Institute für Factoring-Geschäfte
UZ Hannover GmbH
Hohe Straße 11, 30449 Hannover, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bettina Mennecke seit 6.7.2017 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Hannover | 50.00% |
Region Hannover | 50.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
UZ Hannover GmbHHannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023A. Allgemeine Angaben Die UZ Hannover GmbH, Hannover, wird beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 57831 geführt. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Sie stellt freiwillig bzw. aufgrund des Gesellschaftsvertrags einen Anhang unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften auf. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Unter der Annahme, dass die Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover weiterhin gewährt werden, ist der Jahresabschluss nach Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt worden. Die Landeshauptstadt hat mit Schreiben vom 29.01.2024 mitgeteilt, dass es bis einschließlich 2027 keine Zuwendungskürzungen für das UZ Hannover geben soll. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und, soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (3-50 Jahre). Auf die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen wird die Jahresabschreibung zeitanteilig berechnet. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bewertet. Forderungen in Fremdwährungen haben nicht bestanden. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aller Umstände im Einzelfall gebildet und sichern erkennbare Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages ab. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen haben nicht bestanden. C. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die historischen Werte ausgewiesen. Die Abschreibungen bewegen sich im Rahmen der betriebsspezifischen Übung. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens zeigt die nachfolgende Übersicht. Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 0) resultieren aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der hannoverimpuls GmbH. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 0) ergeben sich in Höhe von T€ 38 aus sonstigen Forderungen und in Höhe von T€ 3 aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von T€ 25 ist voll eingezahlt. Rückstellungen Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 6 (2022: T€ 27). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen T€ 112 (2022: T€ 132), davon haben T€ 21 (2022: T€ 20) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 86 (2022: T€ 84) haben eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Die Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 6 (2022: T€ 27). Eine Grundschuld zur Besicherung dieser Verbindlichkeiten ist beim Amtsgericht Hannover im Erbbaugrundbuch eingetragen. Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von T€ 18 (2022: T€ 18) aus noch nicht verwendeten Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover, T€ 1 (2022: T€ 0) resultieren aus Steuern, T€ 9 (2022: T€ 0) aus Verbindlichkeiten gegenüber Mieterinnen sowie T€ 0 (2022: T€ 1) aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Gesellschafterin hannoverim-puls GmbH und sind innerhalb eines Jahres fällig. Der Jahresüberschuss beträgt € 0,00. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften in Höhe von T€ 184. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem bis zum 30.06.2029 laufenden Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt Hannover für das betrieblich genutzte Grundstück. E. Zusammensetzung der Geschäftsführung Im Geschäftsjahr wurden neben der Geschäftsführerin drei Mitarbeitende beschäftigt. Die Geschäftsführung erfolgte durch die alleinvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Bettina Mennecke, Hannover.
Hannover, 29. März 2024 Bettina Mennecke, Geschäftsführerin Bemerkung zur Feststellung Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlungen vom 07. November 2024 festgestellt worden. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft Das Unternehmerinnen-Zentrum ist als Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung anerkannt und wird durch den Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover begleitet und gefördert. Engagierte hannoversche Frauen gründeten 1997 den Verein Impuls & Praxis e.V. mit dem Ziel, ein Unternehmerinnen-Zentrum aufzubauen. 1999 wurde die Unternehmerinnen- Zentrum Hannover GmbH (UZH GmbH) gegründet und die Landeshauptstadt Hannover stellte eine kommunale Altbauimmobilie in Erbpacht zur Verfügung. Mit einem Darlehen wurde die Sanierung von zwei benachbarten Gebäuden realisiert und die ersten Mieterinnen konnten im Jahr 2000 einziehen. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Geschäftsanteil der bisherigen Alleingesellschafterin Impuls & Praxis e.V. an die hannoverimpuls GmbH übertragen. Dabei wurden neben dem Unternehmensgegenstand und der allgemeinen Vertretungsregelung auch die Firma von Unternehmerinnen-Zentrum Hannover GmbH auf UZ Hannover GmbH geändert. Die UZ Hannover GmbH führt die bisherigen Tätigkeiten im Unternehmerinnen-Zentrum unverändert fort. Die Gesellschaft kann für das Geschäftsjahr eine positive Bilanz ziehen. Am Jahresende waren alle 29 Büroeinheiten, die zur Verfügung stehen, vermietet und wurden von 28 Unternehmerinnen genutzt. Eine Unternehmerin hat 2 Büroeinheiten gemietet. Im Jahr 2023 waren sechs Einzüge und sechs Auszüge zu verzeichnen. Durchschnittlich wurde in Bezug auf die Fläche ein Auslastungsgrad von 97 % erreicht. Insgesamt arbeiteten am Stichtag 38 Frauen im UZH. Im Berichtsjahr wurden für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen T€ 67 aufgewendet. Der aufwandstärkste Anteil in Höhe von 27 T€ betraf die Sanierung der Kellerfenster. II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Bei einer ggü. dem Vorjahr verminderten Bilanzsumme i. H. v. T€ 320 (Vorjahr T€ 330) beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 50 % (Vorjahr 48 %). Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag T€ 147 (Vorjahr T 178), was einem Anteil am Gesamtvermögen von 46 % (Vorjahr 54 %) bedeutet. Die Liquidität der Gesellschaft sank um T€ 21 auf T€ 124 (Vorjahr T€ 145), was im Wesentlichen auf die planmäßige Tilgung des Darlehens zur Finanzierung der Immobilie zurückzuführen ist. Demnach belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag auf 112 T€ (Vorjahr T€ 132). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 42 (Vorjahr T€ 3) enthalten in Höhe von T€ 38 ausstehende Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover für das abgelaufene Geschäftsjahr. Die erwirtschafteten Erlöse aus Vermietung und Verpachtung betrugen T€ 151 (Vorjahr T€ 146). Die Landeshauptstadt Hannover bezuschusste die UZ Hannover GmbH für das Betreiben des Unternehmerinnen-Zentrums mit T€ 94 und einem zusätzlichen Baukostenzuschuss von T€ 35. Die Bereitstellung des Baukostenzuschusses ist abhängig von der Bewertung als bauliche Unterhaltung durch den Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover. Der Baukostenzuschuss wurde hauptsächlich für die Sanierung der Kellerfenster und -türen verwendet. Die UZ Hannover GmbH weist im Berichtsjahr ein ausgeglichenes Ergebnis in Höhe von € 0,00 aus (Vorjahr T€ 0). III. Voraussichtliche weitere Entwicklung der Gesellschaft sowie Chancen und Risiken der weiteren Entwicklung Die Aufgaben der UZ Hannover GmbH werden durch eigene Erlöse sowie durch Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover vollumfänglich finanziert. Die Landeshauptstadt hat mit Schreiben vom 29.01.2024 mitgeteilt, dass es trotz Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Hannover bis einschließlich 2027 keine Zuwendungskürzungen für das UZ Hannover geben soll. Die Geschäftsführung prüft aktuell, das Dachgeschoss in Haus 9 auszubauen. Planungen und Kostenschätzungen werden im laufenden Geschäftsjahr vorliegen. Sollte eine wirtschaftliche Umsetzung möglich sein, könnte diese ab 2025 erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Drainage- und Sanierungsarbeiten in 2024 am Mauerwerk in Haus 9 vollständig abgeschlossen werden können. Durch den Wegfall der Preisbremsen und der Steigerung der CO 2 -Preise wird im laufenden Geschäftsjahr mit einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise gerechnet. Die Mieterinnen sind durch die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen im Berichtsjahr gut darauf vorbereitet, sodass nicht mit negativen Einflüssen auf die Geschäftstätigkeit der Mieterinnen zu rechnen ist. Alle Maßnahmen werden nur im Rahmen einer laufenden Liquiditätsprüfung ausgeführt. Der Wirtschaftsplan 2024 zeigt ein ausgeglichenes Ergebnis IV. Schlusserklärung Die öffentliche Zwecksetzung entsprechend § 136 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat sich nicht geändert. Die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Zweckerreichung.
Hannover, 29. März 2024 Bettina Mennecke, Geschäftsführerin BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die UZ Hannover GmbH: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der UZ Hannover GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UZ Hannover GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 31. Mai 2024 Nordwest
Revision GmbH
Bödeker, Wirtschaftsprüfer Meseberg, Wirtschaftsprüfer |
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