskosten entstehen, werden diese mit den nach § 255 Abs. 2 HGB i.V.m. R 33 EStR aktivierungspflichtigen Aufwendungen bewertet.

Fremdkapitalzinsen bleiben dabei außer Ansatz (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. R 33 Abs. 4 EStR).

Die Abschreibungen für bewegliche Anlagegüter erfolgen sowohl nach der linearen als auch
- soweit dadurch der Nutzungsverlauf bzw. Wertverzehr sachgerecht dargestellt wird - nach der

degressiven Methode, wobei Letztere den steuerrechtlichen Vorschriften gemäß § 7 Abs. 2 EStG folgend ab dem Berichtszeitraum 2011 nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Nutzungsdauer wird zum Zweck der Abschreibung nach den amtlichen AfA-Tabellen ermittelt.

Bei den Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens, die nach § 7 Abs. 2 EStG de­gressiv abgeschrieben worden sind, wird im Zeitpunkt des Unterschreitens der linearen Abschrei­bung nach § 7 Abs. 1 EStG auf diese übergegangen (§ 7 Abs. 3 Satz 1 EStG).

Soweit (niedrigere) Wertansätze auf der früheren Inanspruchnahme nur steuerrechtlicher Abschreibungen im Sinne des § 254 HGB a.F. beruhen, werden diese gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB beibehalten.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 800,00 € werden nach den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die Aufzeichnungspflichten für geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 250,00 € gemäß § 6 Abs. 2 a Satz 4 EStG werden dabei beachtet.

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Ist ihnen am Abschluss­stichtag ein niedrigerer Wert beizulegen und führt dies voraussichtlich zu einer dauernden Wertminderung, er­folgt die Bewertung zum niedri­geren Tageswert (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG).

Die Vorräte werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Liegt der Marktpreis am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten, erfolgt die Bewertung zum niedrigeren Tageswert (§ 253 Abs. 4 Sätze 1 und 2 HGB).

Die Herstellungskosten werden mit den nach § 255 Abs. 2 HGB i.V.m. R 33 EStR aktivierungs­pflichtigen Aufwendungen bewertet. Fremdkapitalzinsen bleiben dabei außer Ansatz (§ 255 Abs. 3 Satz 2 HGB i.V.m. R 33 Abs. 4 EStR).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind - unter Berücksichtigung aller erkennbaren Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung - zu Nominalbeträgen angesetzt.

Pauschalwertberichtigungen erfolgen nicht.

Die flüssigen Mittel (Barbestände und Bankguthaben) sind unbefristet angelegt.

Rechnungsabgrenzungsposten werden nach den allgemeinen Vorschriften gebildet (§ 250 HGB i.V.m. § 5 Abs. 5 EStG). Ge­leistete Disagiobeträge werden dabei aktivisch abgegrenzt und über die Darlehenslaufzeit auf­gelöst (§ 250 Abs. 3 HGB i.V.m. H 37 "Damnum" EStH).

Steuerrückstellungen werden - soweit erforderlich - auf der Grundlage der maßgeblichen Vor­schriften ermittelt und entsprechend berücksichtigt (§ 249 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Sonstige Rückstellungen werden pflichtgemäß für alle erkennbaren ungewissen Verbindlich­keiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften sowie für alle sonstigen Rückstel­lungsverpflichtungen im Sinne von § 249 Abs. 1 Satz 2 HGB gebildet und mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 249 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.

Die Verbindlichkeiten sind zu Erfüllungsbeträgen angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden mit ihrem Nettobetrag gesondert ausgewiesen (§ 268 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. § 250 Abs. 1 HGB i.d.F. des BilMoG).

2. Erläuterungen zur Bilanz

Umlaufvermögen

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €), die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 - 5 Jahren betragen ebenfalls 0,00 € (Vorjahr 0,00 €). Auf die Restlaufzeitvermerke in der Bilanz nach § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB wird ergänzend hingewiesen.

Angabepflichtige Sicherheiten bestehen nicht.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB liegen am Bilanzstichtag nicht vor.

III.  Sonstige Pflichtangaben

Geschäftsführung

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 setzte sich die Geschäftsführung wie folgt zusammen.

Rupert Burgthaler, Informationselektroniker
Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des
Geschäftsführungsorgans

Ausweispflichtige Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zugunsten von Mitgliedern des Geschäftsführungsorgans bestehen nicht.

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten.

Ausleihungen: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
Forderungen: 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €)
Verbindlichkeiten: 85.144,73 € (Vorjahr: 27.385,83 €)



 

Altenmarkt, 25. Mai 2023

gez., Rupert Burgthaler


- Geschäftsführer -

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.06.2023 festgestellt.

Nachrichten & Medien

Insolvenzbekanntmachungen

Aktuelle Insolvenzverfahren

Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen

Handelsregister Dokumente

Gesellschafterliste
Aktueller Abdruck
Chronologischer Abdruck

Organisationen an dieser Adresse

2 nahegelegene Organisationen

Liste von Unternehmen und Organisationen an oder in der Nähe dieser Geschäftsadresse. Die Daten umfassen Firmennamen, Adressen, Registrierungsdetails und Branchenklassifikationen.
Die Informationen auf dieser Seite stammen aus öffentlichen Quellen, offiziellen Registern oder werden von Drittanbietern bereitgestellt. Fusionbase übernimmt keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Daten. Melde dich bei Fragen oder Anregungen über unser Kontaktformular.