Autoteile
Werther GmbH
Werther
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.740,00 |
8.464,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.740,00 |
8.464,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
692.548,78 |
1.262.137,24 |
| I.
Vorräte |
250.775,52 |
422.762,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
125.801,54 |
456.875,97 |
| davon
gegen Gesellschafter |
1.778,08 |
238.523,04 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
315.971,72 |
382.498,87 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.491,20 |
| Aktiva |
701.288,78 |
1.272.092,44 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
560.448,75 |
819.890,44 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
394.890,44 |
595.116,37 |
| III.
Jahresüberschuss |
115.558,31 |
174.774,07 |
| B.
Rückstellungen |
6.725,36 |
69.162,95 |
| C.
Verbindlichkeiten |
134.114,67 |
383.039,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
134.114,67 |
383.039,05 |
| Passiva |
701.288,78 |
1.272.092,44 |
Anhang
Autoteile Werther GmbH
Ziegelstr. 3, 33824 Werther
1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Autoteile Werther GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes
(GmbHG) zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275
Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für
Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und
Verlustrechnung gewählt.
Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung
eines Lageberichtes verzichtet.
Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine
zusätzlichen Angaben erforderlich.
Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der
Darstellung, insbesondere der Gliederung der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung,
beibehalten.
Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.
Gem § 274 a HGB finden die
größenabhängigen Erleichterungen Anwendung
bezüglich
1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines
Anlagegitters
2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen
bestimmter Forderungen im Anhang
3. § 268 (5) S 3 HGB keine
Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
4. § 268 (6) HBG keine Angaben über
eventuell vorhandene Rechnungs-abgrenzungsposten nach
§ 250 (3)
Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in §
277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen
befreit.
Gem § 288 HGB wird von den
größenabhängigen Erleichterungen bei den
Angaben nach § 264c Absatz 2 Satz 9, § 265
Absatz 4 Satz 2, § 284 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3,
§ 285 Nummer 2, 3, 4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nummer
10 bis 12, 14, 15, 15a, 17 bis 19, 21, 22, 24, 26 bis 30,
32 bis 34 zu machen
II.
Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden
für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig,
einheitlich ausgeübt.
2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter
sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen
angesetzt.
3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen
wurden linear und, soweit zulässig, degressiv
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter
wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in
voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten
Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden
entsprechend fortgeschrieben.
6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem.
§ 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des
Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen
gebucht.
7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder
niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen
der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger
ist, wurde dieser angesetzt.
8. Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren
Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung
getragen.
9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und
liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von
Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert
bilanziert.
10. Rückstellungen wurden für alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem
Umfang gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Eine Aufgliederung der sonstigen
Vermögensgegenstände gemäß der
Laufzeit erfolgt bei
der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.
2. Die Steuerrückstellungen betreffen die
Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer (nicht
fällig), sowie Nebensteuern
3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten
gemäß der Laufzeit über einem Jahr
erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der
Klarheit.
§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet
keine Anwendung.
IV.
Sonstige Angaben
§ 285 S 1 Nr 1 a ) HGB Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren beträgt 0,00 €.
§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder
Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse
nicht eingegangen.
§ 285 S 1 Nr 10 HGB
Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Eugen
Enes.
§ 285 S 1 Nr 11ff HGB keine Angaben notwendig
sonstige Berichtsbestandteile
Herr Eugen Enes
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024
festgestellt.
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