DoBa Solar
GmbH
Üchtelhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
233.166,00 |
83.693,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
444,00 |
|
| II.
Sachanlagen |
162.722,00 |
83.693,00 |
| III.
Finanzanlagen |
70.000,00 |
|
| B.
Umlaufvermögen |
1.820.680,95 |
4.041.242,13 |
| I.
Vorräte |
1.573.207,32 |
3.716.752,31 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
183.867,60 |
220.600,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
63.606,03 |
103.889,26 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
26.886,72 |
12.470,12 |
| Aktiva |
2.080.733,67 |
4.137.405,25 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
237.597,45 |
195.885,37 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
183.385,37 |
153.722,21 |
| III.
Jahresüberschuss |
41.712,08 |
29.663,16 |
| B.
Rückstellungen |
24.480,00 |
19.600,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.818.656,22 |
3.921.919,88 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.562.266,59 |
3.533.803,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
256.389,63 |
388.116,25 |
| Summe
Passiva |
2.080.733,67 |
4.137.405,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Firma DoBa Solar GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in den
§ 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die
Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethode
Das Anlagevermögen wurde gem. § 253 HGB
angesetzt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend amtlichen
Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
mit einem Wert bis zu 800,00 € wurden im Jahr der
Anschaffung sofort abgeschrieben, da von untergeordneter
Bedeutung.
Der Ansatz der Vorräte, RHB, in Arbeit
befindliche Aufträge bzw. fertige, nicht abgerechnete
Arbeiten erfolgte gem. § 253 Abs. 3, § 255 HGB zu
den Anschaffungs-Herstellungskosten.
Bei den Herstellungskosten wurden keine
Fremdkapitalzinsen miteinbezogen.
Sofern Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die Forderungen wurden gem. § 253 HGB angesetzt.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos
wurde eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Zweifelhafte Forderungen waren nicht anzusetzen.
Der Ansatz der Sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Die Bestände stimmen mit dem Kassenbuch bzw.
Kontoauszügen überein.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden gem.
§ 250 HGB angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Der Verlustvortrag wurde aus dem Vorjahr
übernommen.
Die Rückstellungen wurden gem. § 249 HGB
gebildet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet in
Höhe des Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung anzusetzen war (§ 253
HGB). Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 HGB mit
dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.07.2025
festgestellt.
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