PI
Immobilien- u. Finanzvermittlung GmbH
Borna
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
831,00 |
1.383,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
250,00 |
| II.
Sachanlagen |
830,00 |
1.133,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.181,09 |
145.231,03 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.810,89 |
10.628,85 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
204.370,20 |
134.602,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.008,75 |
776,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
218.020,84 |
147.390,23 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
165.015,92 |
121.655,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
96.655,06 |
66.161,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
43.360,86 |
30.494,05 |
| B.
Rückstellungen |
42.485,00 |
15.994,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
10.519,92 |
9.741,17 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
10.519,92 |
9.741,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
218.020,84 |
147.390,23 |
Anhang
Registerinformationen
Die PI Immobilien- u. Finanzvermittlung GmbH mit Sitz
in Borna ist beim Registergericht Leipzig unter der Nummer
21218 eingetragen.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf.
Der Jahresabschluss der PI Immobilien- u.
Finanzvermittlung GmbH wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden
teilweise die Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
gegliedert worden.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Vermögensgegenstände der Abnutzung unterliegen,
wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ermittelt und pro rata
temporis vorgenommen. Von der steuerlichen
Bewertungsfreiheit für bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis zu EUR
410,00 wurde Gebrauch gemacht (§ 6 Abs. 2 EStG). Diese
Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben. Zugleich wurde ihr Abgang
unterstellt.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände sowie
Bankguthaben wurden zum Nennwert bewertet.
Die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Das
gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Angaben zu den Positionen der Bilanz
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
in Höhe von EUR 9.164,26 (Vorjahr: EUR 9.438,85)
enthalten.
Das
gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr waren im Unternehmen
durchschnittlich ein Arbeitnehmer beschäftigt.
Borna,
Ort, Datum Unterschrift(en)
sonstige Berichtsbestandteile
Borna, den 10.10.2018 gez. Jürgen Paschy
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2018 festgestellt.
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