Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 98724
Vorher
IJP Antriebstechnik GmbH
Eingetragen
9.4.2013
Branche
Herstellung von handgeführten Werkzeugen mit MotorantriebHerstellung von Lagern, Getrieben, Zahnrädern und AntriebselementenHerstellung von Fahrrädern sowie von Behindertenfahrzeugen
Gegenstand
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Endprodukten, Dreh- und Getriebeteilen sowie Komponenten; Handel mit zugekauften Komplementär- und Fremdprodukten sowie Im- und Export

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jure Podkriznik
seit 13.2.2019
Geschäftsführer
Iztok Podkriznik
seit 13.2.2019
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Iztok Podkriznik
3333 Ljubno ob Savinji, Za Ljubnico 004
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ORA drive GmbH

Ober-Ramstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

1. Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell

Die ORA drive GmbH mit Sitz in Ober-Ramstadt, Hessen, (HRB 98724, Amtsgericht Darmstadt) ist ein ehemaliger Standort der Bosch Rexroth AG aus Lohr am Main und blickt auf eine bis in die 1970er Jahre reichende Tradition (unter den rechtlichen Vorgängern) zurück. Mit dem Betriebsübergang durch einen Asset Deal am 1. April 2019 ist die ORA drive GmbH Bestandteil der Podkrižnik Gruppe mit Sitz in Slowenien.

Die ORA drive GmbH fertigt im Auftrag Produkte für die Industriehydraulik sowie Komponenten für die Elektromobilität. Ihre Kunden kommen aus Europa mit dem Schwerpunkt Deutschland. Zum 31.03.2024 wurde die Fertigung aller Produktgruppen ersatzlos eingestellt. Die sich daraus ergebende Reduzierung des Personalbestandes auf null folgt dem vereinbarten Interessenausgleich vom 21.07.2023. Bis zur Einstellung der Fertigung werden die bestehenden Aufträge der Kunden abgearbeitet.

Ab April 2024 änderte sich das Geschäftsmodell von einem Produktionsunternehmen in ein Asset Management Unternehmen. Maschinen und Betriebsmittel werden verkauft bzw. vermietet. Eine Nachnutzung des Standortes ist bis heute nicht definiert. Angestrebt wird eine Vermietung der Gebäude und des Geländes. Hierfür werden seit Herbst 2023 Sanierungen an den Gebäuden durchgeführt.

Die wichtigsten finanziellen Steuerungsgrößen des Unternehmens sind die Umsatzerlöse und das Jahresergebnis.

Das Managementsystem der ORA drive GmbH ist nach ISO 9001 zertifiziert. Des Weiteren ist die ORA drive GmbH im Rahmen des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) nach EN 16247-1 auditiert.

1.2 Forschung und Entwicklung

Die ORA drive GmbH hat als Lohnfertiger keine eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilung.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemessen an den Umsatzanteilen hat der Markt für Produkte aus dem Bereich der Industriehydraulik wie in den Vorjahren die größte Bedeutung für die ORA drive GmbH.

Die Weltkonjunktur verlangsamt sich nach einem kräftigen Start deutlich über den Sommer. Die Eintrübung resultiert aus einer schwachen Industrieproduktion und den in den meisten Weltregionen stark gestiegenen Zinsen. Als weiterer dämpfender Faktor wird die verhaltene Entwicklung in China, die wesentlich aus der Verschuldung im dortigen Immobiliensektor resultiert, ausgemacht. Dennoch ist im Berichtsjahr 2023 die Konjunktur gegenüber kriegsbedingten Störungen auf den Märkten sowie der verschärften Geldpolitik resilienter als angenommen. So hat sich das globale Wirtschaftswachstum zwar verlangsamt und ist noch nicht auf Vor-Pandemie-Niveau, kommt aber nicht zum Stillstand. Das globale Wirtschaftswachstum hat sich laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) im Jahr 2023 auf 3,1 % verlangsamt. Damit liegt das Handelswachstum deutlich unter dem Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2019 von 4,9%.

Die globale Konjunkturflaute hinterlässt im Maschinenbau ihre Spuren. Laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) bleiben die Auftragseingänge im Maschinen- und Anlagenbau seit Anfang 2023 Monat für Monat hinter dem Vorjahr zurück. Damit sinken auch die Auftragspolster. Der für die ORA drive GmbH wichtige Hauptkunde Bosch verzeichnet einen Auftragsrückgang von 13,1 %.

Auch der Verband Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken (VDW) berichtet zu Jahresbeginn 2023 von hohen Auftragsbeständen. Die vollen Auftragsbücher haben einen wichtigen Beitrag geleistet, dass die Branche trotz hoher Inflation, gestiegener Energiepreise und dem verstärkten Fachkräftemangel ein nominelles Umsatzplus erzielen konnte. Jedoch sind im Laufe des Jahres die Auftragseingänge zum Teil deutlich zurückgegangen und trüben die Erwartungen der Mitgliedsunternehmen ein.

Laut Angaben des deutschen Zweirad-Industrie-Verbandes (ZIV) entwickelte sich der Markt heterogen. Der Export konnte vor allem in den ersten beiden Quartalen stark anziehen, allerdings prognostiziert der Verband eine gesunkene Gesamtproduktion von E-Bikes. Gegenüber dem Spitzenjahr 2022 mit 2,2 Millionen produzierten E-Bikes sind es im Jahr 2023 mit 2 Millionen Fahrrädern rund 10 % weniger.

Die Fahrradbranche sieht sich nach der Corona Pandemie, die wie eine Sonderkonjunktur wirkte, einem instabilen Markt ausgesetzt. Zwar sind die Lieferketten wieder weitgehend intakt, aber die von vielen Händlern panikartig bestellten und von den Herstellern inzwischen gefertigten und gelieferten Räder und Teile verstopfen die Lager.

Das Versandhandelsunternehmen Rose kündigte bereits Ende 2022 an, die Preise um durchschnittlich 15 % zu senken. Preistreibende Effekte hätten sich zwar beruhigt, jedoch leidet das Konsumklima, und das nicht nur in Deutschland. So verkündet das Nürnberger Institut für Marktentscheidungen (NIM) im November 2023 den dritten Rückgang in Folge bei der Konsumstimmung.

Die Kaufzurückhaltung trifft den Fahrradhändler um die Ecke ebenso wie die Großen der Branche. Die US-amerikanische Fahrradmarke Specialized kündigte bereits im Frühjahr 2023 an, weltweit 8 % der Stellen zu streichen. Der größte Fahrradhersteller der Welt Giant bat in einem vertraulichen Papier Geschäftspartner um eine längere Zahlungsfrist für ausstehende Rechnungen. Beide Firmen erklären, dass die Maßnahmen notwendig sind, sich dem aktuellen Marktumfeld anzupassen. Mittlerweile ist die Branche mit einer Reihe von Insolvenzen konfrontiert. Das deutsche Traditionsunternehmen Prophete oder die Firma Müsing mussten einen Insolvenzantrag stellen.

Der Komponenten Hersteller Shimano berichtet von hohen Lagerbeständen und stabilen Verkaufszahlen in Deutschland, jedoch schleppenden Absätzen in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Asien und Ozeanien. Der Umsatz sank in den ersten neuen Monaten um 24,8 % gegenüber dem Vorjahr 2022, der operative Gewinn sogar um 48,8 %.

2.2 Geschäftsverlauf

Die ORA drive GmbH erzielt im Geschäftsjahr 2023 einen Gesamtumsatz von 8,6 Mio. EUR. Aufgrund eingeplanter Produktabkündigungen des Hauptkunden reduziert sich der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 10,4 Mio. EUR. Das Geschäftsergebnis liegt mit 1,1 Mio. EUR über dem Vorjahr (0,9 Mio. EUR). Damit Entspricht die Entwicklung der wesentlichen finanziellen Steuerungsgrößen den Erwartungen der Geschäftsführung.

2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

2.3.1 Ertragslage

Die im Geschäftsjahr erbrachte Gesamtleistung beträgt 22,6 Mio. EUR und resultiert aus:

2023 Vorjahr
Umsatz Mio. EUR 8,6 19,0
Bestandsveränderung fertiger und unfertiger Erzeugnisse Mio. EUR -0,6 0,8
Sonstige betriebliche Erträge Mio. EUR 13,4 5,2

Die Umsatzänderung war im Geschäftsjahr 2023 deutlich beeinflusst durch die Produktabkündigungen des Hauptkunden aus der Industriehydraulik. Die Bestandsveränderungen lassen sich auf das nahende Produktionsende zurückführen. Die Bestände bei den Rohmaterialien und Umlaufbeständen sanken gegenüber 2022, dafür stiegen die Fertigbestände an, da Teile vom Produktionsprogramm aus dem ersten Quartal 2024 bereits im Berichtsjahr vorgefertigt wurden. Der deutliche Anstieg bei der Position sonstige betriebliche Erträge resultiert u.a. aus den Ausgleichszahlungen für ein garantiertes EBIDTA von 5% durch die Bosch Rexroth AG, den Abfindungszusagen der Bosch Rexroth AG für Mitarbeiter, die den Betriebsübergang von Bosch Rexroth zur ORA drive mitgemacht haben, Auflösung von Jubiläumsrückstellungen und dem Verkauf von Anlagen, die aufgrund der Produktionsausläufe frei geworden sind und nicht mehr benötigt werden.

Umsatz pro Produktgruppe 2023 Vorjahr
Zwischenplattenventile Mio. EUR 1,7 9,6
Logik-Ventile Mio. EUR 5,0 6,6
Logik-Deckel Mio. EUR 0,0 1,4
Druckventile Mio. EUR 0,3 0,4
Sonstiges Mio. EUR 1,6 1,1
davon E-Mobilität Mio. EUR 1,1 0,6

Die Umsatzverhältnisse der verkauften Produktgruppen haben sich im Berichtsjahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich verschoben. Die ehemals stärkste Produktgruppe der Zwischenplattenventile ist bereits im Berichtsjahr von den Produktausläufen betroffen. Umsatzstärkste Produktgruppe sind jetzt die Logik-Ventile mit 58,1 % (Vorjahr 34,7 %), dann erst folgen die Zwischenplattenventile mit 19,9 % (Vorjahr 50,5 %), Druckventile mit 3,6 % (Vorjahr 2,1 %) und Logik-Deckel mit 0,3% (Vorjahr 7,4 %). Diverse sonstige Umsätze stellen 18,1 % (Vorjahr 5,8 %) dar, davon E-Mobilität 12,4 %.

Der Aufwand des Geschäftsjahres ohne Steuern und Finanzaufwendungen entfällt auf:

2023 Vorjahr
Materialaufwand Mio. EUR 4,6 9,9
Personalaufwand Mio. EUR 5,0 7,4
Abschreibungen Mio. EUR 0,8 0,8
Sonstige betriebliche Aufwendungen Mio. EUR 9,5 5,3

Im Vergleich zum Vorjahr sinkt der Materialaufwand aufgrund reduzierter Absatzmengen um 5,4 Mio. EUR. Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der bereits begonnenen Personalanpassungen reduziert. Der starke Anstieg beim Punkt sonstige betriebliche Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert aus Maßnahmen zur Standortschließung, wie beispielsweise höhere Rechts- und Beratungskosten, Abfindungszahlungen usw. Der Posten Abschreibungen bewegt sich auf dem Niveau des Vorjahres.

2.3.2 Vermögenslage

Sachanlagen/Investitionen

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr 2023 Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (Vorjahr 0,8 Mio. EUR). Der Anstieg resultiert aus Anschaffungen von Maschinen und Ausstattungen im Rahmen der anstehenden Geschäftsumwandlung zum 31.03.2024, da die Gesellschaft plant, den Anlagenbestand zu vermieten oder mit Gewinn weiterzuverkaufen.

Der Anteil der Sachanlagen mit 4,0 Mio. EUR an der Bilanzsumme beträgt im Berichtsjahr 25,7% (Vorjahr 22,6 %).

Umlaufvermögen

Die Vorräte sind aufgrund ausgelaufener Produktlinien von 3,5 Mio. EUR im Jahr 2022 auf 2,6 Mio. EUR im Jahr 2023 gesunken. Gegenüber dem Vorjahr sind die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände von 4,0 Mio. EUR auf 5,8 Mio. EUR gestiegen. Die Erhöhung rekrutiert sich u.a. aus Ausgleichszahlungen gegen einen Kunden sowie einer zu hohen Steuervorauszahlung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer).

Eigenkapital

Das Eigenkapital erhöht sich aufgrund des erreichten Ergebnisses von 6,0 Mio. EUR auf 7,1 Mio. EUR. Die Eigenkapitalquote an der Bilanzsumme in Höhe von 15,5 Mio. EUR liegt bei 46,1 %.

2.3.3 Finanzlage

Die Finanzlage der ORA drive GmbH ist geprägt durch einen soliden Liquiditätsstatus, positive Ergebnisse sowie eine gesunde Vermögens- und Kapitalstruktur. Trotz der ungünstigen Geschäftsentwicklung konnte die ORA drive GmbH im Berichtsjahr allen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachkommen. Nach Ansicht der Geschäftsleitung ist die Gesellschaft durch Cashflows aus der Vermietung und dem Verkauf von Vermögenswerten auch zukünftig in der Lage, jederzeit fristgerecht ihre Zahlungsverpflichtungen zu bedienen.

2.3.4 Gesamtaussage

Trotz des schwierigen Marktumfeldes und der bekanntgewordenen Produktionseinstellung 2024 hat sich die ORA drive GmbH im Berichtsjahr behaupten können. Der stetige Auftragseingang begründet sich in großen Teilen aus dem Aufbau von Sicherheitsbeständen beim Hauptkunden für die Verlagerungen der bei der ORA drive GmbH gefertigten Produktgruppen zu den neuen Lieferanten. Jedoch sind negative Einflüsse wie die anhaltenden Unsicherheiten, Inflation und steigende Zinsen, der Krieg in der Ukraine sowie der Preisdruck durch Marktteilnehmer unverändert hoch. Trotz der Betriebsschließung zum 31.03.2024 besteht aufgrund eines positiven Working Capitals keine Gefahr, dass die ORA drive den Verpflichtungen (Produktion, Kundenabrufe, Verbindlichkeiten, Lohnzahlungen usw.) nicht nachkommen kann.

2.4 Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

2.4.1 Produktionsvolumen

Im Geschäftsjahr 2023 fertigte die ORA drive GmbH über das gesamte Produktspektrum der Industriehydraulik ein Volumen von 405.420 Stück, was im Vergleich mit dem Jahresvolumen 2022 eine absolute Reduktion von 56,7 % bedeutet. Hinzu kommt aus dem Bereich Komponenten und Systeme der Elektromobilität ein Volumen von 99.654 Stück mit einer Erhöhung gegenüber dem Vorjahr von 62,7 %.

2.4.2 Mitarbeiter, Aus- und Weiterbildung

Am 31. Dezember 2023 beschäftigte die ORA drive GmbH insgesamt 49 Mitarbeiter, davon zwei Auszubildende. Im Dezember des Vorjahres waren 93 Mitarbeiter, darunter fünf Auszubildende, angestellt. Die Reduktion des Personals resultiert u.a. aus der Verlagerung der Zwischenplattenfertigung und -montage ab dem 2. Quartal 2023.

Die Mitarbeiter nahmen auch im Jahr 2023 an mehreren internen und externen Weiterbildungsmaßnahmen teil.

3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Die mittelfristigen Erwartungen der Geschäftsführung haben sich nur teilweise bestätigt. Neben dem geplanten und reibungslosen Auslauf der Zwischenplattenfertigung hat der Hauptkunde unerwartet sein komplettes Produktspektrum bei der ORA drive GmbH zum 31.03.2024 abgekündigt. Die angestrebten Neukunden im Bereich der Elektromobilität konnten nicht gewonnen werden. Der Fahrradmarkt ist gesättigt und die Lager der Zulieferfirmen sind voll. Weitere Produktionskapazität werden vom Markt im Berichtsjahr nicht angenommen. Die Personalanpassungs-, Einspar- und Restrukturierungsmaßnahmen sind umgesetzt, erweitert oder in Umsetzung.

Die ORA drive GmbH hat zum 31.03.2024 den Produktionsbetrieb einstellen. Zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern wurden am 21.07.2023 ein Interessensausgleich sowie ein Sozialplan unterschrieben. Beide Verträge regeln den Produktionsauslauf, den damit verbundenen Mitarbeiterabbau auf null und die Abfindungshöhen. Das restliche Produktionsprogramm bzw. -volumen wurde bis dahin in enger Abstimmung mit den Kunden besprochen, gefertigt und bis Einstellung der Produktion ausgeliefert.

Ab dem 01.04.2024 übernahmen externe Partner und Shared Service Dienstleister der ORA drive GmbH organisatorische Themen, wie Lohnabrechnung März 2024, Buchhaltung, Rechnungswesen, nicht abgeschlossene Sanierungsarbeiten, Verwaltung Pensionsfonds (bAV) usw.

In Folge der Aufgabe des operativen Geschäftsbetriebs änderte sich das Geschäftsmodell von einem Produktionsunternehmen in ein Asset Management Unternehmen. Die ORA drive GmbH wird fortan neben den oben aufgeführten organisatorischen Themen seine Vermögenswerte verwalten. Maschinen, Anlagen und Produktionsmittel werden vermietet oder verkauft. Für die Nachnutzung der Gebäude und Hallen wird ein Mieter gesucht, ggfs. kommt es zu einem späteren Zeitpunkt zum Verkauf der Immobilie. Für das kommende Berichtsjahr 2024 erwartet die ORA drive GmbH einen deutlichen niedrigeren Umsatz als im Berichtsjahr und ein Ergebnis auf Niveau des Berichtsjahres.

3.2 Chancen und Risiken/Risikomanagement

Die vorhandenen Managementsysteme, Strukturen und Prozesse stellen sicher, dass Risiken, die sich wesentlich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken und ggf. den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig identifiziert werden. Die Risikoinventur wird regelmäßig durchgeführt und unterstützt diesen Prozess. Das interne Kontrollsystem berücksichtigt die aktuelle Risikolage.

Die ORA drive GmbH hatte eine erfahrene und gut ausgebildete Belegschaft sowie einen Maschinenpark und Feinmessraum für die Metallbearbeitung kleiner 0,01 mm. Die hohe eigene Fertigungstiefe mit einem etablierten Netzwerk von verlängerten Werkbänken lässt komplexe Bauteilfertigungen ab Losgröße 1 zu. Mit dem Hintergrund der Werksschließung zum 31.03.2024 wurden die Mitarbeiter mit Aufhebungsverträgen innerhalb ihrer Kündigungsfristen gebunden. Die Verträge wurden möglichst zeitnah an die Kündigungsfrist gelegt. Um den Bedarf an Facharbeitern zu decken, arbeitet die ORA drive eng mit zwei Personaldienstleistern zusammen.

Die Lieferfähigkeit von Zukaufteilen, Materialien, Rohstoffen und Energie stellt 2024 kein großes Risiko dar. Viele Materialien waren bis zur Produktionseinstellung auf Lager oder bestellt. Die Lieferanten waren über den Ablauf der Produktionseinstellung informiert. Allgemein strebt die ORA drive eine Zwei-Lieferanten-Strategie bei den Zukaufteilen an, um sich unabhängiger von einem Lieferanten zu machen. Der Eigenbedarf von Strom und Gas wird weiter über den Spotmarkt gesichert. Die PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von 750 kWp wird nicht mehr realisiert. Die ORA drive GmbH benötigt Gas zum Heizen von Oktober bis April, ansonsten wird über die Abwärme der Maschinen Wärmeenergie rückgewonnen. Es wird kein Produktionsgas verbraucht. Gegenüber dem Vorjahr 2022 stieg im Berichtsjahr 2023 der Gasverbrauch auf knapp 600 MWh (+11,1 %) leicht an. Gründe sind kältere Temperaturen in den Wintermonaten sowie eine Reduktion der Wärmerückgewinnung aufgrund stillgelegter Werkzeugmaschinen und Hydraulikprüfstände. Der Wegfall von Fertigungskapazitäten spiegelte sich auch im Stromverbrauch wider. Dieser sank um knapp 40 % gegenüber dem Vorjahr auf 1.273 MWh. Durch die komplette Einstellung der Produktion wurde der Stromverbrauch aufgrund des Wegfalls von Maschinen und Anlagen auf einen Bruchteil der 2023 bezogenen Strommengen gesenkt. Die Maßnahmen aus dem Energieaudit nach EN 16247-1 tragen weiter zur Verbrauchsreduktion bei.

Der Wandel von einem Produktionsunternehmen in ein Asset Management Unternehmen birgt neue Risiken und Chancen. So sind trotz nachlassender Produktion des Verarbeitenden Gewerbes die Mieten von Produktionsflächen im Berichtsjahr gestiegen, die Mieten von Logistikflächen haben sogar die Inflationsrate deutlich übertroffen. Laut aktuellem IWIP-Index Bericht besteht nach wie vor ein Bedarf an Industrieimmobilien. Deutschland ist aufgrund seiner außen- und binnenwirtschaftlichen Verflechtungen insbesondere auf funktionale Lager- und Logistikflächen angewiesen. Insofern kann zwar mit einem langsameren, aber immer noch positiven Mietwachstum für 2024 gerechnet werden. Die zur Vermietung freiwerdenden und bis dahin sanierten (Logistik-) Flächen der verkehrsgünstig im Rhein-Main-Gebiet liegenden ORA drive GmbH sollten das Risko eines längeren Leerstandes der Hallen reduzieren. Aufgrund des höheren Zinsumfeldes ist ein Verkauf der Immobile momentan für die ORA drive GmbH keine favorisierte Lösung, auch wenn hierfür schon mehrere (marktübliche) Angebote abgegeben wurden. Mit sinkendem Leitzinsniveau der EZB wird ein Verkauf ggfs. interessant.

Für die noch zum Verkauf stehenden Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel ist ein Verkaufskontrakt mit einem Maschinenhändler zu marktüblichen Anzahlungskonditionen sowie Vertragsstrafen unterschrieben. Auch für die zur Vermietung stehenden Maschinen sind bereits langfristige Kontrakte abgeschlossen.

Der Verkauf und die Vermietung der Maschinen, Anlagen und Betriebsmittel, die angestrebte Nachnutzung der Gebäude und Hallen durch einen Mieter (ggfs. Käufer) und der damit verbundene weitere Aufbau an Liquidität werden den Fortbestand der ORA drive GmbH sichern.

 

Ober-Ramstadt, 23. Dezember 2024

Die Geschäftsführung

Bilanz zum 31.12.2023

Aktiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 38.286,09 42.078,07
38.286,09 42.078,07
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.206.362,03 1.233.765,90
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.265.079,60 1.211.434,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 217.144,88 232.092,78
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.290.795,90 559.345,55
3.979.382,41 3.236.638,78
III. Finanzanlagen
Wertpapiere des Anlagevermögens 46.944,35 0,00
46.944,35 0,00
4.064.612,85 3.278.716,85
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 549.076,44 806.295,70
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 1.725.942,08 2.608.028,96
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 344.732,93 65.804,18
4. Geleistete Anzahlungen 13.208,84 19.543,68
2.632.960,29 3.499.672,52
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 885.208,54 695.480,49
2. Sonstige Vermögensgegenstände 4.904.105,97 3.335.065,42
5.789.314,51 4.030.545,91
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.975.109,18 3.468.535,28
11.397.383,98 10.998.753,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.880,10 29.214,28
15.471.876,93 14.306.684,84

Passiva

31.12.2023
31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 6.020.169,03 5.115.087,64
III Jahresüberschuss 1.081.380,69 905.081,39
7.126.549,72 6.045.169,03
B. Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.907.780,38 2.798.742,96
C. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 1.900.252,47 1.685.554,15
2. Steuerrückstellungen 364.412,56 618.526,41
3. Sonstige Rückstellungen 2.438.012,56 1.559.972,09
4.702.677,59 3.864.052,65
D. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 64.827,00 328.936,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.474.613,08 877.911,81
3. Sonstige Verbindlichkeiten 195.429,16 391.872,39
(davon aus Steuern € 41.405,85; Vorjahr € 79.136,32)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 1.265,04; Vorjahr € 15.271,19) 1.734.869,24 1.598.720,20
15.471.876,93 14.306.684,84

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023

2023
2022
1. Rohergebnis 16.839.472,27 15.129.696,04
2. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.776.319,33 6.012.806,26
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 1.195.630,13 1.357.570,08
(davon für Altersversorgung € 437.650,50; Vorjahr € 212.609,70)
3. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 768.601,59 838.242,22
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 9.500.103,27 5.598.537,87
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 79.713,45 0,00
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 34.202,01 34.817,64
(davon aus Aufzinsung von Rückstellungen € 34.000,00; Vorjahr € 34.686,00)
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 546.560,00 366.643,88
8. Ergebnis nach Steuern 1.097.769,39 921.078,09
9. Sonstige Steuern 16.388,70 15.996,70
10. Jahresüberschuss 1.081.380,69 905.081,39

Anhang für das Geschäftsjahr

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die ORA drive GmbH hat ihren Sitz in 64372 Ober-Ramstadt. Sie ist beim Registergericht in Darmstadt unter der Nummer HRB 98724 eingetragen.

Die ORA drive GmbH ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

II. Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die allgemeinen Grundsätze der Gliederung, im § 265 HGB formuliert, fanden Beachtung. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde das Gliederungsschema der Bilanz nach § 266 HGB auf der Passivseite um die "Sonderposten für Investitionszuschüsse"

zwischen Eigenkapital und Rückstellungen erweitert.

Die dem Jahresabschluss 2023 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB in Anspruch.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten einschließlich Nebenkosten oder zu Herstellungskosten bilanziert.

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu drei Jahren), bewertet. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nicht aktiviert.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen (Nutzungsdauern zwischen drei und 12 Jahren) angesetzt. Nicht mehr genutzte Anlagegüter werden außerplanmäßig abgeschrieben. Im laufenden Geschäftsjahr sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen angefallen

Die Finanzanlagen bestehen aus Wertpapiere des Anlagevermögens und werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sollte der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter den Buchwert sinken, erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Diese Abschreibungen werden vorgenommen, wenn die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Eine vorübergehende Wertminderung führt nicht zu einer Abschreibung (strenges Niederstwertprinzip findet keine Anwendung).

Die Anlagen im Bau sind zu Anschaffungskosten bewertet. Fremdkapitalkosten werden nicht als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Die abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden im Zugangsjahr "pro rata temporis" abgeschrieben. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen.

Steuerlich sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis bis EUR 800 werden im Zugangszeitpunkt sofort vollständig abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und/oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. soweit die voraussichtlichen Verkaufspreise abzüglich der bis zum Verkauf anfallenden Kosten zu einem niedrigeren beizulegenden Wert führen, wurden entsprechende Abwertungen vorgenommen.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand des Durchschnittswertverfahrens.

Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB.

Die geleisteten Anzahlungen werden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.

Nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse werden ohne Berührung der Gewinn- und Verlustrechnung in den gesonderten Passivposten (§ 265 Abs. 5 Satz 2 HGB) Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen gemäß der Stellungnahme HFA 1/1984 des IDW eingestellt. Die Auflösung dieses Postens erfolgt entsprechend der tatsächlichen Abschreibung der geförderten Investitionen.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018G" (Vorjahr Richttafeln 2018G) von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Gehalts- und Rentenanpassungen sind mit jeweils 3,00% p. a. (Vorjahr 3,00%) eingerechnet. Darüber hinaus wurde ein Fluktuationsabschlag von 0% p. a. (Vorjahr 2,00%) eingerechnet. Als Abzinsungsfaktor wurde der dazu von der Deutschen Bundesbank auf den Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre von 1,82% (Vorjahr 1,78%) angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Für die Ermittlung der Jubiläumsrückstellungen wurden die Parameter der Pensionsrückstellungen verwendet. Der Abzinsungssatz beträgt 1,74% (Vorjahr 1,44%), die Einkommensdynamik 3,30% (Vorjahr 3,00%) und der Fluktuationsabschlag von 0% (Vorjahr 2,00%).

Die erhaltenen Anzahlungen sind zu deren Nennwert angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

IV. Erläuterung zur Bilanz

1. Anlagenvermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel als Anlage zu diesem Anhang dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

a) Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen 885.208,54 € (Vorjahr 695.480,49 €) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

b) Die sonstigen Vermögensgegenstände betragen 4.904.105,97€ (Vorjahr 3.335.065,42 €) und haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf Ausgleichsansprüche gegenüber einem Kunden.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

3. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Flüssigen Mittel in der Bilanz betragen 2.975.109,18 € (Vorjahr 3.468.535,28 €).

4. Sonderposten für Investitionszuschüsse

Der Sonderposten für Zuschüsse in der Höhe von 1.907.780,38 € (Vorjahr 2.798.742,96 €) bezieht sich in voller Höhe auf erhaltene Investitionszuschüsse die im Zusammenhang mit dem Erwerb des Geschäftsbetriebs der ORA drive GmbH vom ehemaligen Eigentümer gewährt wurden.

5. Rückstellungen

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Bei den Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ergibt sich zwischen dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz nach dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren ein Unterschiedsbetrag im laufenden Geschäftsjahr in Höhe von 260.753,00 € (Vorjahr 96.530 €). In gleicher Höhe besteht eine Ausschüttungssperre.

6. Verbindlichkeiten

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt 1.734.869,24 € (Vorjahr: 1.533.893,20 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre beträgt 0,00 € (Vorjahr: 64.827,00 €).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen nicht.

Der unter dem Posten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesene Betrag ist teilweise durch übliche Eigentumsvorbehalte von Lieferanten besichert.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträgen von 13.363.501,76€ (Vorjahr 5.227.160,65 €) setzen sich im Wesentlichen aus Ausgleichsansprüchen gegenüber dem Verkäufer des Geschäftsbetriebs der ORA drive GmbH (7.335.839,04 €, Vorjahr 2.839.053,73 €), Erstattungen von Abfindungszahlungen (4.396.207,00€, Vorjahr 1.475.407 €) und Erträge aus den Auflösungen des Sonderpostens für Investitionszuschüssen (890.962,58 €, Vorjahr 782.121,56 €) zusammen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen handelt es sich im Wesentlichen um die Kosten im Zusammengang mit der Auslagerung von Verwaltungstätigkeiten (1.329.378,26 €, Vorjahr 1.306.806,28 €), Abfindungen (4.413.207,00 €, Vorjahr 1.475.407,00 €) und Aufwand für Wartung und Instandhaltung (987.981,33 €, Vorjahr 1.098.621,31 €). Darüber hinaus wurden insbesondere Kosten im Zusammenhang mit der Aufgabe des operativen Geschäftsbetriebs zum 31.03.2024 in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Unter den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen von 34.000,00 € (Vorjahr 34.686,00 €) ausgewiesen.

VI. Sonstige Pflichtangaben Anzahl der Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:

Direkte Mitarbeiter 36
Indirekte Mitarbeiter 24
Gesamt 60
Azubis 2
ATZ Freistellungsphase 3
Gesamt 65

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsführung

Das einzige Mitglied der Geschäftsführung ist Herr Jure Podkrižnik, M.Sc. Maschinenbau

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die nach dem Abschlussstichtag fälligen, aufgelaufenen Zahlungsverpflichtungen aus den am Bilanzstichtag bereits abgeschlossenen Verträgen wurden unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der einzelnen Verträge bewertet. Bei Verträgen mit unbestimmter Restlaufzeit wurde der früheste mögliche Kündigungszeitpunkt angenommen.

Die Gesamtverpflichtung aus diesen Dauerschuldverhältnissen beträgt aus:

Mietverträge 110.167,49 €
Gesamt 110.167,49€

In allen Fällen der Verpflichtungen aus Leasing/Mieten handelt es sich um sog. Operating-Lease Verträge, die zu keiner Bilanzierung der Objekte bei der Gesellschaft führen. Der Vorteil dieser Verträge liegt in der geringeren Kapitalbindung im Vergleich zum Erwerb und im Wegfall des Verwertungsrisikos. Risiken könnten sich aus der Vertragslaufzeit ergeben, sofern die Objekte nicht mehr vollständig genutzt werden könnten, wozu es derzeit keine Anzeichen gibt.

Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Im Juli 2023 hat die Geschäftsführung der Gesellschaft beschlossen, den operativen Geschäftsbetrieb im Jahr 2024 einzustellen und alle verbleibenden Arbeitsverhältnisse zu beenden. In diesem Zusammenhang wurde eine Betriebsvereinbarung über einen 2. Ergänzungs-Sozialplan zu dem Sozialplan vom 8. August 2018 geschlossen. Aufgrund eines bestehenden Vertrages des ehemaligen Eigentümers des Geschäftsbetriebes werden die Kosten im Zusammenhang mit der Beendigung der Arbeitsverhältnisse von diesem getragen. Nach Aufgabe des operativen Geschäftsbetriebes ist eine vermögensverwaltende Tätigkeit für die Gesellschaft geplant.

Durch die Umwandlung des Geschäftsmodells in ein Asset Management Unternehmen wurden im Zuge dessen der Großteil des Sachanlagevermögens wie Maschinen und Geschäftsausstattung an Dritte veräußert. Die daraus resultierenden Sondererträge durch die Veräußerung des Anlagevermögens konnte auf niedrigen sechsstelligen Betrag zur Aufstellung des Jahresabschlusses beziffert werden. Ein Teil des Anlagenbestands ist seit Mai 2024 an Dritte vermietet worden und erwirtschaftet monatliche Erträge in niedrigen fünfstelligen Bereich was kostendeckend und profitabel ist. Es ist geplant weitere technische Anlagen bis Anfang des Geschäftsjahres 2025 an Dritte zu vermieten. Durch die Einstellung der Fertigung zum 31. März 2024 erfolgt die Reduzierung des Mitarbeiterbestands auf null auf Basis eines vereinbarten Interessenausgleichs vom 27. Juli 2023. Der Geschäftsbetrieb wurde bis zum 31. März 2024 normal weitergeführt und der Personalstand wurde bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses deutlich reduziert. Bis 2025 soll der Personalbestand vollständig abgebaut werden.

Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Ergebnisses

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor das Ergebnis auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Ober-Ramstadt, den 23. Dezember 2024

Jure Podkrižnik, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024 festgestellt.

Anlagenspiegel

Anschaffungs- und Herstellungskosten: 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
Umbuchungen
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 676.077,43 21.630,00 6.846,52 0,00 690.860,91
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.362.970,18 0,00 0,00 0,00 1.362.970,18
2. Technische Anlagen und Maschinen 3.648.860,76 144.699,96 544.756,57 559.345,55 3.808.149,70
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 714.348,72 74.625,28 107.047,88 0,00 681.926,12
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 559.345,55 1.290.795,90 0,00 -559.345,55 1.290.795,90
6.285.525,21 1.510.121,14 651.804,45 0,00 7.143.841,90
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 46.944,35 0,00 0,00 46.944,35
6.961.602,64 1.578.695,49 658.650,97 0,00 7.881.647,16
Abschreibungen: 01.01.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.12.2023
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 633.999,36 25.421,98 6.846,52 652.574,82
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 129.204,28 27.403,87 0,00 156.608,15
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.437.426,21 633.022,42 527.378,53 2.543.070,10
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 482.255,94 82.753,32 100.228,02 464.781,24
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
3.048.886,43 743.179,61 627.606,55 3.164.459,49
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 0,00 0,00 0,00 0,00
3.682.885,79 768.601,59 634.453,07 3.817.034,31
Buchwerte: 31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 38.286,09 42.078,07
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.206.362,03 1.233.765,90
2. Technische Anlagen und Maschinen 1.265.079,60 1.211.434,55
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 217.144,88 232.092,78
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.290.795,90 559.345,55
3.979.382,41 3.236.638,78
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 46.944,35 0,00
4.064.612,85 3.278.716,85

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Zu dem vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht haben wir den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die ORA Drive GmbH, Ober-Ramstadt

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der ORA Drive GmbH, Ober-Ramstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ORA Drive GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 23. Dezember 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Kwasni, Wirtschaftsprüfer

René Reichmann, Wirtschaftsprüfer

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