Lothar Scholz Baumaschinen GmbH
Selbe AdresseReparatur und Instandhaltung von Maschinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Rainer Spöri seit 15.2.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DieselWelt GmbHLudwigsburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANG
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. In der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang
ausgeübt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I. ANLAGEVERMÖGEN
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Anlagegüter werden überwiegend
degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen
Sätze abgeschrieben. Auf die lineare Methode wird
übergegangen sobald sie zu höheren
Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr
führt.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG
(volle Absetzung der Geringwertigen Wirtschaftsgüter
im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch
gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagespiegel
nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.
II. UMLAUFVERMÖGEN
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich
aktivierungspflichtigen Material- und
Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte
erfolgt verlustfrei.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu
Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend
Rechnung getragen.
III. RÜCKSTELLUNGEN
Die übrigen Rückstellungen
(Steuerrückstellungen und Sonstige
Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung
tragen.
IV. VERBINDLICHKEITEN
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C. ANGABEN ZU POSTEN DER BILANZ
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus dem Anlageverzeichnis
ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des
Geschäftjahres.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Von den sonstigen Vermögensgegenständen
entstanden rechtlich keine nach dem Abschlussstichtag.
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren betragen 0,00 Euro.
D. SONSTIGE ANGABEN
I. ANGABEN ZU DEN ORGANEN DER GESELLSCHAFT
Zum Geschäftsführer war während des
gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Herr Rainer Spöri. Der Geschäftsführer ist befugt, die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286
Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge des
Geschäftsführers.
II. HAFTUNGSVERHÄLTNISSE
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB.
III. SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN
Es bestanden am Abschlussstichtag keine wesentlichen
sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der
Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse
im Sinne von § 251 HGB sind, die für die
Beurteilung der Lage des Unternehmens von Bedeutung sind.
Ludwigsburg, den 21. November 2024 gez. Rainer Spöri Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21. November 2024 |
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