Novo Tre
Im- u. Export GmbH
Beverungen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 30.11.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
30.11.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
5.344,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
82,00 |
| II.
Sachanlagen |
5.262,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
225.548,71 |
| I.
Vorräte |
219.597,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.841,62 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
109,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
230.892,71 |
Passiva
|
|
30.11.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-105.466,53 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
153.387,56 |
| II.
Verlustvortrag |
235.602,03 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
23.252,06 |
| B.
Rückstellungen |
1.982,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
334.377,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
230.892,71 |
Anhang
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter
Beachtung der handels- und steuerrechtlichen
Buchführungs-, Bilanzierungs-, Ansatz- und
Bewertungsvorschriften aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde von der Berichtsfirma
zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme habe ich nicht
teilgenommen. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das
allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen
ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem
versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen
in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Der
Jahresabschluss wurde auf der Grundlage und unter Beachtung
der handels- und steuerrechtlichen Buchführungs-,
Bilanzierungs-, Ansatz- und Bewertungsvorschriften
aufgestellt.
Hinsichtlich des Aufbaus und der Gliederung wurden
die Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB zugrunde
gelegt, die das Handelsgesetzbuch für
Kapitalgesellschaften fordert.
Als Anlagevermögen wurden alle im Eigentum der
Gesellschaft stehenden und ihr wirtschaftlich
zuzurechnenden Vermögensgegenstände ausgewiesen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 EUR
wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung abgeschrieben.
Das abnutzbare Anlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellkosten abzüglich
Abschreibungen, das nicht abnutzbare Anlagevermögen zu
Anschaffungskosten bewertet.
Das Vorratsvermögen wurde von der Berichtsfirma
zum Bilanzstichtag körperlich aufgenommen
(Stichtagsinventur). An der Inventuraufnahme habe ich nicht
teilgenommen. Die Vorräte sind mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt.
Die Forderungen sind mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Einzelwertberichtigungen sind aktivisch ausgewiesen. Das
allgemeine Ausfallrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf der Aktivseite
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Rentenverpflichtungen
ohne Erwartung einer Gegenleistung werden mit dem
versicherungsmathematischen Barwert und Rückstellungen
in der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Höhe ausgewiesen.
Grundsätzliche Änderungen gegenüber
dem Vorjahr in der Ausübung von Ansatz- oder
Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.
Gliederung und Bewertung der Bilanz- und GuV-Posten
entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten
sind den nachfolgenden Erläuterungen zu den einzelnen
Posten des Jahresabschlusses zu entnehmen. Anhang
I. Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Novo Tre Im- u. Export
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
II. Besonderheiten der Form des
Jahresabschlusses
Größenklassen
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
III.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
·
Beteiligungen zu Anschaffungskosten,
·
Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten,
·
Ausleihungen zum Nennwert,
·
unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum
Barwert und
·
sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten das
Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
IV.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name des Geschäftsführers: Herr Ralf
Dierkes
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