SADORO
Design Vertriebs GmbH
Gilching
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.555,52 |
2.392,52 |
| I.
Sachanlagen |
2.555,52 |
2.392,52 |
| B.
Umlaufvermögen |
132.493,06 |
78.205,97 |
| I.
Vorräte |
110.083,40 |
70.775,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.022,75 |
6.610,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.386,91 |
819,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
286,00 |
295,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
65.236,90 |
75.013,51 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
200.571,48 |
155.907,00 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
100.578,10 |
81.209,32 |
| III.
Jahresüberschuss |
9.776,61 |
-19.368,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
65.236,90 |
75.013,51 |
| B.
Rückstellungen |
1.650,00 |
2.035,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
198.921,48 |
153.872,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
100.500,26 |
64.295,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
200.571,48 |
155.907,00 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Sadoro Design Vertriebs GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Bilanzielle Überschuldung
Die Bilanz weist zum 31. Dezember 2010 einen nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus.
Zur Abwendung der Überschuldung traten die
Gesellschafterinnen Anna und Ingrid Pfauth gemäß
Rangrücktrittsvereinbarung mit ihren Forderungen in
Höhe von Euro 98.421,22 hinter die Forderungen aller
anderen Gläubiger zurück.
Die Gesellschafterin Pfauth hat einen
Forderungsverzicht gegen Besserungsvereinbarung i.H.v. Euro
276.369,96 ausgesprochen. Dieser Forderungsverzicht sieht
ein Wiederaufleben des Kapitalanspruchs aus der
verzichteten Forderung i.H.v. Euro 276.369,96 unter
bestimmten Voraussetzungen vor. Die Ansprüche aus dem
Besserungsschein leben frühestens in dem Zeitpunkt
wieder auf, in dem die Gesellschaft über positives
Eigenkapital verfügt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 wurden im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
Euro 150,00, aber nicht mehr als Euro 1.000,00
wurde ein Sammelposten gebildet und linear über 5
Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
De Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt Euro 9.776,61.
Auf neue Rechnung werden Euro 9.776,61
vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
|
Ingrid Pfauth
|
ausgeübter Beruf:
|
Kauffrau
|
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3
GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten Euro 98.421,22
Gilching,
Ingrid Pfauth
Geschäftsführerin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.12.2011
festgestellt.
|