Ditec Germany GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Ausbauelementen aus Metall
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dieter Stückel seit 2.5.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 66.67% | |
Peter Herter | 33.33% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quadro Messebau GmbHOberursel (Taunus)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014Bilanz zum 31. Dezember 2014Quadro Messebau GmbH, OberurselAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2014I. ALLGEMEINE ANGABEN Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt worden. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden. Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle Vermögensgegenstände sind, soweit sie entgeltlich erworben sind, mit den Anschaffungskosten aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear und bei den Zugängen pro rata temporis. Sachanlagen Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu historischen Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Absatz 1 HGB. Die Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, linear unter Ansatz der steuerlich jeweils zulässigen Höchstsätze. Bei den geringwertigen Vermögensgegenständen mit einem Einzelanschaffungspreis bis EUR 150,00 werden die Anschaffungskosten sofort als Betriebsausgaben erfasst. Für Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis über EUR 150,00 bis zu EUR 410,00 wird von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Absatz 2 EStG Gebrauch gemacht und die Abschreibung im Zugangsjahr in voller Höhe vorgenommen. Finanzanlagen Die Genossenschaftsanteile werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Umlaufvermögen Waren werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Die in Arbeit befindlichen Aufträge werden in den steuerlich aktivierungspflichtigen Herstellungskosten unter Einbeziehung von Material- und Fertigungskosten sowie Abschreibungen bewertet. Falls erforderlich, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Absatz 4 Satz 2 HGB vorgenommen. Bestandsrisiken aus überhöhter Lagerdauer werden durch Abwertungen berücksichtigt. Erweist sich eine frühere Abwertung als nicht mehr erforderlich, werden Wertaufholungen bis zu den Anschaffungskosten vorgenommen. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden soweit vorhanden durch Einzelwertberichtigung erfasst. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos ist für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung von 1,5 Prozent gebildet. Forderungen in ausländischer Währung bestanden zum 31. Dezember 2014 nicht. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die Berechnung der Pensionsrückstellung gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Kölner Spezial-Beratungs-GmbH für betriebliche Altersversorgung zum 31.12.2014 erfolgte unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten Projected Unit Credit Methode (PUC-Methode). Dabei wurde ein Zinssatz von 4,53 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Zum 01.01.2010 ergab sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellung eine Überdotierung in Höhe von EUR 92.311,00. Die Gesellschaft entschied sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB zur Zuführung in die Gewinnrücklage. Zum 31.12.2014 wurde eine planmäßige Zuführung zur Rückstellung in Höhe von EUR 27.721,00 EUR errechnet. Dementsprechend ergibt sich gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 HGB folgender saldierter Ausweis in Bilanz und GuV:
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Vorjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Der Ansatz der übrigen Rückstellungen erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages und trägt den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten ausreichend Rechnung. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Absatz 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen liegen, sind die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestanden zum 31. Dezember 2014 nicht. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ 1. Mitzugehörigkeit Die unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen Darlehenskonten gegenüber Gesellschaftern hätten auch unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern gezeigt werden können. 2. Ausleihungen, Forderungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Siehe hierzu unter Punkt III.1. des Anhanges. IV. SONSTIGE ANGABEN 1. Geschäftsführung Allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist Herr Dieter Stückel. 2. Vorschüsse, Kredite und Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern Vorschüsse, Kredite oder Haftungsverhältnisse zugunsten von Geschäftsführern liegen nicht vor. 3. Haftungsverhältnisse Zum 31. Dezember 2014 bestehen wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB.
61440 Oberursel, den 15. September 2015 Dieter Stückel (Geschäftsführer) |
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