Stammdaten

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Amtsgericht Wiesbaden HRB 20252
Vorher
Konzept Maßbekleidung GmbH
Eingetragen
30.6.2003
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Bekleidung und Bekleidungszubehör
Gegenstand
Handel mit sowie der Im- und Export von Maßbekleidung und Textilien aller Art sowie Consulting-Tätigkeiten und das Franchising in diesem Bereich.

Historie

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Management

NameRolle
Laura Radermacher
seit 6.6.2019
Geschäftsführer
Klaus Radermacher
seit 30.6.2003
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Rüdesheim am Rhein
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Konzept Maßbekleidung GmbH

Oestrich-Winkel

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

Gesamtjahr/Stand Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 10.112,00 10.977,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 62.522,02 71.915,03
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 9.798,83 4.726,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 336,71 1.319,64
Summe Aktiva 82.769,56 88.937,68

PASSIVA

Gesamtjahr/Stand Vorjahr
Euro Euro Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 45.090,41 40.626,26
III. Jahresüberschuss 3.265,15 73.355,56 4.464,15 70.090,41
B. Rückstellungen 1.964,00 5.518,78
C. Verbindlichkeiten 7.450,00 13.328,49
Summe Passiva 82.769,56 88.937,68

Anhang

Erläuterung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Größenmerkmale des § 267 (1) HGB werden durch den vorstehenden Jahresabschluss nicht überschritten, so dass die Gesellschaft in die Größenklasse einer kleinen Kapitalgesellschaft einzuordnen ist.

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

In der Bilanz sind das Anlage- und das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen worden.

Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur ausgewiesen, sofern diese am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt.

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten.

Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände ausgewiesen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nach § 253 (1) HGB höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Sinne von § 255 HGB, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Auf die Zugänge wurden die zeitanteiligen Abschreibungssätze nach § 7 (1) Satz 4 EStG verrechnet. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter € 410,00 liegen, wurde die steuerliche Bewertungsvereinfachung nach § 6 (2) Satz 1 EStG in Anspruch genommen. Aus den Vorjahren bestehen zwei Sammelposten für die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 lagen. Bei diesen Sammelposten handelt es sich um Vermögensgegenstände von untergeordneter Bedeutung. Diese Sammelposten werden nach § 6 (2a) Satz 2 EStG in fünf gleichen Abschreibungsbeträgen p. a. aufgelöst.

Die Bewertung der Forderungen erfolgte zum Nominalwert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert aktiviert worden.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Die Bewertung dieser Rückstellungen erfolgte in Höhe einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Es liegen keine Posten am Abschlussstichtag vor, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten und dadurch in Euro umgerechnet werden mussten.

Sonstige Pflichtangaben

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren bestanden nicht. Sie sind auch nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.

Das Gesellschafterverrechnungskonto schließt im Abschlussstichtag mit einer Forderung in Höhe von € 35.302,75 ab. Es wurde im Saldo mit 6 % p. a. verzinst. Haftungsverhältnisse wurden von der Gesellschaft zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht eingegangen.

Geschäftsführer des Berichtsjahres war Herr Klaus Radermacher, Oestrich-Winkel.

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