Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 5512
Eingetragen
21.3.2005
Branche
Zimmerei und IngenieurholzbauSpezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauErrichtung von Fertigteilbauten
Gegenstand
Maurer-, Beton- und Zimmererarbeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Falk Seeger
seit 21.3.2005
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Seeger Bau GmbH

Kyritz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 484.596,16 401.742,86
I. Sachanlagen 483.145,00 400.352,00
II. Finanzanlagen 1.451,16 1.390,86
B. Umlaufvermögen 1.675.518,91 1.865.980,51
I. Vorräte 631.804,91 1.071.445,13
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 279.841,07 286.366,05
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 24.694,01 74.133,85
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 763.872,93 508.169,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.110,85 2.998,26
Summe Aktiva 2.163.225,92 2.270.721,63

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 1.027.537,94 1.086.317,93
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 912.204,72 1.025.863,63
III. Jahresüberschuss 90.333,22 35.454,30
B. Rückstellungen 59.680,48 41.939,54
C. Verbindlichkeiten 1.076.007,50 1.142.464,16
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 485.962,10 665.281,64
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 590.045,40 477.182,52
Summe Passiva 2.163.225,92 2.270.721,63

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses
(§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen. Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.

ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800 wurden im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Beteiligungen und Wertpapiere des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Am Abschlussstichtag bestehen folgende in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB:


Haftungsverhältnisse

aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürg-schaften

aus Gewährleistungsverträgen


aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde
Verbindlichkeiten
davon durch Pfandrechte oder sonstige Sicherheiten gesichert 15.694,10
davon
Altersversorgung
davon gegenüber verbundenen
Unternehmen
davon gegenüber assoziierten
Unternehmen
gesichert durch:
Summe 0,00 0,00 15.694,10 0,00

SONSTIGE ANGABEN

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 14,75.

UNTERZEICHNUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2023

 

Kyritz, 16.12.2024

gez. , Geschäftsführer Falk Seeger

(Ort) (Datum) (Unterschrift)

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.12.2024.

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