Rockwell Collins Deutschland Holdings GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Willi Friedrich Wagner seit 2.4.2025 | Geschäftsführer |
Patricia Tanja Blees seit 27.10.2021 | Prokura |
Alexander Tobias Gahn seit 27.4.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Keeney Hill Limited | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Rosemount Aerospace GmbHMartinsried, Gemeinde PlaneggJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020BILANZAKTIVA
ANHANGAngaben zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung gem. den Vorschriften des HGB: Der vorliegende Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BILRUG) sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bewertung richtet sich nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung unter Beachtung der §§ 252 ff, 266 ff, 279 ff und 284 HGB. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 HGB) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibung bewertet. Die Nutzungsdauern werden entsprechend den steuerlichen AfA-Tabellen festgelegt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Für alle erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten sind Rückstellungen gebildet worden, die zurückzustellenden Beträge wurden gem. § 253 (1) HGB mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ergibt, bemessen.
69123 Heidelberg, den 23. September 2021 gez. Axel Schumann Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23. September 2021 |
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