Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 218978
Eingetragen
29.10.2019
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungHerstellung von Baubedarfsartikeln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Entwicklung und Produktion von Softund Hardwareprodukten, von Systemen für die Energie- und Umwelttechnik, die Projektierung, Planung, Marketing und der Vertrieb dieser Produkte und alle damit zusammenhängenden Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Simone Massaro
seit 29.10.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

BaxEnergy GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 10.014,00 19.181,00
B. Umlaufvermögen 400.951,07 615.863,22
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.716,90 1.956,18
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 3.755.875,81 3.624.250,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.169.557,78 4.261.250,90

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 5.600,00 19.688,13
C. Verbindlichkeiten 4.163.957,78 4.207.036,02
davon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 774.362,86 774.362,86
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 803.957,78 847.036,02
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 3.360.000,00 3.360.000,00
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 34.526,75
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.169.557,78 4.261.250,90

Anhang zum 31. Dezember 2019

1. Angaben und Erläuterungen zur Form und Untergliederung des Jahresabschlusses


Die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung der BaxEnergy GmbH (nachfolgend "GmbH" genannt) erfolgte nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266, 275 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) wurde hinsichtlich der Gliederung der Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB) und der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 276 HGB) kein Gebrauch gemacht. Der Anhang wurde jedoch unter Berücksichtigung der Erleichterung des § 288 HGB erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Offenlegung (§ 326 HGB) wurde ebenfalls Gebrauch gemacht. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sind beachtet (§ 243 Abs. 1 HGB).

2. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher Maßnahmen


2.1 Der Jahresabschluss der GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. In der Bilanz sind sämtliche Aktiva und Passiva vollständig enthalten.

2.2 Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und - soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die Abschreibungen wurden linear nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen.

2.3 Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag (Anschaffungskosten) angesetzt.

2.4 Barvermögen sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen.

2.5 Die Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten Ausgaben im Geschäftsjahr für Aufwendungen der Folgejahre.

2.6 Die Rückstellungen wurden für alle am Abschlussstichtag ungewissen Verbindlichkeiten im für erforderlich gehaltenen Maße gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

 Trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages ist von einer Fortführung des Unternehmens auszugehen. Insgesamt bestehen Rangrücktrittserklärungen in der erforderlichen Höhe.

2.7 Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag bewertet.

3. Sonstige Pflichtangaben

3.1 Jahresergebnis (§ 285 Nr. 6 HGB)

Für das Geschäftsjahr ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von 131.625,31 Euro, dieser stammt aus dem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und aus der Abzinsung einer Verbindlichkeit.

3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind binnen Jahresfrist fällig.

3.3 Sonstige Verbindlichkeiten

Bei den sonstigen Verbindlichkeiten sind ausgewiesen
aus Steuern:  0,00 Euro (Vorjahr:  0,00 Euro)
im Rahmen der sozialen Sicherheit:  0,00 Euro (Vorjahr: 0,00 Euro)

3.4 Arbeitnehmeranzahl (§ 285 Nr. 7 in Verbindung mit § 264a HGB)

Im Wirtschaftsjahr 2019 wurde durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt. (Vorjahr: 6)

3.5 Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane (§§ 285 Nr. 9 a, 9c, 10 HGB, § 42 Abs. 3 GmbHG)

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der GmbH durch den alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführerin Simone Massaro geführt.

Gegenüber dem Gesellschafter/Geschäftsführer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 0,00 Euro.

Hannover,. 04. Februar 2021

  .........................................................
gez. Simone Massaro      Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.02.2021 festgestellt.

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