Euracier GmbHLiquidiert

Habichtweg 15, 41468 Neuss, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wuppertal HRB 10702
Eingetragen
29.11.2002
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die Metallbearbeitung
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Vertrieb von Stahlstanzmessern, Verbrauchsgütern und Geräten für die Druck- und Verpackungsindustrie.

Historie

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Management

NameRolle
Fabien Seguinet
seit 2.2.2026
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Euracier GmbH

Wuppertal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

113.963,00

132.694,00

II. Sachanlagen

2.859,00

4.181,34

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

150.095,04

153.408,93

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

20.362,13

48.221,32

III. Guthaben bei Kreditinstituten

49.006,69

61.609,87

C. Rechnungsabgrenzungsposten

2.960,79

4.618,41

D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

211.824,97

156.472,11

Summe Aktiva

551.071,62

561.205,98



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

7.895,03

27.897,97

C. Verbindlichkeiten

543.176,59

533.308,01

Summe Passiva

551.071,62

561.205,98

ANHANG

A.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1.

Bei den Angaben zum Anhang wurde von den größenabhängigen Erleicht-

erungen gem. § 288 HGB weitgehendst Gebrauch gemacht. Im Übrigen

enthält der Anhang die von den §§ 284 und 285 HGB und von allen

sonstigen Einzelbestimmungen im HGB bzw. GmbHG geforderten

Angaben.

2.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der

Büchführung sowie der vorgelegten Unterlagen und der erteilten

Auskünfte erstellt. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses

wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handels-

und Steuerrechtes sowie ggf. ergänzende Bestimmungen des

Gesellschaftsvertrages beachtet.

B.

Angaben zum Rechnungswesen

1.

Für das Unternehmen besteht nach § 238 Abs. 1 HGB Buchführungspflicht.

2.

Die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle erfolgte im Berichtsjahr nach den

Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die Buchführung wird mittels

elektronischer Datenverarbeitung unter Einsatz des Agenda Fibu erstellt.

Das Standardprogramm Finanzbuchhaltung wird dabei als Erfassungs-

und Verarbeitungsprogramm im Bildschirmdialogverkehr eingesetzt.

Neben den Sachkonten bestehen Personenkonten für Gläubiger und

Schuldner.

3.

Das Unternehmen fertigt die Grundlagen der Buchführung, insbesondere

Belege, selbst. Die zur Erstellung der Buchführung erforderlichen

Unterlagen werden regelmäßig zur Kontierung und Verarbeitung an die

Steuerberatungsgesellschaft übergeben.

4.

Als Grundlage für die Kontierung und Auswertung wurde im Berichtsjahr

der DATEV-Kontenrahmen SKR-04 verwandt. Dieser gewährleistet eine

übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes und entspricht den

betrieblichen Erfordernissen.

5.

Alle Geschäftsvorfälle werden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht

erfasst. Die Buchführung ist förmlich ordnungsmäßig und sachlich richtig.

Die Belege werden übersichtlich und geordnet aufbewahrt.

6.

Nebenbuchhaltungen bestehen in Form einer Lohnbuchhaltung und einer

Anlagenbuchhaltung.

7.

Die Lohnbuchhaltung wird unter Einsatz des Programmpaketes LODAS

von Datev erstellt.

8.

Die Anlagenbuchhaltung wird mit dem System Agenda-Anlag geführt.

9.

Die Zahlen des Vorjahresabschlusses sind auf den Konten richtig

vorgetragen. Der Jahresabschluss wurde aus dieser Buchführung

entwickelt.

10.

Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze

sind beibehalten worden.

C.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.

Bilanzierungsmethoden

1.

Die Bilanz, als Handelsbilanz, ist unter Beachtung der Bilanzierungs-

vorschriften des HGB aufgestellt worden. Die angewandten Bilanzierungs-

methoden ergeben sich im Einzelnen aus dem Anhang.

2.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,

Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten,

soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

3.

Die Bilanzierungsverbote des § 248 Abs.1 und 2 HGB wurden beachtet.

4.

Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.

Die Auflösung von Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem

Verbrauch.

5.

Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen

des § 250 HGB gebildet.

6.

Soweit Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB bestehen, sind diese

gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.

Bestandsnachweise

1.

Die Leistungsforderungen und -verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten

zum Bilanzstichtag bestätigt.

2.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten

sind einzeln aufgezeichnet.

3.

Die Bestände an flüssigen Mitteln sind durch Rechnungsabschlüsse

der kontoführenden Bankinstitute zum Bilanzstichtag belegt.

4.

Bezüglich der Rückstellungen liegen Einzelberechnungen vor.

III.

Gliederung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der

handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften (§§ 266 und 275 HGB).

Die Darstellungsgrundsätze ergeben sich im Einzelnen aus dem Anhang.

IV.

Bewertungsmethoden

1.

Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den Grundsätzen

ordnungsmäßiger Buchführung. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze

(§ 252 (1) Nr. 1-6 HGB )sind beachtet worden.

2.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche, noch rechtliche Gründe

entgegen.

3.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-

kosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibung

vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen

Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend

steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Für bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungs-

kosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde ein Sammelposten

i.S § 6 Abs. 2a EStG gebildet.

4.

Bei dem immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich

um dem Kauf von Kundenstammdaten für Stanzmesser und Schneidlinien

der Firma Heckenrose Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG.

Der ursprüngliche Kaufpreis betrug € 281.210,--. Die jährliche

Abschreibung beträgt € 18.731,-- dies entspricht einer Nutzungsdauer

von 15 Jahren.

5.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter

Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Unverzinsliche Forderungen mit Restlaufzeit von über einem Jahr

wurden, soweit wirtschaftlich angemessen, abgezinst.

6.

Wegen der Ungewissheiten bei späteren Verlustrechnungen wurde auf

den Ansatz aktiver latenter Steuern (§274 Abs. 1 S. 4 HGB) verzichtet.

7.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag vermindert um

Verlustvorträge angesetzt.

8.

Rückstellungen wurden unter Beachtung des Grundsatzes kaufmännischer

Vorsicht für alle erkennbaren Risiken gebildet.

9.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

D.

Angaben zu Bilanzpositionen

I.

Verbindlichkeitenspiegel

-entfällt-

II.

Forderungen und Verbindlichkeiten i.S. des § 42 Abs. 3 GmbHG

1.

Die Gesellschaft schuldet dem Gesellschafter aus erhaltenen Darlehen

EURO 491.829,55. Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß mit 4,9 % p.a..

2.

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß

§ 251 HGB bestanden Abschlußstichtag nicht.

E.

Angaben zu G.u.V.- Posten

- entfällt -

F.

Lagebericht

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde als kleine Kapital-

gesellschaft gem. § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.

G.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft hat einen Mietvertrag für die Betriebsräume

abgeschlossen.

Das Mietverhältnis beginnt am 01.06.2004 und endet am 31.05.2006. Es

verlängert sich jeweils um 1 Jahr, wenn nicht eine Seite unter Einhaltung

einer Frist von 3 Monaten der Verlängerung widerspricht.

Der monatliche Mietzins beträgt EURO 510,--.

Am 20.02.2008 wurde ein Leasingvertrag zwischen Euracier GmbH und

der Toyota Leasing GmbH abgeschlossen. Die monatliche Leasingrate

beträgt netto € 318,27. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 21.05.2008

bis 01.05.2011.

Die finanziellen Verpflichtungen belaufen sich somit über die

verbleibende Vertragslaufzeit auf € 1.909,42.

H.

Überschuldung

Wegen der zum Bilanzstichtag bestehenden Überschuldung hat die

Euracier SAS, Frankreich hinsichtlich des unter Passiva C. Nr. 3

ausgewiesenen 'Darlehens eine Rangrücktrittserklärung bis zur Höhe

von € 250.000,00 abgegeben.

Demgemäß bleiben bei der Aufstellung eines Überschuldungsstatus

bis zu € 250.000,00 außer Ansatz. Folglich ist zum Bilanzstichtag

31.12.2010 eine Überschuldung nicht gegeben.

Unterzeichnung gem. § 245 HGB

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses,

wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

Wuppertal, den .......................................................... 2011

Fabien Seguinet

Knut Güldner

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.05.2011

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