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A.
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Allgemeine Angaben zum
Jahresabschluss
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1.
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Bei den Angaben zum Anhang
wurde von den größenabhängigen
Erleicht-
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erungen gem. § 288 HGB
weitgehendst Gebrauch gemacht. Im Übrigen
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enthält der Anhang die von
den §§ 284 und 285 HGB und von allen
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sonstigen Einzelbestimmungen im
HGB bzw. GmbHG geforderten
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Angaben.
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2.
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Der vorliegende Jahresabschluss
wurde auf der Grundlage der
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Büchführung sowie der
vorgelegten Unterlagen und der erteilten
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Auskünfte erstellt. Bei
der Erstellung des Jahresabschlusses
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wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handels-
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und Steuerrechtes sowie ggf.
ergänzende Bestimmungen des
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Gesellschaftsvertrages
beachtet.
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B.
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Angaben zum Rechnungswesen
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1.
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Für das Unternehmen
besteht nach § 238 Abs. 1 HGB
Buchführungspflicht.
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2.
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Die Aufzeichnung der
Geschäftsvorfälle erfolgte im
Berichtsjahr nach den
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Grundsätzen
ordnungsmäßiger Buchführung. Die
Buchführung wird mittels
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elektronischer
Datenverarbeitung unter Einsatz des Agenda Fibu
erstellt.
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Das Standardprogramm
Finanzbuchhaltung wird dabei als Erfassungs-
|
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und Verarbeitungsprogramm im
Bildschirmdialogverkehr eingesetzt.
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Neben den Sachkonten bestehen
Personenkonten für Gläubiger und
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Schuldner.
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3.
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Das Unternehmen fertigt die
Grundlagen der Buchführung, insbesondere
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Belege, selbst. Die zur
Erstellung der Buchführung erforderlichen
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Unterlagen werden
regelmäßig zur Kontierung und
Verarbeitung an die
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Steuerberatungsgesellschaft
übergeben.
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4.
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Als Grundlage für die
Kontierung und Auswertung wurde im Berichtsjahr
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der DATEV-Kontenrahmen SKR-04
verwandt. Dieser gewährleistet eine
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übersichtliche Ordnung des
Buchungsstoffes und entspricht den
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betrieblichen
Erfordernissen.
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5.
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Alle
Geschäftsvorfälle werden
vollständig, fortlaufend und zeitgerecht
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erfasst. Die Buchführung
ist förmlich ordnungsmäßig und
sachlich richtig.
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Die Belege werden
übersichtlich und geordnet aufbewahrt.
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6.
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Nebenbuchhaltungen bestehen in
Form einer Lohnbuchhaltung und einer
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Anlagenbuchhaltung.
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7.
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Die Lohnbuchhaltung wird unter
Einsatz des Programmpaketes LODAS
|
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von Datev erstellt.
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8.
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Die Anlagenbuchhaltung wird mit
dem System Agenda-Anlag geführt.
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9.
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Die Zahlen des
Vorjahresabschlusses sind auf den Konten
richtig
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vorgetragen. Der
Jahresabschluss wurde aus dieser
Buchführung
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entwickelt.
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10.
|
Die auf den Jahresabschluss
angewendeten Darstellungsgrundsätze
|
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sind beibehalten worden.
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|
C.
|
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
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I.
|
Bilanzierungsmethoden
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1.
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Die Bilanz, als Handelsbilanz,
ist unter Beachtung der Bilanzierungs-
|
|
vorschriften des HGB
aufgestellt worden. Die angewandten
Bilanzierungs-
|
|
methoden ergeben sich im
Einzelnen aus dem Anhang.
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2.
|
Im Jahresabschluss sind
sämtliche Vermögensgegenstände,
Schulden,
|
|
Rechnungsabgrenzungsposten,
Aufwendungen und Erträge enthalten,
|
|
soweit gesetzlich nichts
anderes bestimmt ist.
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3.
|
Die Bilanzierungsverbote des
§ 248 Abs.1 und 2 HGB wurden beachtet.
|
|
4.
|
Rückstellungen sind nur im
Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet.
|
|
Die Auflösung von
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem
|
|
Verbrauch.
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5.
|
Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nur im Rahmen der Bestimmungen
|
|
des § 250 HGB
gebildet.
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6.
|
Soweit
Haftungsverhältnisse i.S. des § 251 HGB
bestehen, sind diese
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|
gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
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II.
|
Bestandsnachweise
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1.
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Die Leistungsforderungen und
-verbindlichkeiten sind durch Saldenlisten
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zum Bilanzstichtag
bestätigt.
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2.
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Die sonstigen
Vermögensgegenstände und sonstigen
Verbindlichkeiten
|
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sind einzeln aufgezeichnet.
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3.
|
Die Bestände an
flüssigen Mitteln sind durch
Rechnungsabschlüsse
|
|
der kontoführenden
Bankinstitute zum Bilanzstichtag belegt.
|
|
4.
|
Bezüglich der
Rückstellungen liegen Einzelberechnungen
vor.
|
|
III.
|
Gliederung
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|
|
Die Gliederung des
Jahresabschlusses erfolgte unter Anwendung der
|
|
handelsrechtlichen
Gliederungsvorschriften (§§ 266 und 275
HGB).
|
|
Die Darstellungsgrundsätze
ergeben sich im Einzelnen aus dem Anhang.
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IV.
|
Bewertungsmethoden
|
|
|
1.
|
Die angewandten
Bewertungsmethoden entsprechen den
Grundsätzen
|
|
ordnungsmäßiger
Buchführung. Die allgemeinen
Bewertungsgrundsätze
|
|
(§ 252 (1) Nr. 1-6 HGB
)sind beachtet worden.
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|
2.
|
Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
|
|
ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche, noch rechtliche Gründe
|
|
entgegen.
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3.
|
Das Sachanlagevermögen
wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungs-
|
|
kosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige
Abschreibung
|
|
vermindert. Die Abschreibungen
wurden nach der voraussichtlichen
|
|
Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend
|
|
steuerlichen Vorschriften
linear und degressiv vorgenommen.
|
|
Für bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs-
|
|
kosten zwischen € 150,00
und € 1.000,00 wurde ein Sammelposten
|
|
i.S § 6 Abs. 2a EStG
gebildet.
|
|
|
4.
|
Bei dem immateriellen
Vermögensgegenständen handelt es sich
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|
um dem Kauf von
Kundenstammdaten für Stanzmesser und
Schneidlinien
|
|
der Firma Heckenrose
Werkzeugfabrik GmbH & Co. KG.
|
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Der ursprüngliche
Kaufpreis betrug € 281.210,--. Die
jährliche
|
|
Abschreibung beträgt
€ 18.731,-- dies entspricht einer
Nutzungsdauer
|
|
von 15 Jahren.
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|
|
5.
|
Die Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurden unter
|
|
Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
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|
Unverzinsliche Forderungen mit
Restlaufzeit von über einem Jahr
|
|
wurden, soweit wirtschaftlich
angemessen, abgezinst.
|
|
6.
|
Wegen der Ungewissheiten bei
späteren Verlustrechnungen wurde auf
|
|
den Ansatz aktiver latenter
Steuern (§274 Abs. 1 S. 4 HGB) verzichtet.
|
|
7.
|
Das gezeichnete Kapital ist zum
Nennbetrag vermindert um
|
|
Verlustvorträge
angesetzt.
|
|
|
8.
|
Rückstellungen wurden
unter Beachtung des Grundsatzes
kaufmännischer
|
|
Vorsicht für alle
erkennbaren Risiken gebildet.
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|
9.
|
Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
|
|
D.
|
Angaben zu Bilanzpositionen
|
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|
I.
|
Verbindlichkeitenspiegel
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|
-entfällt-
|
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|
II.
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Forderungen und
Verbindlichkeiten i.S. des § 42 Abs. 3
GmbHG
|
|
1.
|
Die Gesellschaft schuldet dem
Gesellschafter aus erhaltenen Darlehen
|
|
EURO 491.829,55. Die Verzinsung
erfolgt vertragsgemäß mit 4,9 %
p.a..
|
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2.
|
Haftungsverhältnisse aus
nicht bilanzierten Verbindlichkeiten
gemäß
|
|
§ 251 HGB bestanden
Abschlußstichtag nicht.
|
|
E.
|
Angaben zu G.u.V.- Posten
|
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|
- entfällt -
|
|
|
|
F.
|
Lagebericht
|
|
|
Auf die Erstellung eines
Lageberichtes wurde als kleine Kapital-
|
|
gesellschaft gem. § 264
Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet.
|
|
G.
|
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
|
|
Die Gesellschaft hat einen
Mietvertrag für die Betriebsräume
|
|
abgeschlossen.
|
|
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Das Mietverhältnis beginnt
am 01.06.2004 und endet am 31.05.2006. Es
|
|
verlängert sich jeweils um
1 Jahr, wenn nicht eine Seite unter Einhaltung
|
|
einer Frist von 3 Monaten der
Verlängerung widerspricht.
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Der monatliche Mietzins
beträgt EURO 510,--.
|
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Am 20.02.2008 wurde ein
Leasingvertrag zwischen Euracier GmbH und
|
|
der Toyota Leasing GmbH
abgeschlossen. Die monatliche Leasingrate
|
|
beträgt netto €
318,27. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom
21.05.2008
|
|
bis 01.05.2011.
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|
|
Die finanziellen
Verpflichtungen belaufen sich somit über
die
|
|
verbleibende Vertragslaufzeit
auf € 1.909,42.
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|
H.
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Überschuldung
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Wegen der zum Bilanzstichtag
bestehenden Überschuldung hat die
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Euracier SAS, Frankreich
hinsichtlich des unter Passiva C. Nr. 3
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ausgewiesenen 'Darlehens eine
Rangrücktrittserklärung bis zur
Höhe
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von € 250.000,00
abgegeben.
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Demgemäß bleiben bei
der Aufstellung eines Überschuldungsstatus
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bis zu € 250.000,00
außer Ansatz. Folglich ist zum
Bilanzstichtag
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31.12.2010 eine
Überschuldung nicht gegeben.
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Unterzeichnung gem. § 245
HGB
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Die inhaltliche Richtigkeit und
Vollständigkeit des Jahresabschlusses,
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|
wie er sich aus diesem Bericht
ergibt, wird hiermit versichert.
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Wuppertal, den
..........................................................
2011
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Fabien Seguinet
|
|
Knut Güldner
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