Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
B.U.S. Engineering GmbH
Frühlingstraße 10, 76275 Ettlingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Günter Bukowski seit 5.3.2013 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
B.U.S. Engineering GmbHEttlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015Bilanz zum 30. September 2015AKTIVA
B.U.S. Engineering GmbH, Ettlingen Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenEs handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB, von den Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss der Firma B.U.S Engineering GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,-- EURO wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:
Der Jahresabschluss wurde aufgrund der mir vorgelegten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt. Die Buchführung und das Inventar habe ich auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.
Mülheim an der Ruhr, den 10. Juni 2016 Jürgen Heckhoff, Steuerberater |
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