IN
Imagehome GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 24.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.412,00 |
| I.
Sachanlagen |
8.412,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.407,64 |
| I.
Vorräte |
2.296,50 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
6.730,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.380,99 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
141.488,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
236.307,76 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
166.488,12 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
141.488,12 |
| B.
Rückstellungen |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
233.007,76 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
233.007,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
236.307,76 |
sonstige Berichtsbestandteile
Anhang "
IN Imagehome GmbH", Ingolstadt
1. Allgemeine Grundsätze
Der Jahresabschluss Januar bis Dezember 2019 der "IN
Imagehome GmbH" mit Sitz in Ingolstadt ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches §§ 238 ff,
§§ 242 ff und §§ 264 ff HGB
aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S. von § 267 I HGB bzw. i.V.m. § 267a
I HGB eine Kleinstkapitalgesellschaft. Die Gliederung
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt
entsprechend den §§ 266 II und III und 275
II HGB (Gesamtkostenverfahren).
Die Gesellschaft wurde am 24. Januar 2019 durch
Bargründung i.H.v. € 25.000 gegründet.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Sachanlagen einschließlich Leasing
Sonderzahlungen auf KfZ werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten i.S.v. § 253 I S. 1 i.V.m. III HGB,
vermindert um planmäßige und
außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Reparaturkosten werden sofort als Aufwand verrechnet.
Den planmäßigen Abschreibungen werden
überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre.
Bewegliche Anlagegegenstände werden nach der linearen
Methode abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter
werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und als
Abgang behandelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nennwert
bilanziert. Die erkennbaren Einzelrisiken werden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde nicht durch eine
Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.
Die "Übrigen Rückstellungen"
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Für gegebene
Vertragsrisiken wurden entsprechende Rückstellungen
gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres werden - unabhängig vom Zeitpunkt
der Zahlung - berücksichtigt, wenn sie realisiert
sind. Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge
werden nur dann berücksichtigt, soweit sie auf das
Geschäftsjahr entfallen.
3. Sonstiges
Die Gesellschaft wurde zunächst unter der Firma
"Bossmann GmbH Ingolstadt" mit Sitz in Ingolstadt am 24.
Januar 2019 gegründet und in 2020 auf die Firma "IN
Imagehome GmbH" geändert. Unternehmensgegenstand der
Gesellschaft ist die Haus- und Wohnungssanierung und mit
vorstehenden Zwecken sonstige im Zusammenhang stehende
Tätigkeiten.
Mit Beschluss über die Satzungsänderung mit
der Beurkundungs URNr. 659/20 vom 06. Mai 2010 wurde die
Firma in "IN Imagehome GmbH" geändert.
Ein mit der Bossmann Franchise GmbH mit Sitz in
Düsseldorf im Febr. 2019 abgeschlossener Franchise
Vertrag wurde vom geschäftsführerden
Gesellschafter Thomas Birner im Frühjahr
2020 gekündigt.
Der Jahresabschluss der "IN Imagehome GmbH" mit Sitz
in 85055 Ingolstadt zum 31. Dezember 2019 zeigt einen
Jahresfehlbetrag i.H.v. € 166.488,12, welcher von der
Gesellschaft hingenommen werden musste und zu einem "Nicht
durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag" i.H.v. €
141.488,12 geführt hat. Dabei bleibt im Besonderen zu
berücksichtigen, dass per 31. Dezember 2019 angesetzte
"Erhaltene Anzahlungen" i.H.v. € 198.933,30 in
Ermangelung der Realisation der Umsatzerlöse i.S.v.
§ 252 I Nr. 4 HGB noch zu keiner
ergebniserhöhenden Umgliederung auf Umsatzerlöse
führen konnte.
Entsprechend einer uns am 22. Mai 2020 vom
Geschäftsführer zur Verfügung gestellten
Analyse der "Erhaltene Anzahlungen" sind per
30. Juni 2020 € 92.119,55 auf Umsatzerlöse
umzugliedern, was zu einer entsprechenden Reduzierung des
Verlustvortrages führt.
Die Zahlungsfähigkeit ist bei einem Bankguthaben
i.H.v. € 74.845,18 per 31. August 2020 gegeben.
Entsprechend einem am 20. Okt. 2020 i.S.v. § 42a
II GmbHG vorgenommenen Gesellschafter-beschluss wurde der
vorliegende Jahresabschluss per 31. Dezember 2019
festgestellt und der Jah-resfehlbetrag i.H.v. €
166.488,12 auf neue Rechnung vorgetragen.
Ingolstadt, den 20. Okt. 2020
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.10.2020 festgestellt.
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