Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 3785
Vorher
WR Transporte GmbH
Eingetragen
16.2.1999
Branche
Garten- und LandschaftsbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungGroßhandel mit Blumen und Pflanzen
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau sowie der Handel mit Baumaschinen und Fahrzeugen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Rohn
seit 30.8.2004
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MWR GaLa Bau GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31.12.2019

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 3.798,02 9.780,02
3.798,02 9.780,02
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 45.213,07 51.890,14
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 54.976,28 44.221,40
100.189,35 96.111,54
C. Aktive RAP 1.244,96 616,47
Summe Aktiva 105.232,33 106.508,03

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.600,00 25.600,00
II. Gewinnvortrag 66.263,65 69.819,53
III. Jahresüberschuss 2.437,78 -3.555,88
Summe Eigenkapital 94.301,43 91.863,65
B. Rückstellungen 2.871,94 3.596,53
C. Verbindlichkeiten 8.058,96 11.047,85
Summe Passiva 105.232,33 106.508,03

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss der MWR Gala Bau GmbH in 58119 Hagen auf den 31.12.2019 wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbHG sowie ggf. des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Nach den in § 267a Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden teilweise in Anspruch genommen.

Soweit im Berichtsjahr hinsichtlich der im Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz- und Gewinn-/Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden, wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit (§ 265 Abs. 1 HGB) durch Anpassung der Vorjahreszahlen entsprochen.

Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in Kontoform nach § 266 HGB.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.

Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden aktiviert und planmäßig, über die erwartete Nutzungsdauer, die überwiegend zwischen drei und acht Jahren liegt, linear abgeschrieben.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter Berücksichtigung von Abschreibungen angesetzt. Bewegliche Anlagengegenstände werden seit 2010 ausschließlich linear abgeschrieben.

Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Für geringwertige Vermögensgegenstände wird analog zum Steuerrecht ein Sammelposten gebildet.

Bei voraussichtlich dauernden Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Umlaufvermögen

Die Vorräte werden zu durchschnittlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. 

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zu ihrem Nennwert und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bilanziert. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen. Das allgemeine Kreditrisiko ist durch einen pauschalen Abschlag berücksichtigt.

Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten wurden gem. § 256 a HGB umgerechnet.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Rechnungsabgrenzungsposten

Verschiedene Beiträge werden zeitanteilig abgegrenzt. Es wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten für vor dem Bilanzstichtag bezahlte Versicherungen und Kfz-Steuern gebildet. 

Rückstellungen

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unverzinsliche Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

3. Erläuterungen zur Bilanz

Bewertungseinheiten

Es wurden im Berichtsjahr keine Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet.

Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden

Da keine Altersversorgungsverpflichtungen seitens der Berichtsfirma bestehen, erfolgte keine Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB.

AKTIVSEITE

Anlagespiegel

Es wurde von der Erleichterungsvorschrift nach § 274a HGB kein Gebrauch gemacht und die Aufgliederung, Bewegung und Abschreibung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagespiegel gemäß § 284 Abs. 3 HGB zu entnehmen. 

Geschäfts-/ Firmenwert

Ein aktivierter Geschäfts-/Firmenwert ist nicht vorhanden.

Aktiviertes Disagio

Zum 31.12. des Berichtsjahres besteht kein aktiviertes Disagio.

PASSIVSEITE

Haftungsverhältnisse/Eventualverbindlichkeiten

Nach den uns vom Geschäftsführer der Berichtsfirma überreichten Unterlagen sind für das Berichtsjahr keine Eventualverbindlichkeiten nach § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB vorhanden. Sicherheiten sowie Pfandrechte wurden keine gewährt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen.

Die Fristigkeiten der bestehenden Verbindlichkeiten sind dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

Verbindlichkeiten

Stand 31.12.2019

bis zu 1 Jahr

1 bis 5 Jahre

über 5 Jahre

gegenüber Kreditinstituten

19,33 €

19,33 €

0,00 €

0,00 €

aus Lieferungen und Leistungen

2.022,14 €

2.022,14 €

0,00 €

0,00 €

gegenüber verb. Unternehmen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sonstige

6.017,49 €

6.017,49 €

0,00 €

0,00 €

Summe:

8.058,96 €

 8.059,96 €

0,00 €

0,00 €

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gesamtkostenverfahren

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zugrunde gelegt. Die

Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Bereich der Sach- und Finanzanlagen sind im Berichtsjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen worden.

Außerordentliche Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine außerordentlichen Aufwendungen enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine außerordentlichen Erträge enthalten.

Periodenfremde Aufwendungen und Erträge

In den sonstigen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. In den sonstigen Erträgen sind keine periodenfremden Erträge enthalten.

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3 Arbeitnehmer beschäftigt.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Berichtsjahr wurden keine selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB aktiviert.

Für die Ausschüttung gesperrte Beträge

Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB findet für das Berichtsjahr keine Anwendung.

5. Sonstige Angaben

Für den Berichtszeitraum wurde keine Gewinnausschüttung beschlossen. Der Gewinn wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Gesamtvertretungsberechtigte Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2019 war:

· Herr Michael Rohn, Hagen. Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot befreit

Beteiligungen

Es bestanden keine mittelbaren oder unmittelbaren Beteiligungen von 20% und mehr an anderen Unternehmen.

 

Hagen , den 12.11.2020

MWR Gala Bau GmbH

Michael Rohn

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