Josef Walter GmbH
Weilheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
JOSEF WALTER GMBH, WEILHEIM
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
234.079,00 |
174.591,46 |
| I.
Sachanlagen |
234.079,00 |
174.591,46 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.988.616,71 |
3.100.537,74 |
| I.
Vorräte |
1.774.255,92 |
1.714.980,71 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
974.366,93 |
992.490,50 |
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
239.993,86 |
393.066,53 |
|
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
4.602,15 |
4.250,07 |
|
3.227.297,86 |
3.279.379,27 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. EIGENKAPITAL
|
1.431.097,70 |
1.464.712,13 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
747.205,00 |
747.205,00 |
| III.
Gewinnrücklage |
29.935,62 |
29.935,62 |
| IV.
Gewinnvortrag |
337.571,51 |
186.340,31 |
| V.
Jahresüberschuss |
266.385,57 |
451.231,20 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
466.524,41 |
655.460,28 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
1.328.113,25 |
1.157.800,61 |
| -
davon aus Steuern: EUR 33.468,12 (Vorjahr: EUR
62.364,17) |
|
|
| -
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 1.555,24
(Vorjahr: EUR 946,03) |
|
|
|
D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
|
1.562,50 |
1.406,25 |
|
3.227.297,86 |
3.279.379,27 |
JOSEF
WALTER GMBH, WEILHEIM
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Josef Walter GmbH, Weilheim, zum
31. Dezember 2023 ist entsprechend den Regelungen des
für alle Kaufleute geltenden Ersten Abschnittes des
Dritten Buches des HGB und den ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften des Zweiten
Abschnitts des Dritten Buches HGB sowie unter Beachtung der
einschlägigen Vorschriften des GmbHG und den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt
worden.
Die Josef Walter GmbH ist im Handelsregister beim
Amtsgericht München eingetragen (Reg.Nr. HRB
51358).
Nach den Größenklassenkriterien des §
267 Abs. 2 HGB gilt die Josef Walter GmbH als kleine
Gesellschaft. Sie hat von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Zur Verbesserung der Lesbarkeit werden die Angaben zu
den "Restlaufzeiten" und die "davon- Vermerke" zur Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang angegeben.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten oder
Herstellungskosten bilanziert. Die Abschreibungsdauer der
einzelnen Anlagegegenstände orientiert sich an der
wirtschaftlichen Nutzungsdauer.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte
Wertminderungen vorliegen. Zugänge des
Geschäftsjahres werden zeitanteilig abgeschrieben. Der
Inhalt der Herstellungskosten der Sachanlagen umfasst die
aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile.
Etwaige Zuschüsse von Dritten mindern die
Anschaffungs- und Herstellungskosten. Instandhaltungskosten
und Zinsen für das Fremdkapital werden nicht
aktiviert, sondern als Aufwand gebucht. Die Abschreibungen
werden nach der linearen Methode berechnet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten EUR 250,00 (netto) nicht
übersteigen, werden in laufender Rechnung als Aufwand
abgesetzt. Seit dem Geschäftsjahr 2018 werden
geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs-
oder Herstellungskosten EUR 250,00 (netto), jedoch EUR
800,00 (netto) nicht übersteigen sofort im Zugangsjahr
in voller Höhe abgeschrieben. Im Anlagenspiegel wird
nach drei Jahren das Ausscheiden des geringwertigen
Wirtschaftsguts als Abgang dargestellt.
2. Umlaufvermögen
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren (Durchschnittsverfahren)
oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Handelswaren werden mit ihren Anschaffungskosten
bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag angesetzt. Als Anschaffungskosten wird
der gleitende Einkaufspreis angesetzt. Im gleitenden
Anschaffungspreis sind Anschaffungskostenminderungen und
Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt. Abwertungen
werden für Bestandsrisiken, die sich aus erhöhter
Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben,
berücksichtigt. Abwertungen im Rahmen der
verlustfreien Bewertung und des Niederstwerttests werden
durch die Anwendung eines durchschnittlichen
Abwertungssatzes der vergangenen drei Jahre angemessen und
ausreichendem Umfang vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird zusätzlich durch eine ausreichend
bemessene Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2%
Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel sind zum Nennbetrag angesetzt.
3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwendungen
für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden für
Versorgungsansprüche der Mitarbeiter nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Grundlage
verbindlicher Zusagen am Bilanzstichtag gebildet.
Bei diesem Verfahren wird unterstellt, dass die
Mitarbeiter ihren Pensionsanspruch zwischen Diensteintritt,
jedoch frühestens ab Vollendung des 23. Lebensjahres
zur Mitte des Wirtschaftsjahres (27. Lebensjahr, wenn die
Pensionszusage vor dem 01.01.2018 erteilt wurde, 28.
Lebensjahr, wenn die Pensionszusage vor dem 01.01.2009
erteilt wurde, 30. Lebensjahr, wenn die Pensionszusage vor
dem 1.1.2001 erteilt wurde) oder für das
Wirtschaftsjahr, in dessen Verlauf die Pensionsanwartschaft
gemäß den Vorschriften des BetrAVG unverfallbar
wird und ihrer Pensionierung in Form von gleichbleibenden
Jahresbeträgen erwerben. Demzufolge errechnet sich die
Pensionsrückstellung aus dem Barwert der
künftigen, am Bilanzstichtag zugesagten
Pensionsleistungen abzüglich des Barwerts der bis zur
Pensionierung noch entstehenden Jahresbeträge. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln
2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt
und dafür der von der Deutschen Bundesbank auf den
Bilanzstichtag ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %)
angesetzt. Aus der Abzinsung der Rückstellungen
für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in
Höhe von TEUR 14. Dieser Unterschiedsbetrag ist
für die Ausschüttung gesperrt.
Gehaltsanpassungen sind nicht und Rentenanpassungen mit
null bzw. zwei Prozent p.a. eingerechnet. Erhöhungen
von Pensionszusagen werden mit dem Barwert der erworbenen
Ansprüche zurückgestellt.
Vermögensgegenstände, die zur Absicherung der
Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen, werden
zu den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt und
sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Sie
wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz
2 HGB) mit den zugrundeliegenden Verpflichtungen
verrechnet.
Die Steuerrückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind in Höhe des voraussichtlichen
Erfüllungsbetrages aufgrund des steuerlichen Gewinns
dotiert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
und werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert.
Bei der Bewertung von Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt,
weiterhin werden sie gemäß § 253 Abs. 2 HGB
mit den für die Restlaufzeit entsprechenden
Zinssätzen, wie sie von der Deutschen Bundesbank
veröffentlicht werden, diskontiert.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt. Sämtliche
Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem
Jahr.
5. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Erträge
für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag
darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
1. Anlagevermögen
Im Berichtsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
gemäß § 253 Abs. 3 HGB vorgenommen.
2. Umlaufvermögen
Alle Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie
im Vorjahr innerhalb eines Jahres fällig.
3. Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Josef Walter GmbH
beträgt EUR 50.000,00 (Vorjahr: TEUR 50) und ist voll
eingezahlt.
4. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 339.796,00
(Vorjahr: TEUR 326) wird mit einer
Rückdeckungsversicherung, deren beizulegender Zeitwert
EUR 74.269,00 (Vorjahr: TEUR 70) beträgt,
saldiert.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
handelt es sich in Höhe von EUR 300.000,00 (Vorjahr:
TEUR 300) um sonstige Verbindlichkeiten. Es werden
Verrechnungs- und Darlehenskonten von Gesellschaftern
ausgewiesen.
Von den sonstigen Verbindlichkeiten resultieren EUR
33.468,12 (Vorjahr: TEUR 62) aus Steuer sowie EUR 1.555,24
(Vorjahr: EUR 946) aus sozialer Sicherheit.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
In den sozialen Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung sind
Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR
25.052,79 (Vorjahr: TEUR 22) enthalten.
Der Posten Zinsen und ähnliche Aufwendungen
beinhaltet den Zins- und Zinsänderungsaufwand aus der
Bewertung langfristiger Rückstellungen in Höhe
von EUR 3.474,00 (Vorjahr: TEUR 11).
V. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen aus:
| |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| Miet- und
Pachtverträge |
1.166.032,00 |
539.916,20 |
| - davon gegenüber
verbundenen unternehmen |
0,00 |
0,00 |
|
Leasingverpflichtungen |
220.394,47 |
277.356,79 |
| - davon gegenüber
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
| Insgesamt |
1.386.426,47 |
817.272,99 |
| |
0,00 |
0,00 |
Die Mietverpflichtungen resultieren überwiegend aus
der Anmietung von Immobilien. Diese werden aus
strategischen Gesichtspunkten sowie aus Gründen der
Flexibilität gegenüber einem Erwerb von
Sachanlagen eingegangen.
Unter den Leasingverpflichtungen werden im Wesentlichen
Verpflichtungen aus dem Leasing von Kraftfahrzeugen sowie
Staplern ausgewiesen. Diese wurden zu
Liquiditätszwecken, der komfortableren Abwicklung
seitens der Leasinggesellschaften sowie zur Einhaltung von
Bilanzkennziffern eingegangen.
Von den finanziellen Verpflichtungen sind TEUR 477
innerhalb des nächsten Geschäftsjahres
fällig.
2. Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich folgende
Arbeitnehmer beschäftigt:
| |
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| Vertrieb |
27 |
27 |
| Lager und Logistik |
13 |
13 |
| Allgemeine
Verwaltung |
6 |
7 |
| |
46 |
47 |
3. Organe der Gesellschaft
Zur Geschäftsführung war im Geschäftsjahr
2023 bestellt:
Herr Thomas Steffinger, hauptberuflich, Weilheim
Josef Walter GmbH, vertreten durch
Thomas Steffinger
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am
12.09.2024
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