CS China Service GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 200182
Eingetragen
10.11.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und SpirituosenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, insbesondere der Import und Export von/mit Waren aller Art und die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Vermittlung von Handelsgeschäften aller Art. Ausgeschlossen ist der Handel mit Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die nach dem Recht der Volksrepublik China, der Bundesrepublik Deutschland oder nach UN-Konventionen verboten sind. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind, sowie andere Unternehmen zu erwerben oder sich an ihnen zu beteiligen bzw. ihre Geschäftsführung zu übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

CS China Service GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz für das Geschäftsjahr 2007

der CS China Service GmbH

AKTIVA

  2007 2006
A. Umlaufvermögen 6.238,34 17.285,22
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 278,58 1.152,20
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 5.959,76 16.133,02
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 820,00
Summe Aktiva 6.238,34 18.105,22

Passiva

   
A. Eigenkapital 3.795,09 15.830,45
I. Gezeichnetes Kapital 31.250,00 31.250,00
II. Verlustvortrag -15.419,55 -1.244,07
III. Jahresüberschuss/Fehlbetrag (-) -12.035,36 -14.175,48
B. Rückstellungen 600,00 600,00
I. sonstige Rückstellungen 600,00 600,00
C. Verbindlichkeiten 1.843,25 1.674,77
I. sonstige Verbindlichkeiten 1.843,25 1.674,77
Summe Passiva 6.238,34 18.105,22

Anhang für das Geschäftsjahr 2007

der CS China Service GmbH

Gliederung

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. 1. Vorbemerkung

Nachstehender Anhang zur Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnung per 31.12.2007 der CS China Service GmbH wurde als Bestandteil des Jahresabschlusses nach § 264 (1) S.1 HGB unter Berücksichtigung der maßgeblichen Vorschriften des HGB, des GmbHG sowie des EGHGB erstellt.

Entsprechend handelsrechtlicher Vorschriften besteht die Möglichkeit, bestimmte Angaben zu Einzelposten wahlweise in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang vorzunehmen.

Bei der Ausübung dieses Wahlrechtes wurde einer Erläuterung im Anhang der Vorzug gegeben.

Sämtliche Angaben im Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) erfolgten in €. Die Angaben der Vorjahreswerte erfolgten ebenfalls in €.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden im Rahmen der Ausführungen die jeweiligen Rechtsnormen aufgeführt.

Die Gliederung, der Aufbau und der Umfang des Anhangs wurde so gestaltet, dass die (im Rahmen einer funktionalen Betrachtung) dem Anhang beigemessenen Aufgaben

a) Interpretationsfunktion

b) Entlastungsfunktion

c) Ergänzungsfunktion

erfüllt sind, um den Adressaten einen besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der GmbH zu gewährleisten.

Insofern notwendig, wird der Anhang aus Gründen der Übersichtlichkeit um weiter ausführende Anlagen zum Anhang ergänzt. Entsprechende Verweise auf diese Anlagen finden sich in den Ausführungen zum Anhang.

1. 2. Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss entspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung.

Er vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

Für die Gliederung und Bewertung wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet; wobei grundsätzlich die Gliederungsvorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt wurden.

[§ 284 HGB i.V.m. §265(4) HGB]

Die Notwendigkeit, unterschiedliche Geschäftszweige nach verschiedenen Gliederungsvorschriften darzustellen, war nicht erkennbar.

1. 3. Bilanzierung- und Bewertungsvorschriften

Bezugnehmend auf § 284 (2) Nr.1 HGB werden im folgenden die auf die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt.

a) Bilanzierungsmethoden

1. Inanspruchnahme von Ansatzwahlrechten

[255 (4) HGB]

Ein Geschäfts- oder Firmenwert war nicht zu aktivieren.

[§249(2) HGB]

Das Wahlrecht zur Bildung einer sogenannten Aufwandsrückstellung wurde im Rahmen der Jahresabschlusserstellung nicht ausgeübt.

2. Inanspruchnahme von Bilanzierungshilfen

Bilanzierungshilfen i.S.v. §§269; 274(2) HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

3. Inanspruchnahme von Ausweiswahlrechten

[§275 (1) S. 1 HGB]

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. §275 (2) HGB gegliedert.

[§281

(1) HGB]

Ein Unterschiedsbetrag zwischen steuer- und handelsrechtlicher Bewertung des Sonderpostens mit Rücklageanteil war nicht festzustellen.

b) Ausweis des Unterschiedsbetrages bei Inanspruchnahme von Bewertungsvereinfachungsverfahren

[§284 (2) Nr. 4 HGB]

Im Falle der Inanspruchnahme von Vereinfachungsverfahren nach der Gruppen- und Verbrauchsfolgebewertung ergaben sich keinerlei wesentliche Unterschiede gegenüber einer Bewertung auf Basis des letzten Börsen- oder Marktpreises.

1. 4. Angabe und Begründung der Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

[§§252 (1) Nr. 6; 284 (2) Nr. 3 HGB]

Von den im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde nicht abgewichen.

1. 5. Zusätzliche Angaben zur Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

[§264 (2) S. 2 HGB]

Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen der Betrachtungsweise eines "Average Prudent Investors". Auf weitere Angaben wurde daher in diesem Zusammenhang verzichtet.

2. Sonstige Ausführungen

2. 1. sonstige finanzielle Verpflichtungen

[§285 Nr. 3 HGB]

Neben den in der Bilanz ersichtlichen sowie den nach § 251 HGB aufgeführten finanziellen Verpflichtungen waren unter Berücksichtigung der Befreiungsvorschrift des §288 keine weiteren finanzielle Verpflichtungen zu nennen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind.

2. 2. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen

[§285 Nr. 11 HGB]

Das Berichtsunternehmen war zum Bilanzstichtag unmittelbar oder mittelbar an keinem Unternehmen mit mehr als 20% beteiligt.

2. 3. Angaben zu Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist

[§285 Nr. 11a HGB]

Ein Gesellschaftsverhältnis, durch das die Kapitalgesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin einer anderen Gesellschaft ist, lag zum Bilanzstichtag nicht vor.

2. 4. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

[§285 Nr. 9 HGB; §42(3) GmbHG]

Die Geschäftsführung im Berichtsjahr bestand aus einer Person.

Im Berichtsjahr war dies: Frau Ilse Kaiser

2. 5. Angaben zu den Arbeitnehmern

[§285 Nr. 7 HGB]

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer betrug im Berichtsjahr 0
Die Arbeitnehmer (ohne Auszubildenden) setzen sich zusammen aus: Geschäftsführung 1

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