Stammdaten

Register
Amtsgericht Gütersloh HRB 8563
Eingetragen
29.6.2010
Branche
Großhandel mit Kraftwagenteilen und -zubehörTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehörGroßhandel mit Krafträdern, Kraftradteilen und -zubehör
Gegenstand
der Handel mit Autoersatzteilen

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Eugen Enes
seit 24.1.2011
Geschäftsführer
Paul Becher
seit 29.6.2010
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Eugen EnesATO Holding GmbH
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Werther
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Autoteile Werther GmbH

Werther

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 8.740,00 8.464,00
I. Sachanlagen 8.740,00 8.464,00
B. Umlaufvermögen 692.548,78 1.262.137,24
I. Vorräte 250.775,52 422.762,40
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125.801,54 456.875,97
davon gegen Gesellschafter 1.778,08 238.523,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 315.971,72 382.498,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.491,20
Aktiva 701.288,78 1.272.092,44

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 560.448,75 819.890,44
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Gewinnvortrag 394.890,44 595.116,37
III. Jahresüberschuss 115.558,31 174.774,07
B. Rückstellungen 6.725,36 69.162,95
C. Verbindlichkeiten 134.114,67 383.039,05
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 134.114,67 383.039,05
Passiva 701.288,78 1.272.092,44

Anhang

Autoteile Werther GmbH
Ziegelstr. 3, 33824 Werther

1. Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I.  Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Autoteile Werther GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (275 Abs. 2 HGB) gegliedert worden. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Gem § 267 (1) HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft.

Gem § 264 (1) S 4 HGB wird auf die Erstellung eines Lageberichtes verzichtet.

Gem § 264 (2) S 2 HGB sind im Anhang keine zusätzlichen Angaben erforderlich.

Gem § 265 (1) S HGB wurden die Form der Darstellung, insbesondere der Gliederung der
Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung, beibehalten.

Gem § 265 (2) HGB wird zu jedem Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
der entsprechende Vorjahresvergleichswert angegeben.

Gem § 274 a HGB finden die größenabhängigen Erleichterungen Anwendung bezüglich
1. § 268 (2) HGB keine Aufstellung eines Anlagegitters
2. § 268(4) S2 HGB keine Erläuterungen bestimmter Forderungen im Anhang
3. § 268 (5) S 3 HGB keine Erläuterungen bestimmter Verbindlichkeiten im Anhang
4. § 268 (6) HBG keine Angaben über eventuell vorhandene Rechnungs-abgrenzungsposten nach § 250 (3)

Gem § 276 S 2 HGB ist die GmbH von den in § 277 (4) S 2 u 3 verlangten Erläuterungen
befreit.

Gem § 288 HGB wird von den größenabhängigen Erleichterungen bei den
Angaben nach § 264c Absatz 2 Satz 9, § 265 Absatz 4 Satz 2, § 284 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3, § 285 Nummer 2, 3, 4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nummer 10 bis 12, 14, 15, 15a, 17 bis 19, 21, 22, 24, 26 bis 30, 32 bis 34 zu machen

II.  Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


1. Steuerliche Ansätze und Wahlrechte wurden für Handels- und Steuerbilanz, soweit zulässig, einheitlich aus­geübt.

2. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Wirtschaftsgüter sowie unter Beachtung der amtlichen Abschreibungstabellen angesetzt.

3. Die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wurden linear und, soweit zulässig, degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.

4. Erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

5. So genannte geringwertige Wirtschaftsgüter wurden, soweit zulässig, im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Die in Vorjahren gebildeten Sammelposten sind von untergeordneter Bedeutung und werden entsprechend fortgeschrieben.

6. Entsprechend der geltenden Rechtslage wurden gem. § 7 I 4 EStG bei Zugängen im Laufe des Geschäftsjahres nur zeitanteilige Abschreibungen gebucht.

7. Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. In Fällen, in denen der beizulegende Wert gem. § 253 (3) HGB niedriger ist, wurde dieser angesetzt.

8. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.

9. Die sonstigen Vermögensgegenstände und liquiden Mittel sind mit dem Nennwert, im Falle von Versicherungsleistungen mit dem Rückkaufswert bilanziert.

10. Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

11. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

1. Eine Aufgliederung der sonstigen Vermögensgegenstände gemäß der Laufzeit erfolgt bei
der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

2. Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschafts- Gewerbe- und Umsatzsteuer (nicht
fällig), sowie Nebensteuern

3. Eine Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten gemäß der Laufzeit über einem Jahr
erfolgt bei der Aufgliederung aus Gründen der Klarheit.

§ 284 (2) Nr 2 HGB (fremde Währung) findet keine Anwendung.

IV.  Sonstige Angaben


§ 285 S 1 Nr 1 a ) HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 €.

§ 285 S 1 Nr 9 c) HGB Vorschüsse oder Kredite wurden nicht vergeben, Haftungsverhältnisse nicht eingegangen.

§ 285 S 1 Nr 10  HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr war Herr Eugen Enes.

§ 285 S 1 Nr 11ff HGB keine Angaben notwendig

sonstige Berichtsbestandteile


Herr Eugen Enes


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024 festgestellt.

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