sd
Softwaredienste GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.790,00 |
10.692,00 |
| I.
Sachanlagen |
3.790,00 |
10.692,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.530,09 |
72.853,25 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.537,01 |
27.432,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.993,08 |
45.420,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
96.320,09 |
83.545,25 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
79.047,27 |
62.819,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
27.254,47 |
13.986,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.228,21 |
23.268,32 |
| B.
Rückstellungen |
7.739,38 |
9.677,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.533,44 |
11.048,20 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.533,44 |
11.048,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
96.320,09 |
83.545,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der sd Softwaredienste GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den geltenden
Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk
in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der sd Softwaredienste GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei Erstellung des Jahresabschlusses wurden die
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels- und
Gesellschaftsrechts beachtet. Es wurde keine abweichende
Steuerbilanz erstellt. Die notwendigen steuerlichen
Abweichungen werden ggf. in einer Überleitungsrechnung
erfasst. Die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wurden beachtet. Auf den
Ausweis von latenten Steuern wurde gem. § 274a Nr. 5 HGB
verzichtet, da das Berichtsunternehmen eine kleine
Kapitalsgesellschaft ist.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen.
Unfertige Leistungen und Vorräte waren nach
Auskunft des Berichtsunternehmens nicht zu verzeichnen.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Der Kassen- und die Bankbestände stimmen mit den
Kontoauszügen überein.
Der Gewinnvortrag des Jahres 2010 wurde um keine
Vorabausschüttung gemindert.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Die Einstellung der Rückstellungen erfolgt in
Höhe der mutmaßlichen Kosten.
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 12.11.2003
wurde der Geschäftsführervertrag dahingehend
ergänzt, dass Herrn Pyko ein unverzinsliches Darlehen
bis zur Höhe von maximal 2.600,00 EUR bei Bedarf
zusteht. Dem Verrechnungskonto des Geschäftsführers
wurden ab diesem Zeitpunkt keine Zinsen berechnet.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem
Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind
nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Pyko Ralf, EDV-Berater,
Nürnberg
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
| Sachverhalte |
Betrag |
| Forderung |
462,35 EUR |
Die Forderung resultiert aus dem Verrechnungskonto des
Herrn Pyko.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Die Gesellschafterversammlung beschließt eine
Ausschüttung in Höhe von 6.927,00 EUR an Herrn Ralf
Pyko zum 12.08.2011.
Auf der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2011wurde
der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Unterzeichnung gemäß § 245 HGB
Die Angaben in Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung und
im Anhang sind vollständig und vermitteln ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- , Finanz- und Ertragslage des Unternehmens.
Nürnberg, den
30.06.2011
Ralf
Pyko
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.
|