Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 716507
Eingetragen
8.1.1993
Branche
Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für Fachplanung von sonstigen technischen Anlagen
Gegenstand
Die Forschung, Planung, Entwicklung und Vertrieb verfahrenstechnischer Anlagen, insbesondere in der Umwelttechnik, Anlagen in der Chemie, Petro- /Mineralölindustrie und Kraftwerksanlagen. Übernahme und Abwicklung von Aufträgen, insbesondere betreffend die Durchführung von: 1. Umweltberatungsleistungen, Behördenengineering, Sicherheits- und Betriebsanalysen; 2. Energieberatung und Erstellung von Wärmenutzungskonzepten für Industrieanlagen; 3. Basic- und Detailengineering; 4. Projektmanagement, Bauleitung und Überwachung von Industrieanlagen; 5. Technische Dokumentation verfahrenstechnischer Apparate und Anlagen; 6. Beratungs- und Systemplanung, Anwendungsentwicklung, Vertrieb von Hard- und Software für industrielle Informations- und Dokumentationssysteme.

Historie

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Management

NameRolle
Günter Bukowski
seit 5.3.2013
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

B.U.S. Engineering GmbH

Ettlingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015

Bilanz zum 30. September 2015

AKTIVA

2015 2014
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN      
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00   2,00
II. Sachanlagen 23.114,00 23.116,00 26.741,00
B. UMLAUFVERMÖGEN      
1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.170,14   46.739,19
- davon mit einer Restlaufzeit von unter 1 Jahr EUR 35.033,73/Vj: 46.739,19      
- davon aus Steuern EUR 6.136,41/Vj: 0,00      
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.253,30 54.423,44 69.362,08
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN   5.531,19 1.076,58
SUMME Aktiva   83.070,63 143.920,85

PASSIVA

     
    2015 2014
    EUR EUR
A. EIGENKAPITAL      
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59   25.564,59
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 4.362,85   7.571,94
III. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag 14.466,79 44.394,23 31.790,91
B. RÜCKSTELLUNGEN   10.658,79 15.645,46
C. VERBINDLICHKEITEN   28.017,61 63.347,95
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu 1 Jahr EUR 14.570,06/Vj: 21.488,78      
- davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 4.811,34/Vj: 25.500,00      
- davon aus Steuern EUR 8.636,21/Vj: 16.359,17      
SUMME Passiva   83.070,63 143.920,85

 

B.U.S. Engineering GmbH, Ettlingen

Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Es handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB, von den Erleichterungen wurde Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss der Firma B.U.S Engineering GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von 150,-- EURO wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt:

Geschäftsführer: Günter Bukowski

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der mir vorgelegten Buchführung, der vorgelegten Unterlagen und der erteilten Auskünfte erstellt.

Die Buchführung und das Inventar habe ich auf seine Plausibilität beurteilt. Dabei sind mir keine Sachverhalte bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses sprechen.

 

Mülheim an der Ruhr, den 10. Juni 2016

Jürgen Heckhoff, Steuerberater

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