ERI Oldtimer GmbHLiquidiert

47802 Krefeld, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Krefeld HRB 5729
Eingetragen
11.3.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von KraftwagenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
der An- und Verkauf von Oldtimern, die Durchführung von Hochzeitsfahrten und Chauffeurdiensten. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Sie darf sich auch an anderen Unternehmen beteiligen, sie vertreten oder andere Unternehmen erwerben. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Adriane Rippel
seit 20.9.2023
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

ERI Oldtimer GmbH

Krefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 3.653,00
I. Sachanlagen 3.653,00
B. Umlaufvermögen 62.487,41
I. Vorräte 5.500,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.712,87
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.274,54
C. Rechnungsabgrenzungsposten 73,12
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 147.773,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 213.987,41

Passiva

 
  31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19
II. Bilanzverlust 198.903,07
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 147.773,88
B. Rückstellungen 4.010,71
C. Verbindlichkeiten 209.976,70
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 200.729,12
Bilanzsumme, Summe Passiva 213.987,41

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

DER JAHRESABSCHLUSS DER ERI OLDTIMER GMBH WURDE AUF DER GRUNDLAGE DER RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN DES HANDELSGESETZBUCHS ( HGB ) AUFGESTELLT.

DIE DURCH DAS BILANZMODERNISIERUNGSGESETZ (BILMOG) EINGETRETENEN RECHTSÄNDERUNGEN WURDEN - SOWEIT SIE NICHT BEREITS ZWINGEND AUF DEN JAHRESABSCHLUSS ZUM 31.12.2009 ANZUWENDEN WAREN - ERSTMALS ANGEWANDT.

IN DER GLIEDERUNG DER BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ERGABEN SICH AUFGRUND DER UMSETZUNG DES BILMOG VERÄNDERUNGEN DURCH NEUE POSITIONEN BZW. BEZEICHNUNGEN.

BEI DER ERSTMALIGEN AUFSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES NACH DEM BILANZRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (BILMOG) WURDEN DIE VORJAHRESVERGLEICHSZAHLEN AUF GRUND DES WAHLRECHTS DES ART. 67 ABS. 8 SATZ 2 EGHGB UND IN EINKLANG MIT DEN ÜBERGANGSVORSCHRIFTEN NICHT ANGEPASST.

ERGÄNZEND ZU DIESEN VORSCHRIFTEN WAREN DIE REGELUNGEN DES GMBH-GESETZES ZU BEACHTEN.

VON ANGABEN, DIE WAHLWEISE IN DER BILANZ, IN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG ODER IM ANHANG GEMACHT WERDEN KÖNNEN, IST GEBRAUCH GEMACHT WORDEN.

NACH DEN IN § 267 HGB ANGEGEBENEN GRÖSSENKLASSEN IST DIE GESELLSCHAFT EINE KLEINE KAPITALGESELLSCHAFT.

BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

AUSWEIS DER NACH § 265 ABS .7 NR.2 HGB ZUSAMMENGEFASSTEN POSTEN

ZUR VERGRÖSSERUNG DER KLARHEIT DER DARSTELLUNG WURDEN IN DER BILANZ EINZELNE POSTEN DES GLIEDERUNGSSCHEMAS IN § 266 HGB ZUSAMMENGEFASST.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

ERWORBENE IMMATERIELLE ANLAGEWERTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOFERN SIE DER ABNUTZUNG UNTERLAGEN, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

DAS SACHANLAGEVERMÖGEN WURDE ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT UND, SOWEIT ABNUTZBAR, UM PLANMÄSSIGE ABSCHREIBUNGEN VERMINDERT.

IN DIE HERSTELLUNGSKOSTEN WURDEN NEBEN DEN UNMITTELBAR ZURECHENBAREN KOSTEN AUCH NOTWENDIGE GEMEINKOSTEN UND DURCH DIE FERTIGUNG VERANLASSTE ABSCHREIBUNGEN EINBEZOGEN.

DIE PLANMÄSSIGEN ABSCHREIBUNGEN BEI GEBÄUDEN UND BEIM BEWEGLICHEN SACHANLAGEVERMÖGEN WURDEN NACH DER VORAUSSICHTLICHEN BETRIEBSGEWÖHNLICHE NUTZUNGSDAUER, DIE SICH GRUNDSÄTZLICH AN DEN VON DER FINANZVERWALTUNG VERÖFFENTLICHEN ABSCHREIBUNGSTABELLEN ORIENTIERT, GRUNDSÄTZLICHEN LINEAR VORGENOMMEN. DIE DEGRESSIVE ABSCHREIBUNG WURDE ANGEWENDET, WENN DIE WAHLMÖGLICHKEIT BESTAND UND DIES ZU EINER HÖHEREN ABSCHREIBUNG FÜHRTE.

DER ÜBERGANG VON DER DEGRESSIVEN ZUR LINEAREN ABSCHREIBUNG ERFOLGT IN DEN FÄLLEN, IN DENEN DIES ZU EINER HÖHEREN JAHRESABSCHREIBUNG FÜHRT.

AB DEM JANUAR 2010 ANGESCHAFFTE GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER WERDEN IN VOLLER HÖHE ALS AUFWAND ERFASST BZW. ABGESCHRIEBEN, SOFERN DIE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN, VERMINDERT UM DEN DARIN ENTHALTEN VORSTEUERBETRAG, FÜR DAS EINZELNE WIRTSCHAFTSGUT EUR 410 NICHT ÜBERSTEIGEN.

FÜR VOR DEM 01. JANUAR 2010 ANGESCHAFFTE ANLAGEGÜTER MIT EINEM NETTO-EINZELWERT VON MEHR ALS EUR 150 UND BIS EUR 1.000 WIRD EINE POOLABSCHREIBUNG NACH STEUERRECHTLICHEN VORGABEN VORGENOMMEN. DIE AUSWIRKUNGEN AUS DER GEÄNDERTEN BEWERTUNG DER GERINGWERTIGEN WIRTSCHAFTSGÜTER SIND UNWESENTLICH.

DIE VORRÄTE WURDEN ZU ANSCHAFFUNGS- BZW. HERSTELLUNGSKOSTEN ANGESETZT. SOFERN DIE TAGESWERTE AM BILANZSTICHTAG NIEDRIGER WAREN WURDEN DIESE ANGESETZT.

DAS UMLAUFVERMÖGEN WIRD IN DER REGEL MIT DEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN- UND HERSTELLUNGSKOSTEN BEWERTET. BEI VORÜBERGEHENDER WERTMINDERUNG WIRD BEI DER HANDELSBILANZ UND IM ÜBRIGEN BEI DAUERNDER WERTMINDERUNG EINE ABSCHREIBUNG AUF DIE TATSÄCHLICHEN WERTVERHÄLTNISSE VORGENOMMEN. BEI EINER ERFOLGTEN WERTAUFHOLUNG WIRD EINE ZUSCHREIBUNG AUSGEWIESEN.

DIE FORDERUNGEN, SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE UND WERTPAPIERE WURDEN GRUNDSÄTZLICH MIT DEM NENNBETRAG ANGESETZT. ERKENNBARE EINZELRISIKEN WURDEN DURCH EINZELWERTBERICHTIGUNGEN BERÜCKSICHTIGT.

STEUERRÜCKSTELLUNGEN FÜR BIS ZUM BILANZSTICHTAG NOCH NICHT VERANLAGTE STEUERN SIND IN DER ZU ERWARTENDEN HÖHE GEBILDET WORDEN.

DIE SONSTIGEN RÜCKSTELLUNGEN WURDEN FÜR ALLE WEITEREN UNGEWISSEN VERBINDLICHKEITEN GEBILDET. DABEI WURDEN ALLE ERKENNBAREN RISIKEN BERÜCKSICHTIGT. IM ÜBRIGEN WURDEN FÜR UNGEWISSE VERBINDLICHKEITEN RÜCKSTELLUNGEN IN ANGEMESSENER HÖHE GEBILDET.

DIE VERBINDLICHKEITEN WURDEN MIT DEM RÜCKZAHLUNGSBETRAG AUSGEWIESEN. SOFERN DIE TAGESWERTE ÜBER DEN RÜCKZAHLUNGSBETRÄGEN LAGEN, WURDEN DIE VERBINDLICHKEITEN ZUM HÖHEREN TAGESWERT ANGESETZT.

EINE EVENTUELLE ABZINSUNG VON VERBINDLICHKEITEN IST NUR FÜR DIE STEUERBILANZ GEPRÜFT WORDEN.

ANGABEN ZU GRUNDLAGEN FÜR EINE WÄHRUNGSUMRECHNUNG SIND NICHT ZU MACHEN.

EINE ABWEICHUNG ZUR STEUERBILANZ LIEGT NICHT VOR.

GEGENÜBER DEM VORJAHR ABWEICHENDE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

BEIM JAHRESABSCHLUSS KONNTEN DIE BISHER ANGEWANDTEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN IM WESENTLICHEN ÜBERNOMMEN WERDEN.

EIN GRUNDLEGENDER WECHSEL VON BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN GEGENÜBER DEM VORJAHR FAND NICHT STATT.

AUSSCHÜTTUNGSSPERRE

DER GESAMTBETRAG, DER GEM. § 268 ABS. 8 HGB DER AUSSCHÜTTUNGSSPERRE UNTERLIEGT, BETRÄGT EURO 0,00.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

NAME DER GESCHÄFTSFÜHRER

WÄHREND DES ABGELAUFENEN GESCHÄFTSJAHRS WAR ALS GESCHÄFTSFÜHRERIN BESTELLT:

ADRIANE RIPPEL

DER GESCHÄFTSFÜHRER IST ALLEINVERTRETUNGSBERECHTIGT UND IST VON DEN BESCHRÄNKUNGEN DES § 181 BGB BEFREIT.

 

KREFELD DEN 20.12.2011

DER GESCHÄFTSFÜHR ERIN ADRIANE RIPPEL

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.584,17 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2011 festgestellt.

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