Münsinger Erdbau GmbH
Tagmersheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
177.103,00 |
252.579,50 |
| I.
Sachanlagen |
176.103,00 |
251.579,50 |
| II.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.062.780,49 |
2.700.651,57 |
| I.
Vorräte |
895.000,00 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.027.526,59 |
2.474.690,93 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
140.253,90 |
225.960,64 |
| Aktiva |
3.239.883,49 |
2.953.231,07 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.887.474,42 |
1.635.515,79 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Kapitalrücklage |
148.467,50 |
148.467,50 |
| III.
Gewinnrücklagen |
6.683,61 |
6.683,61 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.681.194,12 |
1.429.235,49 |
| davon
Gewinnvortrag |
1.429.235,49 |
1.192.353,51 |
| B.
Rückstellungen |
68.907,85 |
31.712,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.283.501,22 |
1.286.003,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.283.501,22 |
786.003,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
500.000,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
500.000,00 |
| Summe
Passiva |
3.239.883,49 |
2.953.231,07 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Tagmersheim. Sie
ist in Abteilung B des Handelsregisters beim Amtsgericht
Augsburg unter der Nummer HRB 11483 eingetragen.
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgen nach den
Vorschriften des HGB für kleine Kapital-gesellschaften
i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sowie den ergänzenden
Vorschriften des GmbHG. Von den
größenabhängigen Erleichterungen des HGB
für Kapitalgesellschaften i. S. des § 267 Abs. 1
HGB in Bezug auf Aufstellung und Veröffentlichung nach
§ 288 Satz 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde
beachtet.
II. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
bilanziert und, sofern sie der Abnutzung unterliegen,
entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige
lineare Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu den
Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, ggf. vermindert
um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen werden linear und
unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 €
(geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr
voll abgeschrieben. Eine aus früheren Jahren
angewandte Poolabschreibung wird fortgesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bzw. niedrigeren beizulegenden Werten
angesetzt.
Roh,- Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit ihrem
durchschnittlichen Einkaufspreis bzw. mit einem niedrigeren
beizulegenden Wert, der sich aus dem Marktpreis ergibt,
bewertet. Bestände an unfertigen Erzeugnissen,
unfertigen Leistungen und an Fertigerzeugnissen werden -
sofern vorhanden - zu Herstellungskosten bewertet. Die
Herstellungskosten umfassen dabei neben den Material- und
Fertigungseinzelkosten auch die angemessenen Teile der
Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten nach
§ 255 Abs. 2 HGB. Bei den Beständen werden
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert vorgenommen,
soweit dieser sich aus den Marktpreisen ergibt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zum
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Bankguthaben und Kassenbestände sind mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie
werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden zu
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Erleichterungen des § 266 Abs. 1 Satz 3 HBG
wurden in Anspruch genommen.
Sämtliche Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach Vorgaben
des § 275 Abs. 2 HGB i.V. § 276 HGB
erstellt. Die Offenlegung wird nach Maßgabe des
§ 326 HGB unterlassen.
V. Sonstige Angaben
Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
beträgt 25 Personen (Vorjahr: 25 Personen).
Geschäftsführung
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Ernst-Josef Münsinger, Dipl.-Ing. und
Johannes Münsinger, Master of Science geführt.
Auf die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführung wird nach § 286 Abs. 4 HGB
verzichtet.
Tagmersheim-Blossenau, den 16. Januar 2025
Münsinger Erdbau GmbH
Geschäftsführung
___________________ ___________________
Ernst-Josef Münsinger Johannes
Münsinger
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Tagmersheim-Blossenau, 16.01.2025
Ernst-Josef Münsinger
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2025
festgestellt.
|