Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 57831
Vorher
Unternehmerinnen-Zentrum Hannover GmbH
Eingetragen
17.6.1999
Branche
Vermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBauträger für WohngebäudeKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Errichtung und der Betrieb von Immobilien zur Vermietung an Unternehmen, einschließlich des Unternehmerinnen-Zentrums Hannover, Hohe Straße 11, Hannover, sowie die Förderung von Gründerinnen und Gründern, Unternehmerinnen und Unternehmern. Das Unternehmen darf auch Immobilien, Grundstücke oder Erbbaurechte an Grundstücken erwerben und veräußern. Die Gesellschaft ist Instrument der regionalen Wirtschaftsförderung in der Landeshauptstadt Hannover und unterstützt die Landeshauptstadt Hannover bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben aus diesem Bereich. Die Gesellschaft beachtet bei Erfüllung ihres Gesellschaftszweckes die Grundsätze der staatlichen Förderpolitik sowie die Beihilfevorschriften der Europäischen Gemeinschaft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bettina Mennecke
seit 6.7.2017
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Landeshauptstadt Hannover
50.00%
Region Hannover
50.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
hannoverimpuls GmbH
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

UZ Hannover GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 133.502,00 158
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.769,00 20
147.271,00 178
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 105,68 2
2. Forderungen gegen Gesellschafter 3.571,43 0
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 40.838,04 0
4. sonstige Vermögensgegenstände 649,33 1
45.164,48 3
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 123.720,11 145
168.884,59 148
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.409,50 3
319.565,09 330

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Gewinnvortrag 134.131,16 134
159.131,16 159
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 0,00 0
2. sonstige Rückstellungen 13.661,50 9
13.661,50 9
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 111.706,10 132
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 6.569,58 9
3. sonstige Verbindlichkeiten 28.496,75 20
146.772,43 161
319.565,09 330

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023

2023 2022
EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 150.866,80 146
2. sonstige betriebliche Erträge 154.923,24 158
3. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 48.155,83 34
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 10.982,41 8
59.138,24 43
4. Abschreibungen auf Sachanlagen 31.006,00 31
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 203.188,24 217
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15,00 0
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 2.036,40 2
8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 6.851,04 7
9. Ergebnis nach Steuern 3.585,12 4
10. sonstige Steuern 3.585,12 4
11. Jahresüberschuss 0,00 0

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

A. Allgemeine Angaben

Die UZ Hannover GmbH, Hannover, wird beim Amtsgericht Hannover unter der Nummer HRB 57831 geführt.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a Abs. 1 HGB. Sie stellt freiwillig bzw. aufgrund des Gesellschaftsvertrags einen Anhang unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften auf.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Unter der Annahme, dass die Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover weiterhin gewährt werden, ist der Jahresabschluss nach Fortführungsgesichtspunkten aufgestellt worden.

Die Landeshauptstadt hat mit Schreiben vom 29.01.2024 mitgeteilt, dass es bis einschließlich 2027 keine Zuwendungskürzungen für das UZ Hannover geben soll.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich Nebenkosten abzüglich Anschaffungskostenminderungen und, soweit abnutzbar, vermindert um Abschreibungen angesetzt.

Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger linearer Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (3-50 Jahre).

Auf die Zugänge an beweglichen Vermögensgegenständen wird die Jahresabschreibung zeitanteilig berechnet.

Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem jeweiligen Nennwert bewertet. Forderungen in Fremdwährungen haben nicht bestanden.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält Beträge, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung aller Umstände im Einzelfall gebildet und sichern erkennbare Risiken in Höhe des Erfüllungsbetrages ab.

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährungen haben nicht bestanden.

C. Erläuterungen und Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Anlagevermögen

Als Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die historischen Werte ausgewiesen.

Die Abschreibungen bewegen sich im Rahmen der betriebsspezifischen Übung. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens zeigt die nachfolgende Übersicht.

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023

Herstellungskosten Zugänge Abgänge Anschaffungs-, Herstellungskosten
01.01.2023 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 449.461,41 0,00 0,00 449.461,41
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 90.127,24 0,00 0,00 90.127,24
539.588,65 0,00 0,00 539.588,65
539.588,65 0,00 0,00 539.588,65
kumulierte Abschreibung Abschreibung Abgänge kumulierte Abschreibung
01.01.2023 Geschäftsjahr 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 291.660,41 24.299,00 0,00 315.959,41
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 69.651,24 6.707,00 0,00 76.358,24
361.311,65 31.006,00 0,00 392.317,65
361.311,65 31.006,00 0,00 392.317,65
Buchwert Geschäftsjahr Buchwert Vorjahr
31.12.2023 31.12.2022
EUR TEUR
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 133.502,00 158
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 13.769,00 20
147.271,00 178
147.271,00 178

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 4 (Vorjahr: T€ 0) resultieren aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der hannoverimpuls GmbH.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 41 (Vorjahr: T€ 0) ergeben sich in Höhe von T€ 38 aus sonstigen Forderungen und in Höhe von T€ 3 aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Sämtliche Forderungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital von T€ 25 ist voll eingezahlt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:

Stand 01.01.2023 Verbrauch (A) Auflösung Zuführung Stand 31.12.2023
Steuerrückstellungen 52,49 43,21 0,00 0,00
(A) 9,28
Personalkosten 161,05 161,05 2.574,25 2.574,25
Sonstige Rückstellungen 0,00 0,00 3.337,25 3.337,25
Jahresabschlusskosten 9.150,00 8.800,00 7.400,00 7.750,00
9.363,54 9.004,26 13.311,50 13.661,50
(A) 9,28

Verbindlichkeiten

Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 6 (2022: T€ 27).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen T€ 112 (2022: T€ 132), davon haben T€ 21 (2022: T€ 20) eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und T€ 86 (2022: T€ 84) haben eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren. Die Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt T€ 6 (2022: T€ 27). Eine Grundschuld zur Besicherung dieser Verbindlichkeiten ist beim Amtsgericht Hannover im Erbbaugrundbuch eingetragen.

Die sonstigen Verbindlichkeiten resultieren in Höhe von T€ 18 (2022: T€ 18) aus noch nicht verwendeten Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover, T€ 1 (2022: T€ 0) resultieren aus Steuern, T€ 9 (2022: T€ 0) aus Verbindlichkeiten gegenüber Mieterinnen sowie T€ 0 (2022: T€ 1) aus der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der Gesellschafterin hannoverim-puls GmbH und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Der Jahresüberschuss beträgt € 0,00.

D. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen am Bilanzstichtag finanzielle Verpflichtungen aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften in Höhe von T€ 184. Diese resultieren im Wesentlichen aus dem bis zum 30.06.2029 laufenden Erbbaurechtsvertrag mit der Landeshauptstadt Hannover für das betrieblich genutzte Grundstück.

E. Zusammensetzung der Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr wurden neben der Geschäftsführerin drei Mitarbeitende beschäftigt.

Die Geschäftsführung erfolgte durch die alleinvertretungsberechtigte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerin der Gesellschaft, Frau Bettina Mennecke, Hannover.

 

Hannover, 29. März 2024

Bettina Mennecke, Geschäftsführerin

Bemerkung zur Feststellung

Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlungen vom 07. November 2024 festgestellt worden.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs und Lage der Gesellschaft

Das Unternehmerinnen-Zentrum ist als Beitrag zur regionalen Wirtschaftsförderung anerkannt und wird durch den Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover begleitet und gefördert. Engagierte hannoversche Frauen gründeten 1997 den Verein Impuls & Praxis e.V. mit dem Ziel, ein Unternehmerinnen-Zentrum aufzubauen. 1999 wurde die Unternehmerinnen- Zentrum Hannover GmbH (UZH GmbH) gegründet und die Landeshauptstadt Hannover stellte eine kommunale Altbauimmobilie in Erbpacht zur Verfügung. Mit einem Darlehen wurde die Sanierung von zwei benachbarten Gebäuden realisiert und die ersten Mieterinnen konnten im Jahr 2000 einziehen.

Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 28. Juni 2017 wurde der Geschäftsanteil der bisherigen Alleingesellschafterin Impuls & Praxis e.V. an die hannoverimpuls GmbH übertragen. Dabei wurden neben dem Unternehmensgegenstand und der allgemeinen Vertretungsregelung auch die Firma von Unternehmerinnen-Zentrum Hannover GmbH auf UZ Hannover GmbH geändert.

Die UZ Hannover GmbH führt die bisherigen Tätigkeiten im Unternehmerinnen-Zentrum unverändert fort.

Die Gesellschaft kann für das Geschäftsjahr eine positive Bilanz ziehen. Am Jahresende waren alle 29 Büroeinheiten, die zur Verfügung stehen, vermietet und wurden von 28 Unternehmerinnen genutzt. Eine Unternehmerin hat 2 Büroeinheiten gemietet. Im Jahr 2023 waren sechs Einzüge und sechs Auszüge zu verzeichnen. Durchschnittlich wurde in Bezug auf die Fläche ein Auslastungsgrad von 97 % erreicht. Insgesamt arbeiteten am Stichtag 38 Frauen im UZH.

Im Berichtsjahr wurden für Renovierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen T€ 67 aufgewendet. Der aufwandstärkste Anteil in Höhe von 27 T€ betraf die Sanierung der Kellerfenster.

II. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bei einer ggü. dem Vorjahr verminderten Bilanzsumme i. H. v. T€ 320 (Vorjahr T€ 330) beläuft sich die Eigenkapitalquote auf 50 % (Vorjahr 48 %).

Das Anlagevermögen beträgt zum Bilanzstichtag T€ 147 (Vorjahr T 178), was einem Anteil am Gesamtvermögen von 46 % (Vorjahr 54 %) bedeutet.

Die Liquidität der Gesellschaft sank um T€ 21 auf T€ 124 (Vorjahr T€ 145), was im Wesentlichen auf die planmäßige Tilgung des Darlehens zur Finanzierung der Immobilie zurückzuführen ist. Demnach belaufen sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Bilanzstichtag auf 112 T€ (Vorjahr T€ 132).

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 42 (Vorjahr T€ 3) enthalten in Höhe von T€ 38 ausstehende Zuschüsse der Landeshauptstadt Hannover für das abgelaufene Geschäftsjahr.

Die erwirtschafteten Erlöse aus Vermietung und Verpachtung betrugen T€ 151 (Vorjahr T€ 146). Die Landeshauptstadt Hannover bezuschusste die UZ Hannover GmbH für das Betreiben des Unternehmerinnen-Zentrums mit T€ 94 und einem zusätzlichen Baukostenzuschuss von T€ 35.

Die Bereitstellung des Baukostenzuschusses ist abhängig von der Bewertung als bauliche Unterhaltung durch den Fachbereich Wirtschaft der Landeshauptstadt Hannover. Der Baukostenzuschuss wurde hauptsächlich für die Sanierung der Kellerfenster und -türen verwendet.

Die UZ Hannover GmbH weist im Berichtsjahr ein ausgeglichenes Ergebnis in Höhe von € 0,00 aus (Vorjahr T€ 0).

III. Voraussichtliche weitere Entwicklung der Gesellschaft sowie Chancen und Risiken der weiteren Entwicklung

Die Aufgaben der UZ Hannover GmbH werden durch eigene Erlöse sowie durch Zuwendungen der Landeshauptstadt Hannover vollumfänglich finanziert.

Die Landeshauptstadt hat mit Schreiben vom 29.01.2024 mitgeteilt, dass es trotz Haushaltskonsolidierung bei der Stadt Hannover bis einschließlich 2027 keine Zuwendungskürzungen für das UZ Hannover geben soll.

Die Geschäftsführung prüft aktuell, das Dachgeschoss in Haus 9 auszubauen. Planungen und Kostenschätzungen werden im laufenden Geschäftsjahr vorliegen. Sollte eine wirtschaftliche Umsetzung möglich sein, könnte diese ab 2025 erfolgen. Zudem ist zu berücksichtigen, ob die Drainage- und Sanierungsarbeiten in 2024 am Mauerwerk in Haus 9 vollständig abgeschlossen werden können.

Durch den Wegfall der Preisbremsen und der Steigerung der CO 2 -Preise wird im laufenden Geschäftsjahr mit einer deutlichen Erhöhung der Energiepreise gerechnet. Die Mieterinnen sind durch die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen im Berichtsjahr gut darauf vorbereitet, sodass nicht mit negativen Einflüssen auf die Geschäftstätigkeit der Mieterinnen zu rechnen ist.

Alle Maßnahmen werden nur im Rahmen einer laufenden Liquiditätsprüfung ausgeführt. Der Wirtschaftsplan 2024 zeigt ein ausgeglichenes Ergebnis

IV. Schlusserklärung

Die öffentliche Zwecksetzung entsprechend § 136 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat sich nicht geändert. Die Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Zweckerreichung.

 

Hannover, 29. März 2024

Bettina Mennecke, Geschäftsführerin

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die UZ Hannover GmbH:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der UZ Hannover GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der UZ Hannover GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hannover, den 31. Mai 2024

Nordwest Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bödeker, Wirtschaftsprüfer

Meseberg, Wirtschaftsprüfer

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