Stammdaten

Register
Amtsgericht Lüneburg HRB 1284
Eingetragen
16.3.1993
Branche
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nicht-NahrungsmittelEinzelhandel mit TextilienGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Einzelhandel mit Waren aller Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ulrich Jäger
seit 5.10.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
51.00%
49.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Ulrich Jäger
Lüneburg
13.056 €
51.00%
Andrea Jäger
Lüneburg
12.544 €
49.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Alexander Fritz GmbH

Lüneburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

1124

1314

II. Sachanlagen

22175

24930

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

31864

32213

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

2427

8264

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

28856

11357

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

86446

78078



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25600

25600

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-25477

-19065

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

16101

-6411

B. Rückstellungen

C. Verbindlichkeiten

48726

50596

D. Rechnungsabgrenzungsposten

21496

27358

Summe Passiva

86446

78078

ANHANG

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2a im Erwerbsjahr einem Sammelposten zugeführt und werden über fünf Jahre abgeschrieben.

Bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen, wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Vorräte

Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde nicht durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt, weil sämtliche Forderungen, die nicht zweifelhaft waren, bis zur Erstellung des Jahresabschlusses beglichen waren.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Der steuerrechtlich zulässige Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der Bilanz ausgewiesen und wird nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen Euro 21.783,30

davon entfallen auf:

a) Steuern Euro 4.601,42

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.05.2012

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