CPR Motorsport GmbH
Selbe AdresseVermietung von Kraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger mittels Carsharing
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Beckers seit 23.2.2023 | Vorstandsmitglied |
Johann Diel seit 22.12.2021 | Prokura |
Ina Nicolai seit 23.1.2019 | Prokura |
Stefan Schulz seit 22.5.2012 | Prokura |
Jochen Fink seit 13.12.2011 | Prokura |
Carsten Hessler seit 13.12.2011 | Prokura |
Peter Runge seit 28.9.2010 | Prokura |
Veit Diplom-Ingenieur (Univ.) Salzmann seit 14.6.2006 | Vorstandsmitglied |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
HLB Basis AGFrankfurt am MainJahres- und Tätigkeitsabschluss nach ERegG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023DER HLB BASIS AG 60329 FRANKFURT AM MAINRechtliche und wirtschaftliche Grundlagen: Die HLB Basis AG ist eine Mehrheitsbeteiligung der Hessische Landesbahn GmbH (HLB), an der die außenstehenden Aktionäre einen Anteil von unverändert 13,47 % am Grundkapital der Gesellschaft halten. Sie ist in der Konzernstruktur als Infrastrukturgesellschaft tätig und bleibt über den bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abhängige Organgesellschaft der Muttergesellschaft HLB. Die Gesellschaft ist mit einer Unternehmensgenehmigung nach § 6 Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Eigentümer und Betreiber der 16 km langen Strecke Frankfurt (Höchst) - Königstein. Die bislang für den Betrieb der dem Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) gehörenden Eisenbahninfrastruktur zwischen Friedrichsdorf und Brandoberndorf (37 km) erteilte Unternehmensgenehmigung wurde mit Ablauf des 31. Dezember 2022 an den VHT übertragen. Im Rahmen eines mit dem Verkehrsverband Hochtaunus (VHT) geschlossenen Dienstleistungsvertrages betreibt sie dessen Eisenbahninfrastruktur unverändert weiter. Weiter ist die HLB Basis AG Eigentümerin der 32,6 km langen Eisenbahnstrecke Kassel (Bhf. Wilhelmshöhe) - Naumburg und betreibt mit Unternehmensgenehmigung die Teilstrecke zwischen Kassel (Bhf. Wilhelmshöhe Süd) und Baunatal (Großenritte). Der Streckenabschnitt Baunatal (Großenritte) - Naumburg wird kommerziell nicht genutzt und ist an den Verein "Regionalmuseum Naumburger Kleinbahn e.V." zu einem symbolischen Zins verpachtet. Das Unternehmen ist Eigentümerin der 0,93 km langen Strecke von Butzbach (DB) bis Butzbach Nord und der 1,74 km langen Strecke von Butzbach Nord bis Butzbach Ost. Während die letztgenannte Strecke überwiegend der Zuführung von Fahrzeugen in die vorhandenen Serviceeinrichtungen der Gesellschaft dient, wird die Strecke zwischen Butzbach DB und Butzbach Nord zusätzlich durch Schienengüterverkehr eines Anschließers genutzt. Seit dem Fahrplanjahr 2010 ist die Gesellschaft Betreiber der Schieneninfrastruktur "Eschwege-West". Grundlage für die Leistungsbeziehungen ist der zwischen Nordhessischem Verkehrsverbund (NVV) und der HLB Basis AG bis zum Jahr 2028 geschlossene Infrastrukturvorhaltevertrag. Ferner betreibt die HLB Basis AG das in ihrem Eigentum befindliche Industriestammgleis Baunatal "Das Linn" sowie im Auftrag der GVZ Kassel das im Eigentum der GVZ stehende Industriestammgleis Kassel Waldau/Lohfelden. Die SPNV - Leistungen im Taunus-Netz mit den Regionalbahnlinien 11, 12, 15 und 16 wurden zum Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2022 neu ausgeschrieben. Auf diesen Strecken kommen dann überwiegend Brennstoffzellenzüge des RMV bzw. von dessen Fahrzeugvorhaltegesellschaft fahma GmbH zum Einsatz. Die HLB Basis AG hatte seinerzeit ein Angebot für die Instandhaltung dieser Fahrzeuge in der Werkstatt in Königstein abgegeben, jedoch den Zuschlag nicht erhalten. Die somit frei werdenden Kapazitäten können zunächst (bis zur Fertigstellung der Zentralwerkstatt in Butzbach) mit der Übernahme von InstandhaItungsleistungen für die neuen Triebfahrzeuge, die seit dem Jahresfahrplanwechsel im Dezember 2022 im Teilnetz Wetterau West-Ost zum Einsatz kommen, kompensiert werden. Außerdem werden ab Januar 2024 an den Triebfahrzeugen vom Typ iLint der fahma GmbH im Auftrag von Alstom Gewährleistungsarbeiten ausgeführt. Weiter stellt die HLB Basis AG der HLB Hessenbus GmbH auf der Grundlage von Leistungsverträgen Betriebshöfe, Werkstätten sowie Personalleistungen zur Verfügung und erbringt außerdem Serviceleistungen. Die HLB Basis AG hat im Jahr 2022 eine "Finanzierungs- und Betriebsvereinbarung" zur Reaktivierung und dem Betrieb der Eisenbahninfrastruktur für den Schienengüterverkehr von Lollar bis Mainzlar abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich die HLB Basis AG die Strecke bis Dezember 2023 für die Nutzung durch Eisenbahngüterverkehrsunternehmen zu reaktivieren und danach zu betreiben. Für die Reaktivierung erhält das Unternehmen gemäß oben genannten Vertrag vom Land Hessen einen Investitionszuschuss. Das Unternehmen RHI Magnesita, für das diese Reaktivierung erfolgt, erstattet der HLB die Kosten für die Betriebsführung und laufende Instandhaltung insoweit, als die Kosten nicht durch den Preis für die Infrastrukturnutzung gedeckt werden können. Die HLB hat die gesamte Eisenbahninfrastruktur der sogenannten "Lumdatalbahn" zwischen Lollar und Londorf im April 2023 erworben. Neben der oben genannten Reaktivierung einer Teilstrecke für den Güterverkehr ist geplant die gesamte Strecke für den Schienenpersonennahverkehr zu reaktivierten. Das Unternehmen hat hierzu mit dem Land Hessen im Jahr 2023 einen Vertrag über die Finanzierung der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) zur Infrastrukturmaßnahme genannt "Reaktivierung und Ausbau der Lumdatalbahn" abgeschlossen. Vermögens- und Finanzlage: Die Gesellschaft ist ein Tochterunternehmen der Hessische Landesbahn GmbH, Frankfurt am Main. Es besteht ein Organschaftsvertrag mit Ergebnisübernahmevereinbarung. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Berichtsjahr um zusammen 1,10 Mio. € auf 37,40 Mio. € erhöht; sie stellen damit 78,5 % (i.V. 69,0 %) der um 5,01 Mio. € auf 47,59 Mio. € sinkenden Bilanzsumme dar. Die Finanzanlagen sind in Höhe von 0,88Mio. € (i.V. 1,30 Mio. €) bilanziert. Das Umlaufvermögen reduziert sich um 5,63 Mio. € auf 7,96 Mio. € (i.V. 13,59 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf den Verkauf von Ersatzteilen für Fahrzeuge an die HLB Hessenbahn GmbH zurückzuführen. Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1,36 Mio. € (i.V. 1,59 Mio. €) betrifft größtenteils einen Baukostenzuschuss, der über die Dauer von 20 Jahren aufgelöst wird. Dabei handelt es sich um Gleis- und Signaltechnik für die Baumaßnahme "Eschwege-West", die vertragsgemäß in das Eigentum der DB-Netz AG übergeht. Das gezeichnete Kapital in Höhe von unverändert 2,36 Mio. € resultiert aus 1.966.481 Stückaktien zu 1,20 €. Der über das gezeichnete Kapital hinausgehende Betrag von 1,33 Mio. €, der sich aus den Kapitalverhältnissen bei den Altgesellschaften vor Verschmelzung ergibt, ist in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Gewinnrücklagen sind wie im Vorjahr mit 1,02 Mio. € bilanziert. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen steigt gegenüber dem Jahr 2022 um 2,52 Mio. € auf 12,85 Mio. € im Wesentlichen aufgrund von Investitionen für die Fahrwege K-Bahn und Kassel - Baunatal sowie Reaktivierung der Lumdatalbahn. Demnach liegt das wirtschaftliche Eigenkapital der Gesellschaft mit 17,56 Mio. € um 2,52 Mio. € über dem Vorjahr (15,04 Mio. €) und entspricht 36,9 % (i.V. 28,6 %) der Bilanzsumme. Die Rückstellungen sind mit 1,46 Mio. € (i.V. 1,79 Mio. €) passiviert. Im Jahresabschluss 2023 betragen die Verbindlichkeiten zusammen 26,16 Mio. € gegenüber 32,96 Mio. € im Geschäftsjahr 2022. Im Wesentlichen sind dies Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen i.H.v. 21,94 Mio. € (i.V. 27,53 Mio. €) ausgewiesen. Diese bestehen größtenteils zur Muttergesellschaft und beinhalten im Wesentlichen die Verbindlichkeiten aus dem bestehenden Cash-Pool-Vertrag sowie einem Darlehen für Investitionen in Höhe von insgesamt 19,42 Mio € (i.V. 24,72 Mio. €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sinken um 0,46 Mio. € auf 1,45 Mio. €. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sinken um 0,82 Mio. € auf 2,57 Mio. € (i.V. 3,39 Mio. €). Die sonstigen Verbindlichkeiten steigen um 0,07 Mio. € auf 0,19 Mio. €. Der Rechnungsabgrenzungsposten ist in Höhe von 2,41 Mio. € (i.V. 2,81 Mio. €) passiviert und besteht im Wesentlichen aus Zuschüssen für das Bauprojekt "Eschwege-West", die zeitanteilig über die Dauer von 20 Jahren aufgelöst werden. Die HLB Basis AG investierte im Geschäftsjahr 2023 in das Sachanlagevermögen u.a. über das Cash-Management insgesamt 4,12 Mio. €. Hierbei handelt es sich vorrangig um die Erneuerung von Schieneninfrastruktureinrichtungen sowie um Investitionen in technische Anlagen und in die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Per 31.12.2023 beträgt der Finanzmittelbestand 0,03 Mio. € (i.V. 0,09 Mio. €). Aufgrund des im Konzern angewendeten Cash-Pooling ist die Liquidität der Gesellschaft gesichert. Geschäftsverlauf 2023 und Ertragslage: Im Berichtsjahr ist der Geschäftsverlauf im Wesentlichen als positiv zu beurteilen. Die Umsatzerlöse liegen mit 28,83 Mio. € um 10,51 Mio. € unter denen des Vorjahres. Darin sind vorrangig konzerninterne Abrechnungen mit den Tochtergesellschaften, Erlöse aus Weiterbelastungen, Einnahmen aus der Abrechnung mit dem Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Erlöse aus der Nutzung von Infrastruktureinrichtungen, Erträge aus Lieferungen und Leistungen und Mieteinnahmen enthalten. Der Rückgang der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist im Wesentlichen durch eine Reduzierung der Weiterbelastungen der Trassen- und Stationsgebühren an die HLB Hessenbahn GmbH aufgrund des Wegfalls der Taunusbahn begründet. Bei den sonstigen betrieblichen Erträgen von 3,18 Mio. € (i.V. 2,44 Mio. €) handelt es sich größtenteils um die zeitanteilige Auflösung von Sonder- und Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge aus Anlagenabgängen, Rückstellungsauflösungen sowie Ausgleichsleistungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG). Demnach sinkt im Geschäftsjahr 2023 die Gesamtleistung (Betriebserträge) auf 32,02 Mio. € (i.V. 41,78 Mio. €). Gleichzeitig liegt der Betriebsaufwand mit insgesamt 30,67 Mio. € um 9,86 Mio. € unter dem des Vorjahres. Im Berichtszeitraum sinken die Materialaufwendungen um 7,72 Mio. € auf 16,13 Mio. €. Als wesentliche Positionen sind Treibstoffkosten, Fahrzeuginstandhaltungsaufwendungen (einschließlich Hauptuntersuchungen an den Triebfahrzeugen), Aufwendungen für die Schienenweginstandhaltung, konzerninterne Abrechnungen und Weiterbelastungen ausgewiesen. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Trassenentgelte für die Taunusbahn sowie gesunkene Treibstoffkosten zurückzuführen. Die Personalaufwendungen reduzieren sich auf 7,55 Mio. € (i.V. 8,70 Mio. €). Der Aufwand für die Abschreibungen sinkt um 0,98 Mio. € auf 3,04 Mio. € .Im Vorjahr waren außerplanmäßige Abschreibungen aus der Abwertung von Omnibussen (0,60 Mio. €) angefallen. Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zusammengefassten Positionen betragen insgesamt 3,92 Mio. € gegenüber 3,93 Mio. € im Referenzjahr. Der Posten beinhaltet hauptsächlich die Umlagen für die Geschäftsführung der Muttergesellschaft, Personalnebenkosten, Mietaufwendungen einschließlich Nebenkosten, Reparatur- und Instandhaltungen an Gebäuden und technischen Anlagen, Versicherungsaufwendungen sowie Fremdarbeiten und Verwaltungskosten. Für die erfolgsunabhängigen Steuern ist ein Aufwand von fast unverändert 0,04 Mio. € entstanden. Danach ergibt sich ein Betriebsergebnis in Höhe von 1,34 Mio. € (i.V. 1,24 Mio. €). Aus dem Finanzergebnis resultiert ein negativer Saldo von 0,82 Mio. € (i.V. ein positiver Saldo in Höhe von 0,18 Mio. €) aufgrund gestiegener Zinsaufwendungen aus dem Cash-Pooling mit der Muttergesellschaft. In der Gesamtrechnung für das Geschäftsjahr 2023 ist unter Berücksichtigung der Ertragsteuern ein an die Muttergesellschaft abgeführter Gewinn von 0,52 Mio. € gegenüber 1,42 Mio. € im Vorjahr auszuweisen. Zu der Beteiligung Regionalbahn Kassel GmbH: Die HLB Basis AG ist mit einer Stammeinlage von 0,13 Mio. €, die 50 % des Stammkapitals entspricht, zusammen mit der Kasseler Verkehrsgesellschaft AG (KVG), an der Regionalbahn Kassel GmbH (RBK) mit Sitz in Kassel beteiligt. Die RBK betreibt auf eigener Infrastruktur SPNV-Leistungen zwischen Kassel und Hessisch Lichtenau (Lossetalbahn) sowie in Kooperation mit der HLB Basis AG die Straßenbahnlinie zwischen Kassel und Baunatal. Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 0,67 Mio. € ab. Chancen- und Risikobericht Die HLB Basis AG hat innerhalb der HLB - Unternehmensgruppe nach wie vor die Aufgabe, die Eisenbahninfrastrukturen vorzuhalten und zu betreiben. Aus diesem Geschäftsfeld sind weiter stabile Umsätze zu erwarten. Zudem stellt sie den beiden operativ am Markt tätigen Schwestergesellschaften die für die Erstellung von Verkehrsleistungen erforderliche Infrastruktur sowie Personal zur Verfügung und erbringt außerdem Serviceleistungen. Der Leistungsabrechnung mit der HLB Hessenbus GmbH liegen wettbewerbsfähige Konditionen zugrunde. Die daraus aus der Bussparte noch resultierenden Defizite müssen gemäß "Verschmelzungsvertrag" aus dem Jahr 2005 von der HLB Basis AG übernommen werden. Wie bereits die vergangenen Tarifabschlüsse gezeigt haben, muss auch zukünftig bei Neuabschlüssen der Tarifverträge mit Bestandteilen gerechnet werden, die zu erheblichen Mehrkosten führen und sich damit negativ auf die Ertragslage des Unternehmens auswirken. Bei den HLB-Konzernunternehmen wirkt zunehmend der demografische Wandel, infolge dessen in nahezu allen Berufsgruppen ein Fachkräftemangel zu verzeichnen ist, der teilweise zu massiven Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von Personal führt. Der Personalbestand der HLB Basis AG wird sich zwar sukzessive verringern, die Abgänge werden jedoch mit Neueinstellungen bei den Schwestergesellschaften HLB Hessenbahn GmbH und HLB Hessenbus GmbH kompensiert. Es kann jedoch im Rahmen der dann erforderlichen Personalgestellung in bestimmten Funktionsbereichen zu einer angespannten Personalsituation führen. Weiter besteht als Folge der derzeitigen Marktentwicklungen ein hoher Anstieg der Kosten für Dienstleistungen und Ersatzteile sowie Verbrauchsstoffe. Diese zusätzlichen Kosten gehen fast vollständig zu Lasten des Betriebsergebnisses, da sie nur zu einem Teil an die Kunden weiter gegeben werden können. Zudem ist davon auszugehen, dass es in bestimmten Bereichen zu Lieferengpässen kommen kann. Prognosebericht Mit Erträgen von 28,54 Mio. € und Aufwendungen von 28,11 Mio. € ist im Ergebnisplan für das Wirtschaftsjahr 2024 ein Überschuss bzw. Gewinnabführung in Höhe von 0,43 Mio. € veranschlagt. Der Investitionsplan mit einem Volumen von rd. 6 Mio. € beinhaltet als größten Posten die Erneuerung von Gleisanlagen. In der Planung wird davon ausgegangen, dass Zuschüsse nach dem Schienengüterfernverkehrsfinanzierungsgesetz (SGFFG) und dem Hessischen Mobilitätsförderungsgesetz von zusammen rd. 2,5 Mio. € gewährt werden.Die Reaktivierung der Strecke von Lollar nach Mainzlar konnte im Dezember 2023 abgeschlossen werden. Damit können die beabsichtigten Einnahmen aus der Infrastrukturnutzung durch den Güterverkehr realisiert werden. Im Jahr 2025 ist vorgesehen, für die Anbindung der neu zu bauenden Wartungseinrichtung Butzbach die unternehmenseigene Strecke von Butzbach (DB) nach Butzbach Nord auf einer Länge von 510 Metern zu erneuern und die gesamte Strecke zu elektrifizieren. Für das Geschäftsjahr 2024 geht die Gesellschaft trotz bestehender Risiken von einem positiven Jahresergebnis aus. Erklärung der Unternehmensführung Für den seit 1. Januar 2023 neu strukturierten Vorstand und den Aufsichtsrat hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 28.11.2023 mit Umsetzungsziel November 2028 den Frauenanteil in beiden Gremien festgelegt. Für den Aufsischtsrat wurde eine Frauenquote von 33,3% (bisheriges IST 22%) und für den Vortstand von 50% (bisheriges IST 0%) festgelegt. Für die weitere Führungsebene (Ebene 1) hat der Vorstand einen angestrebten Frauenanteil von 33,3% bis 2027 festgelegt; zum 31.12.2023 beträgt dieser 16,6%.
Frankfurt am Main, 19.04.2024 Veit Salzmann, Vorstand HLB Basis AG Tobias Beckers, Vorstand HLB Basis AG BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023HLB BASIS AG, FRANKFURT AM MAINAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023HLB BASIS AGNach § 264 HGB ist der Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) um einen Anhang zu erweitern. Von der Ausnahme des § 286 Abs. 2 HGB wird Gebrauch gemacht. 1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die HLB Basis AG hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister Frankfurt am Main unter der Nr. HR B 7037 eingetragen. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, da die Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB, nicht jedoch die Größenmerkmale nach § 267 Abs. 2 HGB an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten wurden. Sie ist daher nach § 316 Abs. 1 HGB prüfungspflichtig. Der Jahresabschluss und der Lagebericht werden gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrags entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie in Beachtung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 HGB. Die Bilanz wurde entsprechend § 265 Abs. 5 HGB auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" ergänzt. Im Anlagevermögen wird die Gliederung des Jahresabschlusses nach den für Verkehrsunternehmen geltenden Vorschriften (Verordnung vom 27. Februar 1968, BGBl. I 1968, S. 193, zuletzt geändert durch Artikel 8 Absatz 11 des Gesetzes vom 17. Juli 2015, BGBl. I, S. 1245) vorgenommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewandt. Die Vorschriften des § 277 HGB wurden beachtet. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wird in Anwendung von § 265 Abs. 5 HGB um den Posten "aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn" ergänzt. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt (fortgeführte Anschaffungs- und Herstellungskosten). Fremdkapitalzinsen wurden nicht in den Anschaffungs- und Herstellungskosten einbezogen. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern analog den steuerlichen Abschreibungstabellen zugrunde, danach wurde die Abschreibung gemäß § 253 HGB nach der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bemessen und nach der linearen Methode in Ansatz gebracht. Sofern bei den Anlagengegenständen zum Abschlussstichtag von einer dauernden Wertminderung auszugehen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Beim Sachanlagevermögen werden zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die Anschaffungs- und Herstellungskosten grundsätzlich ungekürzt um die erhaltenen Investitionszuschüsse gezeigt. Die Investitionszuschüsse werden in einem Sonderposten auf der Passivseite ausgewiesen und abschreibungskonform aufgelöst. Kostenbeteiligungen Dritter werden im Jahr der Vereinnahmung vom Anlagevermögen aktivisch abgesetzt. Für Gleisanlagen wurden im Jahr 2012 Festwerte in Höhe von TEUR 2.242,7 ausgewiesen und ab dem Geschäftsjahr 2013 über die verbleibende Restnutzungsdauer abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich ein noch im Anlagevermögen bilanzierter Vermögensgegenstand aus dem Festwert in Höhe von TEUR 620,6. Bauten im Bau werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert und ohne Abschreibungen bis zur abschließenden Fertigstellung und entsprechenden Aktivierung erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungswert von netto EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung nach § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen. Die Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 253 Abs. 1 und Abs. 2 HGB) oder unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen, durchschnittlichen Anschaffungskosten oder - sofern bei den Vermögensgegenständen zum Abschlussstichtag von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist - mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 3 S. 3 HGB). Im Berichtsjahr besteht für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Ersatzteile auf Basis des durchschnittlichen Einkaufspreises ein Festwert in Höhe von TEUR 416,3. Die Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände und die liquiden Mittel sind zum Nominalwert ausgewiesen. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird allen erkennbaren Risiken durch angemessene Abwertung Rechnung getragen. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse enthält Zuschüsse Dritter (u. a. Land, Bund). Er wird grundsätzlich entsprechend der Zuordnung zum aktivierten Anlagevermögen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes ertragswirksam aufgelöst. Die Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet worden und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Der Ausweis erfolgt in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages. Bei der nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 01. Januar 2010 vorzunehmenden Abzinsung der sonstigen Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde das Wahlrecht gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB in Anspruch genommen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nominalwert der Rückstellungen und dem abgezinsten Wert beträgt zum Beginn des Geschäftsjahres EUR 4.635,15 (Überdotierung). Das Wahlrecht gemäß Art. 67. Abs. 3 Satz 1 EGHGB zur Beibehaltung von Rückstellungen nach § 249 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 des Handelsgesetzbuches wurde in Anspruch genommen. Die Bewertung der Aufwandsrückstellungen gem. § 249 Abs. 2 HGB a. F. erfolgt nach kaufmännischen Grundsätzen unter Beachtung des Vorsichtsprinzips. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens einschließlich der Abschreibungen zeigt der Anlagenspiegel als Anlage zum Anhang. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten TEUR 5,7 (i. V. TEUR 6,5) Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Umsatzsteuer-Forderungen und Kapitalertragsteuer-Forderungen in Höhe von TEUR 3.024,9 (i. V. TEUR 5.666,5) enthalten. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Wesentlichen Schadensersatzansprüche aus Unfällen, debitorische Kreditoren, Ausgleichsleistungen für Höhengleiche Kreuzungen und Vorsteuererstattungsansprüche enthalten. Das Gezeichnete Kapital beträgt TEUR 2.359,8. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.966.481 Stückaktien, die ausschließlich als vinkulierte Namensaktien bestehen Die Kapitalrücklage ergab sich aus der Neufestsetzung des Grundkapitals auf Grund der zum 01. Januar 2005 erfolgten Übertragung des Vermögens der Butzbach-Licher-Eisenbahn AG und der Kassel-Naumburger-Eisenbahn AG auf die HLB Basis AG (ehem. Frankfurt-Königsteiner-Eisenbahn AG). Der das festgesetzte Grundkapital übersteigende Betrag wurde nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB der Kapitalrücklage zugeführt. Die Gesetzliche Rücklage gemäß § 150 AktG besteht unverändert zum Vorjahr mit TEUR 437,3 und beträgt 10 % des Grundkapitals. Andere Gewinnrücklagen ergaben sich durch die zum 01. Januar 2005 vorgenommene Verschmelzung und bestehen unverändert in Höhe von TEUR 586,9. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse betrifft insbesondere Zuschüsse für den Bau und die Modernisierung der Infrastruktur. Die sonstigen Rückstellungen betreffen zum 31. Dezember 2023 im Wesentlichen die Umlageverpflichtung für den Versicherungsverband (TEUR 225,2; i. V. TEUR 552,0), rückständige Urlaubs- und Überstundenansprüche (TEUR 305,7; i. V. TEUR 357,3) sowie die Rückstellung Verpflichtungsüberhang Regionalbahn Kassel GmbH für Instandhaltung der Eisenbahn- / Straßenbahninfrastruktur auf der Strecke Kassel-Baunatal (TEUR 870,1; i. V. TEUR 826,6).
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im Vorjahresvergleich um TEUR 816,3 gesunken und betragen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 TEUR 2.571,8 (i. V. TEUR 3.388,1). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen zur Muttergesellschaft und sind durch den Zahlungsverkehr und die Gewinnabführung entstanden. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten im Wesentlichen Verpflichtungen aus nicht abgerechneten Versicherungsschäden, kreditorische Debitoren sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer. Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft im Wesentlichen einen Ausgleich der Verkehrsverbund und Fördergesellschaft Nordhessen mbH für die Reaktivierung der Strecke Eschwege/Eschwege-West, welcher über die Dauer der Vorhaltung dieses Streckenabschnitts durch die HLB Basis AG gleichmäßig aufgelöst wird. 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete die HLB Basis AG Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 28.833,7 (i. V. TEUR 39.341,2). Hinsichtlich der Aufgliederung nach Tätigkeitsbereichen wird auf die Angaben zum Eisenbahnregulierungsgesetz verwiesen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind u. a. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Investitionszuschüsse in Höhe von TEUR 1.154,5 (i. V. TEUR 1.177,7), Erträge aus Investitionszuschüssen in Höhe von TEUR 612,2 (i. V. TEUR 0,0), Erträge aus der Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens mit TEUR 395,4 (i. V. TEUR 395,4), Erträge aus erhöhtem Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von TEUR 51,7 (i. V. TEUR 51,2), Erträge aus Zuschüssen nach § 16 AEG in Höhe von TEUR 407,0 (i. V. TEUR 418,2), Erträge aus Anlagenabgängen von TEUR 214,9 (i. V. TEUR 60,1) sowie Erträge aus Versicherungsentschädigungen mit TEUR 3,8 (i. V. TEUR 8,0) enthalten. Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen die Trassennutzungskosten für den Güterverkehr, die Treibstoffbeschaffungskosten, die Kosten für die Instandhaltung der Triebfahrzeuge, einschließlich der Ersatzteile, und bezogene Leistungen. Insgesamt reduzierte sich der Materialaufwand von TEUR 23.906,2 um TEUR 7.779,8 auf TEUR 16.126,4. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres betragen TEUR 3.038,8 (i. V. TEUR 4.018,1) und wurden ausschließlich planmäßig vorgenommen. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert als Davon-Vermerk unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" sowie "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" ausgewiesen. 5. Angaben gem. § 7 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 2. September 2016 wurden das Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) und weitere wichtige Änderungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) erlassen. Nach § 7 Abs. 1 ERegG haben öffentliche Eisenbahnen, die sowohl Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) als auch Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) sind, eine nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufzustellende zusätzliche Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, getrennt für die Bereiche "Erbringung von Verkehrsleistungen" und "Betrieb der Eisenbahninfrastruktur", in den Anhang des Jahresabschlusses aufzunehmen. Aufgrund der Zuordnung von separat eingerichteten Konten und/oder Kostenstellen war bei den Bilanzpositionen weitestgehend eine direkte Zuordnung zu den Bereichen möglich. Bei einigen wenigen Bilanzpositionen wurde eine Aufgliederung nach Schlüsseln vorgenommen; sie sind bei den jeweiligen Bilanzpositionen angegeben. Innerhalb der Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten direkte Zuordnungen im Sinne des ERegG. Die Positionen des Eigenkapitals werden in voller Höhe der Sparte "Eisenbahninfrastruktur" (EIU) zugeordnet, weil die Gesellschaft den am Markt agierenden operativen Gesellschaften HLB Hessenbahn GmbH und HLB Hessenbus GmbH die benötigte Infrastruktur zur Erbringung von Verkehrsleistungen zur Verfügung stellt. Als neuer Aufteilungsschlüssel wurde das Jahresergebnis vor Ergebnishochbuchung gemäß der Aufteilung innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung neu gebildet. Der Aufteilungsschlüssel Sachanlagen entfällt. Bilanz zum 31. Dezember 2023 gem. § 7 ERegG Aktiva
Zu Grunde gelegte Aufteilungsschlüssel 1 = Direkte Zuordnung, Aufteilungsschlüssel nicht notwendig 2 = Aufteilung gem. Schlüssel Sachanlagen 3 = Aufteilung gem. Schlüssel Personalkosten
Zu Grunde gelegte Aufteilungsschlüssel 1 = Direkte Zuordnung, Aufteilungsschlüssel nicht notwendig 2 = Aufteilung gem. Schlüssel Sachanlagen 3 = Aufteilung gem. Schlüssel Personalkosten Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023 gem. § 7 ERegG
6. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251, 268 Abs. 7 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Gemäß § 285 Nr. 3a HGB bestand zum 31. Dezember 2023 kein wesentliches Bestellobligo. Zum Abschlussstichtag bestehen keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Die folgenden Angaben dienen dazu, Art und Umfang der aus der Zusatzversorgung resultierenden mittelbaren Verpflichtung der Gesellschaft zu erläutern. Den Arbeitnehmern/-innen des Unternehmens steht ein tarifvertraglich oder einzelarbeitsvertraglich begründeter Anspruch auf eine zusätzliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung nach Maßgabe des Tarifvertrages für nichtbundeseigene Eisenbahnen (ETV) in seiner jeweils gültigen Fassung zu. Das Unternehmen erfüllt diesen Anspruch durch den Erwerb der Mitgliedschaft bei der Zusatzversorgungskasse und Anmeldung des/der Arbeitnehmer/-in zur Pflichtversicherung. Der/die Arbeitnehmer/-in hat nach Eintritt des Versicherungsfalles als Bezugsberechtigte/r einen Anspruch auf die satzungsgemäßen tariflichen Versorgungsleistungen gegen die Zusatzversorgungskasse. Das Unternehmen ist Mitglied der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL). Der Umlagesatz der Zusatzversorgungskasse beträgt 5,49 v. H. der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte (i. d. R. der steuerpflichtige Arbeitslohn). Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter des Unternehmens beläuft sich, vorbehaltlich der noch ausstehenden Umlageabrechnung, auf voraussichtlich rd. 5,9 Mio. EUR. Eine Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der Zusatzversorgungskasse, die sich aus den Anwartschaften der angemeldeten Pflichtversicherten und der Rentenberechtigten des Unternehmens ergeben, ist nicht mit vertretbarem Zeitaufwand ermittelbar. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres 2023 beschäftigten Arbeitnehmer getrennt nach Gruppen beträgt:
Der Vorstand erhält seine Bezüge von der Muttergesellschaft. Die Aufsichtsratsmitglieder erhielten Sitzungs-, Tagegelder und Spesen in Höhe von TEUR 0,7 (i. V.: TEUR 0,9) Vorstand Veit Salzmann Tobias Beckers Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Gesellschaft besteht aus: Land Hessen: Elmar Damm, Ministerialdirigent, Wiesbaden Vorsitzender Dagmar Brinkmann, Ministerialrätin, Wiesbaden Stellvertretende Vorsitzende Dr. Thilo Muthmann, Baudirektor, Wiesbaden Sandra Strobl, Ministerialrätin, Wiesbaden Landkreise und Verbände: Johannes Baron, Kreisbeigeordneter (Main-Taunus-Kreis), Hofheim Thorsten Schorr, Erster Kreisbeigeordneter (Hochtaunuskreis), Bad Homburg v. d. Höhe Arbeitnehmervertreter: Dirk Bullmann, Ausbilder, Königstein Norbert Kettner, Personaldisponent, Butzbach Thomas Michel, Ausbilder, Butzbach Der Anteilsbesitz ist der folgenden Aufstellung zu entnehmen.
ErgebnisverwendungsvorschlagGemäß dem bestehenden Gewinnabführungsvertrag wurde der Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 519,6 an die Muttergesellschaft, die Hessische Landesbahn GmbH, abgeführt.
Frankfurt am Main, den 19. April 2024 HLB Basis AG Vorstand Veit Salzmann Tobias Beckers
Bericht des Aufsichtsrats gem. § 171 Abs. 2 AktG über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2023der HLB Basis AGHLB BASIS AG, FRANKFURT AM MAINDer Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres 2023 anhand der Vierteljahresberichte des Vorstands und in seinen Sitzungen, in denen alle wesentlichen Geschäftsvorfälle eingehend erörtert wurden, über den Geschäftsgang des Unternehmens unterrichtet und die Geschäftslage der Gesellschaft laufend überwacht. Im Geschäftsjahr 2023 fanden zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Frau Sandra Stobl hat im Geschäftsjahr 2023 an keiner Aufsichtsratssitzung teilgenommen (vgl. auch Tz. 5.2.2 des Public Corporate Governance Kodex des Landes Hessen (PCGK)). Die Abschlussprüfer haben an der Bilanzabschlusssitzung teilgenommen. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss 2023 ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Prof. Dr. Ludewig u. Partner GmbH, Kassel, geprüft worden. Darüber hinaus hat die Prüfungsgesellschaft eine Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz durchgeführt. Die Prüfungen haben zu Beanstandungen keinen Anlass gegeben. Der Bestätigungsvermerk ist uneingeschränkt erteilt worden. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Bericht des Jahresabschlussprüfers auseinandergesetzt. Soweit in ihm Anregungen enthalten sind, hat er diese mit dem Vorstand erörtert; es bestand kein Anlass zu weitergehenden Folgerungen. Der gemäß § 264 HGB vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss hat vorgelegen. Der Aufsichtsrat hat ihn geprüft und keinen Anlass zu Beanstandungen gefunden. Der Aufsichtsrat erklärt sich mit dem vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2023, den er geprüft und ohne Einwendungen gebilligt hat, einverstanden. Der Jahresabschluss 2023 ist damit gem. § 172 AktG festgestellt.
Frankfurt, den 13. Mai 2024 Elmar Damm Ministerialdirigent Vorsitzender des Aufsichtsrates Angaben zur FeststellungDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25. Juni 2024 festgestellt. HLB BASIS AG, FRANKFURT AM MAINBESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023"Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die HLB Basis AG, Frankfurt am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HLB Basis AG, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HLB Basis AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zukönnen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, den 25. April 2024 Prof.
Dr. Ludewig u. Partner GmbH
Prof. Dr. Uwe Lauerwald, Wirtschaftsprüfer Dipl.-Oec. Jörn Linke, Wirtschaftsprüfer" |
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