Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH

Weberade 17, 21031 Hamburg, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 112270
Eingetragen
13.1.2010
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenWagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin und die Übernahme der Geschäftsführung an Kommanditgesellschaften, insbesondere an der Grundstücksgesellschaft Winkelbach mbH & Co. KG.

Historie

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Management

NameRolle
Carl-Peter Winkelbach
seit 13.1.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

21033 Hamburg
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH

Hamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH, Hamburg

Aktiva

31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen gegen verbundenen Unternehmen 500,00 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr Euro 0,00
Guthaben bei Kreditinstituten 12.400,85 12.492,65
12.900,85 12.492,65

Passiva

31.12.2010
Euro
31.12.2009
Euro
A. Eisenkapital
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
nicht eingefordertes Kapital -12.500,00 -12.500,00
12.500,00 12.500,00
Verlustvortrag -1.136,94 0,00
Jahres-/Periodenfehlbetrag -954,00 -1.136,94
10.409,06 11.363,06
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 700,00 700,00
C. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.791,79 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Euro 1.791,79
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 429,59
- davon aus Steuern Euro 0,00
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00
- davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr Euro 0,00
1.791,79 429,59
12.900,85 12.492,65

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH, Hamburg

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie im Vorjahr - im Berichtszeitraum nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Vorjahresvergleichszahlen sind gemäß Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB wegen Fehlens der Voraussetzungen nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsvorschriften angepasst worden.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.

2. Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG)

Durch das BilMoG sind eine Vielzahl von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geändert worden. In diesem Zusammenhang wurden sowohl das Stetigkeitsgebot gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB als auch die grundsätzlichen Pflichten zur Stetigkeit der Darstellung gemäß § 265 Abs. 1 HGB einschließlich geforderter Erläuterung im Anhang nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB durch Art. 67 Abs. 8 EGHGB ausgesetzt.

Im Folgenden werden neben den Wahlrechten und Ermessensspielräumen auch die verpflichtenden Änderungen auf Grund des BilMoG dargestellt, sofern sie wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

3. Wesentliche Bewertungsgrundlagen und Änderungen in den wesentlichen Bewertungsgrundlagen

Die Gesellschaft wendet die durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmalig im Berichtsjahr an. Die Anpassung der Wertansätze erfolgt unter Beachtung der Übergangsvorschriften zum 1. Januar 2010. Umstellungswahlrechte, die die Beibehaltung oder Fortführung von Vorjahreswerten betreffen, können nur im Rahmen der Umstellung ausgeübt werden. Ebenfalls nur im Rahmen der Umstellung können - soweit gesetzlich zulässig - Beträge aus der Anpassung von Vorjahreswerten ergebnisneutral durch Einstellungen in die bzw. Verrechnungen mit den Gewinnrücklagen erfasst werden. Die übrigen Aufwendungen und Erträge aus der Anpassung der Wertansätze sind erfolgswirksam zu erfassen, im außerordentlichen Ergebnis auszuweisen und im Anhang entsprechend § 277 Abs. 4 HGB zu erläutern.

Aufgrund der durch das BilMoG geänderten Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 1 EGHGB ergaben sich keine Auswirkungen auf die Anpassung der Wertansätze zum 1. Januar 2010. Die Wertansätze im Jahresabschluss 2009 wurden beibehalten und fortgeführt; demzufolge war auch keine Erläuterung von Vorjahresvergleichszahlen gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB erforderlich.

4. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

4.1.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden zum Nennwert ausgewiesen.

4.2.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte mit dem nach kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag.

III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

IV. Sonstige Angaben

1. Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH durch den Geschäftsführer:

Herr Peter Winkelbach, Kaufmann, Hamburg

Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorgetragen werden; ein entsprechender Beschluss durch den Gesellschafter ist noch zu fassen.

 

Hamburg, den 9. August 2011

Verwaltungsgesellschaft Winkelbach mbH, Hamburg

- Geschäftsführung -

Peter Winkelbach

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