Küchen Quelle GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Möbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Vlcek seit 14.9.2022 | Geschäftsführer |
Mikhail Nikitin seit 6.10.2021 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EMMA ALPHA HOLDING LTD | 46.06% |
| 43.97% | |
Kaltroco Limited | 7.03% |
| 2.76% | |
Home Furniture Group GmbHEigenbeteiligung | 0.17% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
6 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 6 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kiveda Group Holding GmbH (vormals: INOS 19-064 GmbH)MünchenKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.09.2019 bis zum 31.12.2019Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis 31. Dezember 2019Konzernlagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis zum 31. Dezember 2019I. Grundlagen des Konzerns 1. Geschäftsmodell des Konzerns Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2019 wurde eine gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung durchgeführt, bei der die bisherigen Gesellschafter der Kiveda Holding GmbH ihre Anteile an der Kiveda Holding GmbH gegen Kapitalerhöhung in die Kiveda Group Holding GmbH eingebracht haben. Diese stellt als oberste Muttergesellschaft erstmalig zum 31. Dezember 2019 einen übergeordneten Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss wurde unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mit Erstkonsolidierungszeitpunkt zum 31. Dezember 2019, dem Bilanzstichtag des Mutter- und der Tochterunternehmen, aufgestellt. Gemäß dem Wahlrecht des IDW RS HFA 44 wurden in der Konzernbilanz mangels Vorjahreszahlen als Vergleichszahlen die Eröffnungsbilanzwerte des Mutterunternehmens angegeben. Die Kiveda Group besteht damit aus der Kiveda Group Holding GmbH als Muttergesellschaft sowie den 100%igen Tochtergesellschaften Kiveda Holding GmbH, Kiveda Deutschland GmbH, Küchen Quelle GmbH, Island Labs GmbH sowie Küchenvergleich24 GmbH. Kiveda Group ist ein Multichannel-Anbieter für Einbauküchen in Deutschland. Ihr technologiegetriebener Ansatz macht sie zu einem der innovativen Vorreiter der Branche in Deutschland. Über einen integrierten Vertriebsansatz, bei dem Online-Plattformen, stationärer Handel und Außendienst eng miteinander verzahnt sind, können Kunden den Küchenkauf individuell und über alle Kanäle hinweg gestalten. Dazu bündelt die Kiveda Group digitales Know-how und lokale Beratungskompetenz im stationären Handel und im Außendienst. Mit ihrer Kernmarke küchenquelle steht die Kiveda Group für eine zielgerichtete Kundenansprache über mehrere Vertriebswege. Dies umfasst den digitalen Erstkontakt über die Website, die Beratung in den neun hochmodernen Küchenstudios vor Ort, beim Kunden zuhause oder online bis hin zur finalen Montage der Küche. Seit 1978 bietet die Küchen Quelle GmbH deutschlandweit einen Zuhause-Planungsservice für maßgeschneiderte Einbauküchen an. Dank seiner Multichannel-Strategie deckt der Küchen-Spezialist sämtliche relevanten Vertriebswege ab und erreicht so eine breite Kundenbasis. Die Beratung findet dort statt, wo der Kunde sie wünscht - direkt bei ihm Zuhause, im Küchenstudio oder Online. Das gesamte Portfolio der Kiveda Group wird unter der Marke küchenquelle angeboten. Sitz der Kiveda Group Holding GmbH ist Nürnberg. Weitere Funktionen insbesondere Technologieentwicklung sind in Berlin angesiedelt. Die Steuerung der Kiveda Group erfolgt anhand diverser Leistungsindikatoren, sogenannter Fokus-KPIs mit den Top-Kennzahlen Auftragseingang, Umsatz und EBITDA. 2. Forschung und Entwicklung Die Kiveda Group betreibt keine Forschung im eigentlichen Sinne. Gegenstand der Entwicklungstätigkeit ist die Schaffung innovativer Angebote, Verkaufsprozesse und Abwicklungsplattformen für Multichannel-Anbieter für Einbauküchen. Kiveda hat mit der Online-Beratung in Echtzeit eine Neuheit geschaffen und wurde vom Handelsblatt zum Onlineshop des Jahres 2014 ausgezeichnet. Im Anschluss wurde die Technologie fortlaufend weiterentwickelt und seit 2017 vollständig in das Vertriebsportfolio der Küchen Quelle GmbH integriert. Zum Stichtag 31. Dezember 2019 arbeiten zwölf Mitarbeiter dediziert an den IT-Projekten Kiveda.Rooms und Kiveda.Spark, darüber hinaus wurde Leistung Dritter in Höhe von T€ 1.512 in Anspruch genommen. Die gesamten Entwicklungskosten des Geschäftsjahres betrugen T€ 2.159, davon wurden T€ 2.079 aktiviert. Kiveda.Spark wurde im vierten Quartal 2019 und Kiveda.Rooms im zweiten Quartal 2020 in den betriebsbereiten Zustand überführt. Bei Kiveda.Spark handelt es sich um eine durchgängige Systemlandschaft, welche u.a. ein CRM, ERP und DMS System beinhaltet. Hierbei handelt es sich um Standard-Software, welche an unsere Bedürfnisse angepasst wird. Kiveda.Rooms ist eine komplett selbstentwickelte Softwarelösung mit der Zielsetzung ein Mixed-Reality-Erlebnis zu schaffen, welches in den Kundenverkaufsprozess integriert werden kann. Kiveda unterstreicht damit ihre Position als einer der innovativen digitalen Vorreiter im Küchenverkaufsprozess. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Berichtsjahr ist die Gesamtwirtschaft [Quelle: destatis.de] - wie auch 2018 - weitergewachsen, allerdings im Vergleich zum Vorjahr mit einer deutlich verminderten Rate. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes im Jahresdurchschnitt 2019 um 0,6 % höher als im Vorjahr. Ausschlaggebend für die positive Entwicklung der deutschen Wirtschaft im Jahr 2019 war die Inlandsnachfrage, auch wenn diese im Vergleich zu den Vorjahren an Schwung verloren hat. Die privaten Konsumausgaben wuchsen preisbereinigt um 0,8 %. Die Möbel-, Küchen- und Einrichtungsbranche hat 2019 mit 34,2 Milliarden Euro Jahresbruttoumsatz im Vergleich zu 2018 mit 32,9 Milliarden Euro einen 4,0 % höheren Umsatz erzielt [Quelle: BVDM Handelsverband Möbel und Küchen]. Das ergibt sich aus Hochrechnungen zum Jahresende auf Basis des Standes Januar 2020. Küchenmöbel sind mit 26 % Umsatzanteil nach wie vor die stärkste Warengruppe. Der Küchenhandel in Deutschland ist 2019 wertmäßig mit +6,0 % gewachsen, getrieben durch einen erhöhten durchschnittlichen Auftragswert als auch durch die gestiegene Menge [Quelle: GfK]. Es hat sich gezeigt, dass das Direktvertriebsgeschäftsmodell der Küchenquelle durch die Corona-Krise nicht sehr stark beeinträchtigt war. Durch die aktuelle Corona-Lage ist die Kaufbereitschaft im ersten Halbjahr 2020 stark negativ beeinträchtigt. Für das Jahr 2021 wird von einer schrittweisen Erholung ausgegangen [Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie]. 2. Geschäftsverlauf Mit Einbringung der Anteile an der Kiveda Holding GmbH in die Kiveda Group Holding GmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2019 ist der Konzern entstanden. Der Geschäftsverlauf ist maßgeblich durch diese gesellschaftsrechtliche Umstrukturierung geprägt. Die Firma Island Labs GmbH wurde für den Vertrieb von selbstentwickelter Software im Dezember 2019 neugegründet. 3. Lage a) Ertragslage Im Berichtszeitraum wird die Ertragslage des Konzerns ausschließlich durch die Gewinn- und Verlustrechnung der Muttergesellschaft bestimmt. Ein Vorjahresvergleich ist aufgrund der Entstehung dieses Konzerns im Geschäftsjahr und der Erstkonsolidierung nicht möglich. Der Konzern-Jahresfehlbetrag von T€ 61 ergibt sich aus sonstigen betrieblichen Aufwendungen in dieser Höhe. b) Finanzlage Das Stammkapital beträgt € 126.696,00 und wurde 2019 um € 101.696,00 erhöht. Die Kapitalrücklage beträgt €80.570.000,00 und besteht aus der zum Verkehrswert bewerteten Sacheinlage, die im Rahmen der Einbringung der Anteile der Kiveda Holding GmbH in die Kiveda Group Holding GmbH erfolgte. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt T€ 127 und besteht aus Einzahlungen von Eigenkapitalzuführungen der Gesellschafter. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen T€ 7.627 (EB: T€ 0). Die Kiveda Group verfügt zum 31. Dezember 2019 über Kreditlinien in Höhe von T€ 4.700, davon wurden zum Bilanzstichtag T€ 4.630 in Anspruch genommen. Der Finanzmittelfonds am Bilanzstichtag betrug T€ -2.097. Um die Zahlungsfähigkeit in 2019 und 2020 der Kiveda Group zu gewährleisten, wurde durch das Tochterunternehmen Kiveda Holding GmbH im April 2019 mit einer deutschen Bank ein Finanzierungsvertrag über insgesamt T€ 6.000 abgeschlossen, welcher seit Mai 2019 zur Verfügung steht. Im August 2019 wurde die Kreditlinie um weitere T€ 1.700 erhöht. Mit Wirkung zum 31. Juli 2020 wurde die Kreditlinie um T€ 1.000 und mit Wirkung zum 30. April 2021 um weitere T€ 500 reduziert. Der Vertrag ist im Dezember 2019 auf die Muttergesellschaft übertragen worden. Das Eigenkapital beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 80.636 (EB: T€ 12,5). Die Eigenkapitalquote beträgt 74,2 %. c) Vermögenslage Die Vermögenslage der Kiveda Group ist geprägt durch die bilanzierten Markenrechte der Marke küchenquelle in Höhe von T€ 9.044 (EB: T€ 0) sowie durch den Firmenwert der Küchen Quelle GmbH und Island Labs GmbH in Höhe von T€ 78.579. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände sind in Höhe von T€ 2.959 und in Erstellung befindliche selbstgeschaffene Software in Höhe von T€ 757 ausgewiesen. Die unfertigen Erzeugnisse und Leistungen betragen T€ 7.919. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 9.238. Das Eigenkapital von T€ 80.636 ist maßgeblich durch die Einbringung der Anteile der Kiveda Holding GmbH und die damit einhergehende Bewertung zum Verkehrswert geprägt. Die sonstigen Rückstellungen betragen T€ 4.037, welche unter anderem die Drohverlustrückstellung im Zusammenhang mit den Schließungen von Küchenstudios beinhalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betragen T€ 9.908. Dies entspricht 9,1 % der Bilanzsumme. Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen T€ 2.287, davon entfallen T€ 1.889 auf die kreditorischen Debitoren und auf die Steuerverbindlichkeiten T€ 280. Die Finanz- und Vermögenslage der Kiveda Group ist zum Bilanzstichtag aus Sicht der Geschäftsführung stabil und im erwarteten Korridor. Im 2. Quartal 2020 erfolgte eine weitere Finanzierungsmaßnahme der Gesellschafter über T€ 5.726 auf Ebene der Kiveda Group Holding GmbH, die wiederum die Weitergabe der liquiden Mittel an die Kiveda Holding GmbH und ihre Tochtergesellschaften ausdrücklich zugesichert hat. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Steuerung der Kiveda Group erfolgt anhand der Fokus-KPIs Auftragseingang, Umsatzerlöse und EBITDA. Aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Entstehung des Konzerns und Bilanzstichtag und der damit verbundenen stark beschränkten Aussagekraft der Konzerngewinn- und Verlustrechnung kann eine Betragsangabe der finanziellen Leistungsindikatoren erst im Berichtsjahr 2020 erfolgen. III. Chancen- und Risikobericht 1. Risikobericht Das Risikomanagement erfolgt im Kern über die bewährten Instrumente des Reportings und regelmäßige Management Meetings. Das Warenwirtschaftssystem wird zur Informationsgewinnung und zeitnahen Auswertung der Daten genutzt. Die betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden durch individuelle Berichte ergänzt. Es gibt ein Controlling-Team, das regelmäßige Analysen durchführt. Die Liquiditätssteuerung erfolgt auf wöchentlicher Basis. Aus der Risikoanalyse ergaben sich frühzeitige Anhaltspunkte, dass die Zahlungsfähigkeit ohne Zuführung von außen in 2020 nicht aufrecht erhalten hätte werden können, so dass die Geschäftsführung rechtzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen konnte. Anhängige wesentliche Gerichts- oder Aufsichtsverfahren, die zu Ansprüchen gegen die Gesellschaft führen könnten oder die wahrscheinlich nicht erfüllbar sind, bestehen nicht. Es besteht das Risiko des Fachkräftemangels im Vertriebsbereich wodurch das geplante Auftragseingangswachstum nicht realisiert werden kann. Durch unsere bundesweite Vertriebsstruktur besteht allerdings die Chance, regionale Engpässe ausgleichen zu können, weswegen das Risiko als gering erachtet wird. Darüber hinaus besteht das Risiko nicht ausreichend Logistikkapazitäten zur Verfügung stellen zu können und somit das Umsatzziel zu verfehlen. Der weitere Ausbau der Logistikkapazitäten sowie die Reduzierung von regionalen Abhängigkeiten hat für den Fachbereich höchste Priorität. Aus der Ausbreitung des Coronavirus seit Januar 2020 besteht für die Kiveda Group Holding GmbH das Risiko, dass wir aufgrund von Rückgängen der Kaufkraft sowie Ängsten vor einer Ansteckung durch potenzielle Kunden bei der Küchenberatung Absatzeinbußen erleiden werden. Das Risiko wird als mittelmäßig eingeschätzt. Ebenfalls besteht das Risiko, dass durch die Corona-Pandemie die Lieferkette beeinträchtigt wird. Branchenspezifische Risiken Risiken können insbesondere in der Marktbeherrschung durch die großen Möbelhändler gesehen werden. Die Neigung des Wettbewerbs zu aggressiven Rabattaktionen bleibt hoch. Der Wettbewerb der bestehenden Marktteilnehmer im Internet wird zunehmend stärker, was dazu führt, dass heute höhere Kosten für die Positionierung der Marke im Internet notwendig sind. Der Handel mit Küchen findet in einem wettbewerbsintensiven Umfeld statt. Gerade die Großfläche bietet hohe Rabatte und 0 %-Finanzierungen für den Kunden. Risiken können aus Wettbewerbsdruck, aber auch durch Einräumung von Rabatten entstehen. Die Risiken sind aber begrenzt, da die Margen der Verkäufer fortlaufend überwacht werden. Bonitätsrisiken Als mögliche Risikokategorie sind Ausfallrisiken bei Forderungen zu nennen. Dies kann aus Zahlungsausfällen einzelner Kunden, aber auch von Großkunden im Bereich Projektgeschäft resultieren. Die konsequente Anforderung von Anzahlungen stellt ein wesentliches Absicherungsmittel dar. Es ist geplant, keine großen B2B-Aufträge mehr abzuwickeln, was das o.a. Risiko erheblich eindämmen wird. Aufgrund dieser Maßnahmen wird das Risiko als insgesamt gering eingestuft. Finanzrisiken Die Kiveda Group finanziert sich im kurz- und mittelfristigen Bereich über Lieferantenkredite, Bankdarlehen und Kundenanzahlungen und langfristig durch Eigenkapital. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird die Liquidität laufend überwacht und im Rahmen der Unternehmensplanung vorausberechnet. Der im April 2019 abgeschlossene Finanzierungsvertrag ist im Dezember 2019 auf die Kiveda Group Holding GmbH übertragen worden, die nun für die Einhaltung der Financial Covenants und sonstiger Verpflichtungen verantwortlich ist. Um den Liquiditätsbedarf durch den operativen Verlust und den negativen Cash Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit zu finanzieren, erfolgten diverse Kapitalmaßnahmen der unmittel- und mittelbaren Gesellschafter, die die Zahlungsfähigkeit sicherstellten. Die Geschäftsführung geht für das laufende und das folgende Geschäftsjahr von einer ausgeglichenen Liquiditätslage im Konzern aus. Diese setzt allerdings voraus, dass die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen auch wie geplant eintreten. Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten in Bezug auf zentrale Annahmen hat die Geschäftsführung verschiedene Szenarien durchgerechnet, die mögliche Risiken gegenüber dem wahrscheinlichen Szenario abbilden. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen der Liquiditätsplanung nicht oder als unwahrscheinlich eingestufte Szenarien eintreten, z. B. sich erhebliche negative Auswirkungen aus einer zweiten Covid-19 Welle ergeben, ist es für den Konzern erforderlich, weitere Finanzierungsquellen zu erschließen, um eine hinreichende Liquidität im laufenden und folgenden Geschäftsjahr sicherzustellen. Diese Ereignisse und Gegebenheiten deuten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko darstellt. 2. Chancenbericht Die Kiveda-Gruppe zeichnet sich durch ihr Direktvertriebsmodell im deutschen Küchenfachhandel aus. Die weitere Digitalisierung des zugrundeliegenden Verkaufsprozesses bietet enorme Chancen, die Position als einer der innovativen digitalen Vorreiter festzuschreiben und auszubauen. Die Kiveda Group richtet ihre Marketing- und Vertriebsstrategie auf diese Entwicklung aus. Ziel ist es, dem Kunden ein einzigartiges Verkaufserlebnis zu bieten, um durch hohe Kundenzufriedenheit Weiterempfehlungen zu erreichen. Das bundesweite Direktvertriebsmodell wird ergänzt durch die ab März 2020 verbleibenden drei Küchenstudios, den Online-Vertrieb sowie das B2B-Geschäft. All diese Elemente formen das Multichannel-Vertriebskonzept der Kiveda-Group und bieten damit Umsatzchancen in allen Facetten. Dem Wettbewerb am Küchenmarkt wird die Gesellschaft durch Erfahrung, Kundenorientierung, Qualität und hohe Innovationskraft begegnen. Mitte des Geschäftsjahres 2019 ist die Umstellung auf ein integriertes und modernes ERP-System wie auch CRM-System erfolgt. Mit dieser Neuerung hat die Kiveda Group die Chance, sich dem Wettbewerb besser zu stellen und organisches Wachstum zu generieren. Darüber hinaus wurde im 2. Quartal 2020 der Rollout des Mixed-Reality-Konzeptes "Kiveda.Rooms" durch die eigens dafür gegründete Island Labs GmbH durchgeführt. "Kiveda.Rooms" wird ein besonderes Erlebnis im Beratungsgespräch erzeugen und die Beratungsqualität für den Kunden signifikant verbessern. Am 28. Mai 2020 erfolgte der Verkauf der Island Labs GmbH durch die Kiveda Holding GmbH in Höhe von T€ 7.500. Zusätzlich hat die Kiveda Holding GmbH eine mehrjährige Exklusivität im Küchensegment für den Heimatmarkt erhalten. Des Weiteren ist durch die Neustrukturierung im Management sowie die personellen Veränderungen und Anpassungen der zukünftige Wachstumskurs der Kiveda Group auf eine solide Basis gestellt worden. Zudem zeigte sich das Geschäftsmodell, gerade durch das Vertriebskonzept mit eigenen Außendienstmitarbeitern, sehr robust während des Lockdowns im Frühjahr, woraus eher positive Impulse resultieren sollten, für einen möglichen wie auch immer gearteten weiteren Lockdown. Je nach Dauer und Intensität der Maßnahmen in Deutschland im Zusammenhang mit der Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus besteht vor dem Hintergrund, dass unsere Prognose auf der Annahme einer langanhaltenden Epidemie beruht, die Chance, dass die Umsatzentwicklung nur leicht negativ beeinflusst ist. 3. Gesamtaussage Mit der Kernmarke küchenquelle und den bereits entwickelten Systemen und Prozessen ist die Kiveda Group gut für die Zukunft gerüstet und wird noch weitere Entwicklungen vorantreiben, um den zukünftigen Anforderungen der digitalen Veränderungen gerecht zu werden. Vom wachsenden Multichannel-Trend wird die Kiveda Group weiter profitieren. Eine der Hauptaufgaben der Geschäftsführung in Abstimmung mit den Gesellschaftern wird es sein, kurz- und mittelfristig die finanzielle Basis der Gruppe auf solide Beine zu stellen, um die hohen Investitionen in die beschriebenen Wachstumschancen zu finanzieren. Es besteht nach Einschätzung der Geschäftsführung ausreichend Potenzial im Geschäftsmodell, das mit entsprechender Finanzierung, dem Greifen der eingeleiteten Maßnahmen und bei planmäßiger Entwicklung der Gruppe, ausgeschöpft werden kann. IV. Prognosebericht Die Kiveda Group wird an einer nachhaltigen Unternehmensstrategie als Multichannel-Anbieter für hochwertige Einbauküchen festhalten und ihre Position am Markt weiter stärken. Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Die Geschäftsführung hat daraufhin ihre Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung in 2020 angepasst. Aufgrund immer noch bestehender Unsicherheiten der Entwicklung der Pandemie und den wirtschaftlichen Auswirkungen lässt sich das Geschäftsjahr nicht verlässlich prognostizieren. Wir gehen für 2020 unter der Annahme einer länger anhaltenden Pandemie über das Geschäftsjahresende hinaus von einem Auftragseingang sowie Umsatz im hohen zweistelligen Millionenbereich sowie einem negativen, im einstelligen Millionenbereich liegenden EBITDA, aus.
Nürnberg, 11. September 2020 Kiveda Group Holding GmbH Die Geschäftsführung Alexander Möller Andreas Rode Daniel Haberkorn Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
*) Eröffnungsbilanzwerte der Muttergesellschaft Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 03. September 2019 bis 31. Dezember 2019
KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG
KONZERN-EIGENKAPITALSPIEGEL
KONZERNANHANG für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis zum 31. Dezember 2019A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM KONZERNABSCHLUSS UND ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09. Dezember 2019 und wirtschaftlicher Wirkung zum 30. Dezember 2019 haben die bisherigen Gesellschafter der Kiveda Holding GmbH ihre Anteile an der Kiveda Holding GmbH gegen Kapitalerhöhung in die Kiveda Group Holding GmbH eingebracht. Seit diesem Zeitpunkt ist der Kiveda Group Holding Konzern handelsrechtlich entstanden. Der Konzernabschluss wurde unter Berücksichtigung der Wesentlichkeit mit Erstkonsolidierungszeitpunkt 31. Dezember 2019, dem Bilanzstichtag des Mutter- und der Tochterunternehmen, aufgestellt. Für zwei der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen lagen auf diesen Stichtag geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschlüsse vor. Für zwei Gesellschaften liegt ein erstellter Jahresabschluss vor. Für die Tochterunternehmen gelten die Befreiungen des § 264 Abs. 3 HGB. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde nach den Bestimmungen der §§ 290 - 315 HGB aufgestellt. Für die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Gemäß dem Wahlrecht des IDW RS HFA 44 wurden in der Konzernbilanz mangels Vorjahreszahlen als Vergleichszahlen die Eröffnungsbilanzwerte des Mutterunternehmens angegeben. 1. Konsolidierungskreis und Anteilsbesitz In den Konzernabschluss sind neben der Kiveda Group Holding GmbH, Nürnberg, als Mutterunternehmen, folgende Tochterunternehmen einbezogen:
Zwischen der Kiveda Holding GmbH, der Kiveda Deutschland GmbH sowie der Küchen Quelle GmbH bestehen Ergebnisabführungsverträge. 2. Konsolidierungsgrundsätze Kapitalkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgt unter Aufrechnung der Beteiligungswertansätze mit den auf sie entfallenden Anteilen am Eigenkapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. ihrer Erstkonsolidierung nach der Neubewertungsmethode gemäß § 301 HGB. Der sich bei Erstkonsolidierung der Kiveda Holding GmbH ergebende aktive Unterschiedsbetrag in Höhe von T€ 78.579 wurde als Firmenwert behandelt. Die Abschreibung erfolgt auf eine Nutzungsdauer von 15 Jahren wegen der Langlebigkeit der Produkte in der Küchenbranche. Schuldenkonsolidierung Die gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gemäß § 303 Abs. 1 HGB gegeneinander aufgerechnet. Erfolgswirksame Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich dabei nicht. Unwesentliche Aufrechnungsdifferenzen in Höhe von T€ 5 wurden erfolgsneutral behandelt, da es sich lediglich um zeitliche Buchungsunterschiede handelte. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Erträge und Aufwendungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderen konzerninternen Verrechnungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden gegeneinander aufgerechnet (§ 305 HGB). Eine Aufwands- und Ertragskonsolidierung war im Berichtsjahr nicht erforderlich. Zwischenergebniseliminierung Eine Zwischenergebniseliminierung war im Berichtsjahr nicht erforderlich. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften. Die Bilanzierungsgebote und Wahlrechte sind bis auf die latenten Steuern bereits in den Jahresabschlüssen entsprechend der Rechnungslegung des Mutterunternehmens berücksichtigt worden. Die Grundsätze der einheitlichen Bilanzierung (§ 300 HGB) und Bewertung (§ 308 HGB) wurden beachtet. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (Going-Concern-Prämisse) ausgegangen worden. Zu Ereignissen und Gegebenheiten, die auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hindeuten, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann verweisen wir auf den Abschnitt III.1 im Konzernlagebericht. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (aktivierte Entwicklungskosten für die Projekte Kiveda.Spark und Kiveda.Rooms) sind nach Ausübung des Wahlrechts nach § 248 II HGB zu Herstellungskosten aktiviert. Die Herstellungskosten umfassen alle im Entwicklungsprozess anfallenden direkt zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Der Ausweis von Kiveda Spark erfolgt als selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstand und wird über 5 Jahre abgeschrieben. Der Ausweis von Kiveda Rooms erfolgt mangels betriebsbereiten Zustands zum Bilanzstichtag unter der in Erstellung befindlichen selbst geschaffenen Software. Bei betriebsbereitem Zustand erfolgt die Abschreibung über fünf Jahre. Die Ausübung des Aktivierungswahlrechts spiegelt das Potenzial der durchgeführten Entwicklungen in der Vermögenslage besser wider. Nicht aktivierbare aber mit der Entwicklung der Projekte Kiveda.Spark und Kiveda.Rooms zusammenhängende Kosten werden als Forschungskosten klassifiziert und erfolgswirksam erfasst. Da eine Aktivierung der selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände in der Steuerbilanz unzulässig ist, entsteht gegenüber der Handelsbilanz eine temporäre Differenz, die sich innerhalb der geschätzten Nutzungsdauer auflösen wird. Diese Differenz wird in den passiven latenten Steuern abgegrenzt. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich linearer, planmäßiger Abschreibungen angesetzt. Es werden folgende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern zugrunde gelegt: - Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten von 5 - Marke "Küchen Quelle" von 15 - Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 13 Jahren Soweit den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wert beizulegen war, erfolgte bei dauernder Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800 werden im Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Bestandteile der Herstellungskosten sind neben den zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewerteten Materialien die im Zusammenhang mit der Erstellung der Küchen erbrachten Planungsleistungen. Für veraltete und schwer gängige Bestände (Stornoküchen) wurden angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu den Nominalwerten abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu den Nominalwerten angesetzt. Sonstige Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe Rechnung und sind mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Berechnung der latenten Steuern beruht auf temporären und quasi permanenten Differenzen zwischen Bilanzposten aus konzern- und steuerrechtlicher Betrachtungsweise gemäß § 306 HGB. Zur Berechnung der latenten Steuern wird von einem pauschalen Steuersatz von 30 % ausgegangen. Aufgrund von temporären Differenzen besteht zum 31. Dezember 2019 ein Überhang an passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 3.603 (passive latente Steuern: T€ 3.916, aktive latente Steuern: T€ 313). Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge wurden aufgrund der Verlusthistorie der letzten Jahre nur in Höhe des Passivüberhangs auf temporäre Differenzen in Höhe von T€ 3.603 angesetzt. Im Konzern wurde das Wahlrecht zur saldierten Darstellung nach § 306 S. 6 HGB ausgeübt. B. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31.12.2019 ist im Anlagenspiegel dargestellt. Immaterielle Vermögensgegenstände Der Posten betrifft im Wesentlichen den durch Erstkonsolidierung der Kiveda Holding GmbH entstandenen Markenwert in Höhe von T€ 9.044 (EB. T€ 0) sowie den ebenfalls hieraus resultierenden Firmenwert in Höhe von T€ 78.579 (EB. T€ 0). Vorräte Unfertige Erzeugnisse mit T€ 6.254 (EB. T€ 0) betreffen den Auftragsbestand an noch nicht montierten Küchen. Unfertige Leistungen mit T€ 1.664 (EB. T€ 0) betreffen Planungsleistungen der Küchenberater inkl. notwendiger Gemeinkosten. Fertige Erzeugnisse und Waren mit T€ 549 (EB. T€ 0) betreffen den Bestand an Musterküchen und Warenbestand an Elektrogeräten in den stationären Einheiten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen sind um pauschalisierte Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 953 (EB. T€ 0) gekürzt. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind unter anderen Bonusabgrenzungen und Werbekostenzuschüsse von T€ 790 (EB. T€ 0) enthalten. Ebenfalls unter sonstigen Vermögensgegenständen werden Kautionen in Höhe von T€ 185 (EB. T€ 0) ausgewiesen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen. Eigenkapital Gezeichnetes Kapital Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 09. Dezember 2019 wurde das Stammkapital von € 25.000,00 auf € 126.696,00 erhöht. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 23. Dezember 2019. Kapitalrücklagen Die Einbringung der Anteile an der Kiveda Holding GmbH in die Kiveda Group GmbH erfolgte im Berichtsjahr zum Verkehrswert als Sacheinlage in die Kapitalrücklage in Höhe von € 80.570.000,00. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betragen T€ 4.037 (EB. T€ 0). Sie enthalten Rückstellungen für Personal mit T€ 1.224 (EB. T€ 0), ausstehende Rechnungen T€ 682 (EB. T€ 0), Rückstellungen für drohende Verluste T€ 1.044 (EB. T€ 0), Rückstellungen für Reklamationen und Gutschriften T€ 325 (EB. T€ 0), Kosten für Jahresabschluss und -prüfung mit T€ 151 (EB. T€ 0) sowie sonstige Rückstellungen mit T€ 566 (EB. T€ 0). Verbindlichkeiten Struktur, Restlaufzeit und Sicherheiten ergeben sich aus nachstehendem Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind teilweise durch den branchenüblichen Eigentumsvorbehalt aus der Lieferung von Waren gesichert. C. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung besteht im Berichtsjahr ausschließlich aus der Gewinn- und Verlustrechnung der Muttergesellschaft. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden zukünftig nahezu ausschließlich im Inland im Küchengeschäft erzielt. Die Tätigkeitsbereiche als auch die geografisch bestimmten Märkte unterscheiden sich nicht wesentlich. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit T€ 61 entfallen im Wesentlichen auf Beratungs- und Prüfungskosten. D. ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNEIGENKAPITALSPIEGEL Bezüglich des Konzerneigenkapitalspiegels wird auf die Anlage 1.4 verwiesen. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG Der in der Kapitalflussrechnung ausgewiesene negative Finanzmittelbestand in Höhe von T€ -2.097 besteht aus Kassenbeständen und Bankguthaben in Summe von T€ 2.529 und der Ausnutzung einer Kontokorrentlinie T€ 4.626. F. SONSTIGE ANGABEN Die Muttergesellschaft Kiveda Group Holding GmbH hat ihren Sitz in Nürnberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München, Registernummer HRB 252782. Die Geschäftsführung der Kiveda Group Holding GmbH schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2019 der Muttergesellschaft in Höhe von € 60.508,85 auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen aus den Mietverträgen für die Gebäude von jährlich T€ 2.069. Die Verträge haben ein Laufzeitende zwischen 2020 und 2030, die Verpflichtungen betragen insgesamt T€ 8.981. Leasingraten für PKW betragen derzeit jährlich T€ 1.188. Für die im Februar 2018 abgeschlossene Sale-and-lease-back Vereinbarung über IT-Hardware mit Laufzeit bis Februar 2021, belaufen sich die jährlichen Leasingraten auf T€ 122. Die gesamten Verpflichtungen belaufen sich auf T€ 142. Für Druck- und Kopiersysteme fallen im Jahr 2020 T€ 44 an. Die Verträge haben ein Laufzeitende zum April 2021 bzw. September 2022 mit einer Verlängerung um 12 Monate. In Summe ergeben sich daraus Verpflichtungen in Höhe von T€ 70. Zudem besteht ein Avalkredit in Höhe von T€ 300. Beirat Der Beirat ist mit Gesellschafterbeschluss vom 17. Dezember 2019 wie folgt gewählt worden: • Herr Maximilian Kuss, Kaufmann (Vorsitzender) • Herr David Kuczek, Kaufmann • Herr Dominik Schwarz, Kaufmann Die Beiratsmitglieder erhalten keine Vergütung. Geschäftsführer • Ines Oldenburg, ab 3. September mit Eintragung vom 14. November 2019 bis zum 9. Dezember 2019 • Andreas Rode, ab 9. Dezember mit Eintragung vom 23. Dezember 2019 • Alexander Möller, ab 9. Dezember mit Eintragung vom 23. Dezember 2019 • Daniel Haberkorn, mit Eintragung vom 28. Juli 2020 Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde entsprechend § 314 Abs. 3 HGB verzichtet. Angaben nach § 314 Nr. 9 HGB Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers des Konzerns für Konzern- und Einzelabschlussprüfungsleistungen bei einbezogenen Tochterunternehmen gemäß § 314 Nr. 9a HGB beträgt T€ 163. Mitarbeiter Der Konzern beschäftigte zum 31. Dezember 2019 377 Mitarbeiter. Davon waren 230 männlich und 147 weiblich. Nachtragsbericht Im Mai 2020 erfolgten Kapitalerhöhungen durch Investoren in Höhe von insgesamt T€ 5.726 auf Ebene der Kiveda Group Holding GmbH, die wiederum die Weitergabe der liquiden Mittel an die Kiveda Holding GmbH und Ihre Tochtergesellschaften ausdrücklich zugesichert hat. Mit wirtschaftlicher Wirkung zum 1. Juni 2020 wurden verschiedene materielle und immaterielle Vermögensgegenstände der Kiveda Holding GmbH im Wesentlichen die beiden Softwareanwendungen "Rooms" und "Spark" im Wege eines Asset Deals zum Kaufpreis von TEUR 7.500 an die Island Labs GmbH, Berlin, verkauft. Sämtliche Geschäftsanteile der Island Labs GmbH, Berlin, wurden im Vorfeld an verschiedene Dritte verkauft und abgetreten. Im August 2019 wurden die Küchenstudios in Bremen, Düsseldorf, Heilbronn und Ulm geschlossen. Die Schließungen der Stores Reutlingen, Stuttgart, Regensburg, Leipzig, Frankfurt und Augsburg folgten im Zuge des Studiokonzeptes 2.0 im März 2020. Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Laut Schätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft gegenüber 2019 um rund 9 % sinken wird. Für 2020 gehen wir unter der Annahme einer langanhaltenden Pandemie von Umsatzerlösen sowie Auftragseingängen in Höhe eines hohen zweistelligen Millionenbetrags aus. Aktuell ist allerdings keine größere Investitionszurückhaltung zu beobachten, die temporäre Mehrwertsteuersenkung für den Zeitraum Juli 2020 bis Dezember 2020 von 19 % auf 16 % scheint wie erhofft zu wirken.
Nürnberg, 11. September 2020 Kiveda Group Holding GmbH Die Geschäftsführung Alexander Möller Andreas Rode Daniel Haberkorn Entwicklung des Konzernanlagevermögens zum 31. Dezember 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kiveda Group Holding GmbH, Nürnberg Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Kiveda Group Holding GmbH, Nürnberg und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und dem Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Kiveda Group Holding GmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 3. September bis zum 31. Dezember 2019 und - vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angabe A.3 im Konzernanhang sowie die Angaben in Abschnitt III.1 des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter beschreiben, dass sie für das laufende und das folgende Geschäftsjahr von einer ausgeglichenen Liquiditätslage im Konzern ausgehen. Diese setzt allerdings voraus, dass die der Liquiditätsplanung zugrunde liegenden Annahmen auch wie geplant eintreten. Aufgrund der gegenwärtigen Unsicherheiten in Bezug auf zentrale Annahmen hat die Geschäftsführung verschiedene Szenarien durchgerechnet, die mögliche Risiken gegenüber dem wahrscheinlichen Szenario abbilden. Sollten die zugrunde liegenden Annahmen der Liquiditätsplanung nicht oder als unwahrscheinlich eingestufte Szenarien eintreten, z. B. sich erhebliche negative Auswirkungen aus einer zweiten Covid-19 Welle ergeben, ist es für den Konzern erforderlich, weitere Finanzierungsquellen zu erschließen, um eine hinreichende Liquidität im laufenden und folgenden Geschäftsjahr sicherzustellen. Wie in der Angabe A.3 im Konzernanhang und in Abschnitt III.1 des Konzernlageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind ist bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. - holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile. - beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, den 11. September 2020 KPMG
AG
Herr, Wirtschaftsprüfer Behrendt, Wirtschaftsprüferin |
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