Stammdaten

Register
Amtsgericht Chemnitz HRB 12945
Eingetragen
20.5.1996
Branche
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerEinzelhandel mit Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Handel mit neuen und gebrauchten Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör einschließlich der damit zusammenhängenden Nebengeschäfte sowie Unterhaltung und Betrieb von Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

Historie

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Management

NameRolle
Jens Strobel
seit 22.9.2003
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Chem Car GmbH

Chemnitz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 8.817,00 15.890,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 8.816,00 15.889,00
B. Umlaufvermögen 78.850,11 62.123,73
I. Vorräte 26.358,66 17.667,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 19.935,09 23.210,13
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.556,36 21.246,32
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.047,97 889,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 90.715,08 78.903,29

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 47.009,72 33.999,40
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnrücklagen 1.029,86 0,00
III. Gewinnvortrag 19.979,86 7.999,40
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 760,00 933,00
C. Rückstellungen 14.977,14 14.683,11
D. Verbindlichkeiten 27.301,58 28.335,42
E. Rechnungsabgrenzungsposten 666,64 952,36
Bilanzsumme, Summe Passiva 90.715,08 78.903,29

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Die erweiterten Vorschriften der §§ 264 ff. HGB wurden beachtet.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde erstmals nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.

Aufgrund des hierzu gem. Art. 67 (8) Satz 2 EGHGB bestehenden Wahlrechts wurden in diesem Zusammenhang die Vorjahresvergleichszahlen
nicht angepasst.

II. Erläuterungen zur Bilanz

A K T I V A

A.  Anlagevermögen

I. + II. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind bewertet mit:
a) den Anschaffungskosten zzgl. Anschaffungsnebenkosten und nachträglicher Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB)
b) den Herstellungskosten, und zwar den Aufwendungen für Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von fremden Diensten,
    sowie bei eigener Herstellung desweiteren den notwendigen Fertigungsgemeinkosten.

Abschreibungen:
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens werden planmäßig linear abgeschrieben.
Geringwertige Anlagegüter werden entsprechend § 6 Abs. 2 EStG sofort abgesetzt, sofern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 410,00 nicht übersteigen. Die in den Geschäftsjahren 2008 und 2009 erworbenen Geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 werden gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und mit 20 % jährlich abgeschrieben.

B.  Umlaufvermögen

I. Vorräte
Die Vorräte sind mit den Anschaffungskosten bzw. den ihnen am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten bewertet.

II. + III. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
            sowie Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten angesetzt, sofern nicht ein
niedrigerer beizulegender Wert gegeben ist.
Die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert angesetzt.
Die ausgewiesenen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres
fällig.

C. Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich ausschließlich um transitorische Posten.

P A S S I V A

B. Sonderposten mit Rücklageanteil
Für Sonderabschreibungen nach § 7 g (1) EStG ist gemäß § 247 (3) HGB in Verbindung mit § 273 HGB in Vorjahren ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet worden. Nach Art. 67 Abs. 3 EGHGB wird dieser Posten beibehalten und fortentwickelt.

C.  Rückstellungen
Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ausgewiesen.

D.  Verbindlichkeiten
Sämtliche Posten sind mit den Erfüllungsbeträgen bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig.
Steuerverbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 4.226,41 (Vorj.: € 5.724,79).
Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen € 826,35 (Vorj.: € 686,86).
Von den Verbindlichkeiten sind € 16.050,00 (Vorj.: € 16.822,78) solche gegen Gesellschafter.
Soweit die Verbindlichkeiten solche aus Lieferungen betreffen, gelten die üblichen Eigentumsvorbehalte.

E. Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich ausschließlich um transitorische Posten.

III. Geschäftsführung
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans:
- Jens Strobel, Chemnitz
Einzelvertretung, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Weitere Angaben zur Geschäftsführung unterbleiben mit Hinweis auf § 286 (4) HGB.


Chemnitz, den 30. Juni 2011

gez. Jens Strobel
- Geschäftsführer -


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2011 festgestellt.

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